Scheuer will: Klasse B berechtigt zum Fahren von A1-Bikes

  • Ersteres kann ich mir vorstellen, letzteres nicht.


    Denke ich auch. Eher das Bahnfahrer jetzt ne nette kleine Kiste holen, weil's etwa gleich viel kostet, aber für die Umwelt Murks ist.

  • Die Idee von Scheuer war jetzt sogar der Tagesschau einen Beitrag wert. IMO will man nur ablenken vom Mauturteil.

  • Vielleicht sollten wir übrigens nicht von Rollern reden (und die Berichte nicht von Motorrädern), sondern von Mifa, Kleinkraftrad und Leichtkraftrad. Darum gehts nämlich. Ein Leichtkraftrad kann auch eine vergleichse schwere Virago sein, die winem sehr wohl auf den Fuß fallen kann.


    Da das mit Fahrstunden und Theorie verbunden ist seh ich kein Problem. Die Überschrift bei Welt.de suggerierte, dass es keine Hubraumgrenze geben wird. Das ginge absolut nicht. Aber so, warum nicht? Gab es früher genauso.


    Ich dachte, 6 undefinierte Übungsstunden. Also nix "Fahrstunde" in dem Sinne, dass man Stadt oder Land durchkreuzt. Eher "stop and go üben". Und die Theorie scheint nicht motorradspezifisch zu sein:
    "Aus dem Entwurf geht auch hervor, dass in den 90 Minuten theoretischen Fahrunterrichts keine Inhalte wie "Schutz des Fahrers", "Besondere Gefahren" und "Fahrtechnik und Fahrphysik" mehr vermittelt werden sollen."
    https://www.tagesschau.de/inla…radfuehrerschein-101.html

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • Im EU-Führerschein ist das explizit so vorgesehen. Diverse EU-Länder wie Polen, Spanien oder Portugal machen das schon seit Einführung des einheitlichen Führerscheins so.


    ohh, verdammt dann bekommt die CSU vlt doch mal was hin.

  • Hey... das macht dann aber den Motorrschein A zukünftig einfacher!


    Mit 18 den B, inkl A1. Mit 20 dann Aufstieg auf A2, mit 22 Aufstieg auf A.



    Wobei die interessante Frage wird: Mit B ein Leichtkraftrad fahren darf man mit 25.
    Dann Aufstieg erst mit 27/29 ? Oder gilt der A1 trotzdem schon, obwohl man nicht fahren darf? ^^

  • Der A1 darf eigentlich nicht gelten. Du musst ja die Theorie und Praxis absolvieren und den Führerschein um eine Kennziffer erweitern lassen. Und das dürfte erst mit 25 gelten. Wenn jemand vorher fahren möchte, dann muss er regulär ne führerscheinprüfung ablegen. So wäre es jedenfalls logisch.


    Obwohl Politiker und Logik.... da treffen Welten aufeinander.

    • Official Post

    Ich scheine in einer völlig anderen Welt zu leben. Sobald jemand ruft "Das ist aber gefährlich!', übertreffen sich die Kommentare, dass m ban das unbedingt verbieten oder zumindest regulieren muss. Irgendwann laufen wir alle nur noch mit Helm und Schutzkleidung rum, weil irgendwer gesagt hat, dass jeder tote Fußgänger einer zuviel ist.


    Ist ein Leichtkraftrad-Fahrer, der schon mindestens 5 Jahre Erfahrung im Straßenverkehr hat und dann noch 6 Fahrstunden absolviert hat, eine so große Bedrohung für die Gesellschaft? Wenn's nur um die eigene Gefährdung geht, ist das sein Problem. Ich sehe nicht, dass andere mir vorschreiben dürfen, wie viel Risiko ich eingehen darf.
    Ich gewinne den Eindruck, dass hier auch der Gedanke der Abgrenzung und Gerechtigkeit mitspielt. Nach dem Motto, ich musste doch auch den Führerschein machen!
    Da will einer mal die Regulierung etwas lockern und schon hagelt es Kritik.
    Eigenverantwortung scheint niemand mehr zu wollen.
    Das Leben ist übrigens extrem gefährlich, denn es endet zwangsläufig mit dem Tod...

  • Achtung: Die Ziffer 195 besagt nur, dass Besitzer eines PKW-Führerscheins eine 125er bewegen dürfen. Es heisst NICHT, dass damit die Möglichkeit besteht, den A2 bzw. den offenen A nur mit der Aufstiegsprüfung erwerben zu können. Wer diese haben will, der muss den neu und von Grund auf erwerben.

    Grüsse aus dem Westzipfel


    Harry aka schredder66

  • Erstens wird heutzutage Eigenverantwortung nach meinem Geschmack viel zu oft mit Eigennutz verwechselt.
    Zweitens ist es nicht allein sein Problem, wenn er sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegt.
    Drittens wäre es mir lieber, wenn auf die Fahrstunden verzichtet wird und eine Fahrprüfung stattfinden würde, wo man seine eignung unter Beweis stellt.
    Viertens braucht man sogar um auf einer Rennstrecke fahren zu dürfen meist eine Lizenz.




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    "Wenn du Gott siehst, musst du bremsen"

  • Als A1. Und ja, denn der A1 berechtigt zum vergleichsweise einfachen Aufstieg auf A2. Der wird damit nicht gegeben sein. Außerdem darf man den A1 ab 16 erwerben, den B+185 erst ab 25. Mag beides aus Ergebnissicht das Gleiche sein, aber es sind zwei völlig unterschiedliche regulierte Wege dorthin (und dort weg).

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • Aber... wer Gnade der frühen Geburt den Führerschein vor 1980 gemacht hat, hat ja auch einen vollständigen A1 bekommen.


    Der Bootsmann hatte damit den FS-Aufstieg gemacht (damals noch mit 6 Fahrstunden, soweit ich weiß, und Theorie). Bei ihm wurde der A1 vollwertig angerechnet.

  • Ganz ehrlich - ich halte es für bedeutend gefährlicher wenn demnächst oder jetzt schon ohne Genehmigung hippe Anzugsträger mit kleinen E-Tretrollern wie Kamikaze sich mit 25 km/h durch das Düsseldorfer Innenstadtchaos schlängeln. Einen von denen hätte ich vor kurzem beim Rechtsabbiegen mit dem PKW beinahe mitgenommen weil der erst rechts auf der Fahrbahn an mir vorbei ist um dann direkt geradeaus über die grüne Fussgängerampel zu flitzen an der aber sonst niemand stand. :cursing:


    Jemand der sich mit dem Gedanken trägt mit 25 sich eine 125 er zu zu legen wird denke ich i.d.R. überlegter an das Thema motorisiertes Zweirad gehen und evtl. nach Beratung auch freiwillig noch zusätzlich ein paar Fahrstunden nehmen...


    Gruss Guido

    :respekt: ist das Produkt einer guten Erziehung....

  • Aber... wer Gnade der frühen Geburt den Führerschein vor 1980 gemacht hat, hat ja auch einen vollständigen A1 bekommen.


    Ja und? ?(

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  • Ich denke Lille meint das wenn man nachdem die Regelung in Kraft tritt ein Eintrag im FS (neu ausgestellten) bekommt das wenn man Klasse B gemacht hat automatisch mit Datumsvermerk der A1 eingetragen wird...und für bestehende FS der B den A1 beinhaltet oder nachgetragen werden kann ( ab 25)...und man dann auch einfacher auf A2 kommt (nach zwei Jahren)...also mit 27...wäre eine Möglichkeit...


    Gruss Guido

    :respekt: ist das Produkt einer guten Erziehung....

  • Der A1 wird nicht so wie ich es hier gelesen habe eben nicht nachgetragen sondern die Klasse B wird um die Schlüsselnummer 275 erweitert - und Lille hatte nach dem Unterschied zwischen B+275 und A1 gefragt. Um nach der Antwort darauf zu verweisen, dass bei anderen Klassen und anderen Regelungen andere Leute den A1 bekommen haben, was mit dem aktuellen Fall aber eben nichts zu tun hat, weil der A1 ja offenbar eben nicht eingetragen wird.


    Wenn tatsächlich lediglich B erweitert wird, sehe ich den einfachen Umstieg auf A2 nicht. Schrieb ich aber oben schon.


    Schön wäre es, wenn man den Entwurf im Wortlaut finden könnte.

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    Edited once, last by Coyote ().

    • Official Post

    Ich befürworte diese Idee. Ja, 125er sind gefährlicher, als Autos. Vielleicht sind sie auch etwas gefährlicher, als Mofas. Aber das Leben ist halt an sich auch gefährlich.


    Diese B195 vs. A1 Geschichte ist halt echt Deutschland vom allerfeinsten. :deutsch:


    Gruß,
    Thomas

  • Muss nicht sein. So kannst du z. B. den 195 nachregulieren, z. b. nur auf E-Bikes oder max. 80 km/h begrenzen, ohne den A1 undefinieren zu müssen. Je nach Gedankengang/Vorhaben ist das eher schlau als doof.

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