Verkauf ins EU-Ausland

  • Das beste, was ich mit einem abgemeldeten Fahrzeug mal erlebt habe:


    Käufer packt ein Paar Nummerbschilder aus und fängt an, sie an die gekaufte Karre zu schrauben.


    Das war der Moment, wo wir uns umdrehten, die Haustür schlossen und "nix gesehen haben" ^^^^


    Ist schon 20+ Jahre her.

  • Das beste, was ich mit einem abgemeldeten Fahrzeug mal erlebt habe:

    dürfte öfter vorkommen als man denkt, gerade wenn dann noch ein Kumpel als Blocker hinter einem Herfährt.


    Und das Risiko erwischt zu werden, wenn das Auto nicht extrem auffällig ist, quasi 0.


    Es darf eben nur nicht passieren.

  • Käufer packt ein Paar Nummerbschilder aus und fängt an, sie an die gekaufte Karre zu schrauben.

    Kenn ich auch, nee nee nee, nicht von mir, aber von paar kumpels, hab da auch schonmal den blocker gespielt :sostupid:

  • Kenn ich auch, nee nee nee, nicht von mir, aber von paar kumpels, hab da auch schonmal den blocker gespielt :sostupid:

    Wie bei Drogenkurieren,


    2 Spotterfahrzeuge vorraus, 2 hinterher ^^

  • Du kennst dich gur aus ^^:kiffer:

    ich kenns nur von früher als ich noch 16-18 war und im jugendraum/bauwagen es dann manchmal so aktionen gab, wo X unbedingt heimfahren wollte und dann jemand 5 min vorher losfuhr um zu schauen ob irgendwo polizei steht.

  • Hier nochmal vom ADAC zum Nachlesen: https://presse.adac.de/regiona…um-fahrzeugabmeldung.html


    Hier gehen angemeldete Fahrzeuge nur noch vom Hof, wenn mein Mann ein untrüglich gutes Gefühl beim Käufer hat oder es sich um Verwandtschaft handelt.


    Keine Zeit und Kapazitäten, sich mit Versicherung, Steuer und Knöllchen herumzuschlagen.

    Und der Nächste, der seine Waffe wegwirft, ohne eine Zweite dabei zu haben, bezahlt einen Sack Goldmünzen. Das ist eine Unsitte! (Boindil Zweiklinge)

  • Bin grade schon am schauen wie weit und lange man am Tag der Abmeldung noch fahren darf. Ich las verschiedene Sachen und hab jetzt bei der Zulassungsstelle angefragt.

    Am Tag der Abmeldung darfst du bis 0 Uhr in deinem Zulassungsbezirk plus einem direkt angrenzenden Zulassungsbezirk fahren. Das entwertete Kennzeichen muss am Fahrzeug sein. Ich meine das ist §14 Fahrzeug-Zulassungsveordnung (so aus dem Kopf).


    Ich habe das für mein altes Auto gemacht: Hier in Bielefeld abgemeldet, Kennzeichen wieder dran und abends das Auto nach Lippe (direkt angrenzender Bezirk) zu meinem Bruder gebracht, der den wirtschaftlichen Totalschaden noch übernommen hat. Ich habe die Quittung der Abmeldung für die gegnerische Versicherung benötigt, sonst hätte ich meinem Bruder natürlich auch mein angemeldetes Fahrzeug übergeben.


    Ansonsten habe ich bei der Fazer damals gegen Vertrag und 30% Anzahlung das Kennzeichen und die Papiere mitgegeben, damit der Käufer sie ummelden konnte. Ein paar Tage später hat er mir das Kennzeichen wieder hergebracht, den Rest bar bezahlt und die Fazer mitgenommen.

    Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
    André Heller

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du alles sauber notiert hast und einen unterschriebenen Kaufvertrag kann dir nichts passieren. Außer Besuch vom LKA, und massenweise Briefe von der Stadt, dem Ordnungsamt dem Polizeipräsidium dem Zoll usw. wie in meinem Fall. Ich musste einen Anwalt einschalten, um die ganzen Parteien zu bändigen.

    Und das verkaufte Fahrzeug war abgemeldet!

    Wurde vom Käufer aber nicht angemeldet und für Ordnungswidrigkeiten und mindestens eine Straftat verwendet. Zuletzt sollte ich noch für die Entsorgung aufkommen.

    Als letzter Halter wirst du immer zuerst ge mahnt und angeschrieben. Der Anwalt hat alles abgewehrt. Ein voller Ordner mit Korrespondenz über 1,5 Jahre.

    Auch wenn du alles richtig machst, kannst du das Vergnügen haben. Ist aber sehr unwahrscheinlich.

    VG
    Michael

  • Exakt so ist es ... es gibt zwar eine Halterhaftung, die Zieht aber nur wenn der Fahrer nicht ermittelbar ist. Wenn der Typ auf dem Heimweg geblitzt wird, eine Rote ampel überfährt und noch fahrerflucht begeht bekommst Du zwar einen Haufen post (wobei die Bussgeldbescheide ja in der zwischenzeit sogar elektronisch zu beantworten gehen) ... aber da schreibst Du zurück, ich war es nicht, Fahrzeug wurde verkauft, übergabe an um xyz ... Kopie Kaufvertrag anbei. Thema erledigt ...

    Deswegen gehört die Halterhaftung unbedingt eingeführt. Es kann ja nicht sein, dass der Geschwindigkeitsgestoß ungeahndet bleibt.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • So, ich glaube die Kawa geht nach Holland. Der private bietet mir nur 100 € mehr und dafür mach ich den Aufwand nich.

    Morgen mal alles besprechen und hoffen das die Online Abmeldung schnell geht, der möchte schon Donnerstag abholen. Erster Termin auf der Zulassungsstelle wäre irgendwann nächste Woche.

  • Ist doch cool :) Ihr fahrt nicht hin zum ankucken, der Verkäufer findet keine Interessenten - dann kann ich ja einen Schnapper machen und den Preis drücken. ^^

    Glaube ich nicht. Deine Fahrzeuge passen nicht in mein Beuteschema :)

  • Aus aktuellem Anlass (hab einen Interessenten für die Griso): das Onlineabmelden geht nicht, wenn man Nummernschilder von vor 2015 hat, weil bei denen der benötigte Cide noch nicht hinterlegt ist. Dachte auch erst "wie praktisch" und dann "Mist".

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

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