Da frage ich mich auch, warum darf das eine Motorrad lauter sein als das andere?!
Und wo ist da der Höchstwert?
Gesetzliche Grundlage sind EU-Richtlinien, welche in § 49 StVZO genannt werden:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49.html
QuoteDisplay MoreGRENZWERTE FÜR DEN GERÄUSCHPEGEL IN dB (A) UND
TERMINE FÜR DAS INKRAFTTRETEN FÜR DIE
BAUARTGENEHMIGUNG IN BEZUG AUF DEN ZULÄSSIGEN
GERÄUSCHPEGEL EINES TYPS EINES ZWEIRÄDRIGEN ODER
DREIRÄDRIGEN KRAFTFAHRZEUGS
Fahrzeuge / Grenzwerte des Geräuschpegels 24 Monate nach Annahme dieser Richtlinie [Anm.: 2006]
1. Zweirädrige Kleinkrafträder
≤ 25 km/h 66 [dB (A)]
> 25 km/h 71 [dB (A)]
Dreirädrige Kleinkrafträder 76 [dB (A)]
2. Krafträder
≤ 80 cm3 75 [dB (A)]
> 80 ≤ 175 cm3 77 [dB (A)]
> 175 cm3 80 [dB (A)]
3. Dreiradfahrzeuge 80 [dB (A)]
Quelle: RICHTLINIE 97/24/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (Tabelle Anhang 1)
-> http://eur-lex.europa.eu/LexUr…1997L0024:20060908:DE:PDF
Grüße, Martin