Motorrad kurzzeit drosseln und wieder entdrosseln?


  • Motorrad kurzzeit drosseln und wieder entdrosseln?

    JAJA ich weiß, Versicherung, Führerschein, bla blabla ihr könnt euch bei jemand anderem das gelaber loswerden. Ich hab eine Kawasaki ZX10R Ninja mit 204 PS. Wie baue ich SELBER eine Drossel (wahrscheinlich ist eine elektronische die beste Wahl) ein die ich per "Knopfdruck" ausschalten/einschalten kann?

  • Ich frage mich, ob Du auf eine vergleichbar gestellte Frage Lust hättest, zu antworten?

    Und der Nächste, der seine Waffe wegwirft, ohne eine Zweite dabei zu haben, bezahlt einen Sack Goldmünzen. Das ist eine Unsitte! (Boindil Zweiklinge)


  • Motorrad kurzzeit drosseln und wieder entdrosseln?

    JAJA ich weiß, Versicherung, Führerschein, bla blabla ihr könnt euch bei jemand anderem das gelaber loswerden. Ich hab eine Kawasaki ZX10R Ninja mit 204 PS. Wie baue ich SELBER eine Drossel (wahrscheinlich ist eine elektronische die beste Wahl) ein die ich per "Knopfdruck" ausschalten/einschalten kann?

    . . . dann suche ich eben weiter. Irgendwo werde ich mein Gelaber schon loswerden.

  • Kurzzeitdrosseln stehen unter Naturschutz und sind eine vom Aussterben bedohte Art . . . laß besser die Finger davon.

    Geradeaus kann (fast) jeder und nahezu 100% der Erdoberfläche sind nicht asphaltiert ! :dakar:

  • Ich hatte gestern eine Drossel kurzzeitig bei mir im Garten. War das dann eine Kurzzeitdrossel, und hätte ich sie eingefangen, hätte ich sie dann elektronisch nutzen können ?

    Er macht die Knöpfe fest und drückt sie rein // Wir können alles und alles können wir sein Turbostaat

  • Du wirst hier kaum Anleitung für eine Straftat bekommen...


    https://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis


    Quote

    Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Verkehrsstraftat nach § 21 StVG, die verwirklicht wird, wenn der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 StVG verboten ist. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. In bestimmten Fällen, wie Fahrlässigkeit oder beschlagnahmtem Führerschein, ist die Freiheitsstrafe auf 6 Monate und die Geldstrafe auf 180 Tagessätze begrenzt.


    Und du bestätigst hier grade alle Klischees. Supersportler, 200 Ps, keine Drossel und auch egal mit Versicherung und so.

    Leg dir schon mal 5000 € auf die hohe Kante.

    • Official Post

    Wo schreibt der TE eigentlich, dass er keinen passenden Führerschein hat? Alles böswillige Unterstellungen hier, tssss:nikolaus:


    Die spannende Frage ist, ob ein gedrosseltes Motorrad ohne Eintrag nicht auch so schon illegal ist. Die Max. Leistung wurde ja verändert.


    Meine Shiver ist übrigens per Knopfdruck drosselbar. Im Rain-Modus liegen nur noch ca. 65 PS am Hinterrad an. Und das ganz legal ab Werk. Fun-Fact am Rande: die Mode-Taste an der linken Lenker-Armatur hat nichts mit dem Rain-Mode zu tun :kiffer:


    Gruß,

    Thomas

  • Deswegen meine Frage. Der einzige Grund der mir einfällt wäre eine günstigere Versicherungseinstufung. Ansonsten ist das Drosseln, eintragen und umbauen um zu entdrosseln ziemlich sinnfrei bei einer Maschine, die man aus den dem sonst üblichen Grund eh nicht legal drosseln kann. Hätte der TE wirklich einen A2 und hätte er wirklich eine Ninja, wäre das wohl ein ziemlicher Fehlkauf gewesen. Der beste Vorschlag in dem Fall wäre, einfach gar nicht zu drosseln.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • Ein weitere legaler Grund für eine kurzzeitige Drossel, so sie denn auch eingetragen ist, wäre wenn man einem A2 Fahrer zb 2 Monate ein fahrzeug ausleihen wollte,


    aber hier wars einfach nur trolling

  • Für A2 ist die Drossel völlig unnütz, außer ich hab in Mathe nicht aufgepasst.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • Ich wüsste ja nur zu gerne, wofür das gut sein soll. ^^


    Eine Drosselung muss doch eingetragen sein, um sie "irgendwie" zu verwerten. Für 48PS (A2) hat sie zuviel Ausgangsleistung. Und die 98PS Grenze bei Versicherungen gibt es doch eh nicht mehr.


    Aber egal - für wen auch immer die "weniger Leistung" sein soll... solange es nicht in den Papieren eingetragen ist, ist der einzige Nutzen, daß die Karre "lahmer" ist. :/


    Ich schlage einen elektrisch gesteuerten Schieber im Ansaugtrakt vor. :D Also wie Klappenauspuff, nur in der Airbox. 8oZieht dann auch nicht mehr die Wurst vom Teller.

  • Fahrradkette montieren, die automatisch reisst, wenn man mehr als 48 PS abruft :)

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