Nö, dann fahr ich lieber ohne Soziussitz und Rasten, lass die Eintragung aber so wie sie ist. Wenn ich nicht beides so eingetragen haben kann, dass ich frei wechseln kann, dann wird nix eingetragen.
wo kein Kläger da kein Richter.
Die TÜVler hier bei uns bestehen auf den Halteriemen, hat mein Vater gemerkt, als er seine 40 jahre alte XS 400 letzt mal wieder getüvt hat.
Der Halteriemen war da schon lange weg, weswegen er seit 35 Jahren da ein altes Fahrradkettenschloss am Gepäckträger hinten hat, das geht laut Tüv auch als Halteriemen durch.
hatte er dieses mal nicht dran, gleich wieder heimgeschickt worden.