Motorrad beschlagnahmt - jetzt auch in Deutschland

  • Uhi...


    Zitat

    Erstmals entschied das Gericht auch, den Verkehrssünder zu enteignen, ihm sein Motorrad also ersatzlos wegzunehmen.


    Zitat

    Das 160 PS starke und rund 15.000 Euro teure Motorrad wird versteigert.


    Das heißt, die finanzielle Strafe erhöht sich sozusagen um die 15.000 Euro. 8| Dann tut es hoffentlich RICHTIG weh!

  • Da fehlt doch sicher mehr als die Hälfte der kompletten Geschichte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Gericht kaum einem Ersttäter das Mopped abnimmt und der Typ vermuttlich so oder so ein Fall für die MPU ist.

  • Die Befürworter der Enteignung sollten leise klatschen - es könnte sie eher treffen als ihnen lieb ist. Und ob ein solches Urteil Bestand haben wird, wenn es ans höhere Gerichte geht, wage ich zu bezweifeln.


    Strafe muss sein, keine Frage. Und gegen mutwilliges Schnellfahren ist - ohne Kontrollen - kaum etwas auszurichten. Die Frage ist, wie ich Schnellfahren definiere. Wenn irgendwann solche Urteile zur Gewohnheit werden, dann befürchte ich, dass auch Unachtsame in den Genuß einer Enteignung kommen könnten. Es geht ja schliesslich um Raser und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

    Grüsse aus dem Westzipfel


    Harry aka schredder66

  • Zitat

    Jetzt aber greift das Gericht auf den neuen Paragraf 315d im Strafgesetzbuch gegen illegale Straßenrennen zurück


    Ah ja, der geht ja also auch für alleine umherfahrende Motorradfahrer, wenn sie ganz besonders böse waren. Die schleichende Ausweitung hat also begonnen - wobei 129 innerorts echt nicht geht.


    Wie wurde das alles eigentlich gemessen? War die ganze Zeit eine Zivilstreife hinter ihm?


    Rechts überholen und durchgezogene Linien überfahren, das kommt im Stau schon mal vor :whistling:

  • Wundert mich, dass es bisher zumindest bei Verstößen gegen das StVG oder das StGB offenbar noch nie vorkam... ?(


    Mich auch. Selbst im Kindergarten nimmt man dem Kind die Schaufel weg, wenn es anderen Kindern damit auf den Schädel drischt. Trotzdem dürfen die anderen Kinder weiter im Sandkasten mit ihren Schaufeln spielen...

    "Wenn du Gott siehst, musst du bremsen"

  • Die Befürworter der Enteignung sollten leise klatschen - es könnte sie eher treffen als ihnen lieb ist.


    … weil?


    Um eine Straftat zu begehen braucht es schon mehr, als mal geblitzt zu werden. Siehe unten.


    Zitat

    Und ob ein solches Urteil Bestand haben wird, wenn es ans höhere Gerichte geht, wage ich zu bezweifeln.


    … weil? Die Gesetzeslage ist völlig eindeutig - man mag vielleicht über den Einzelfall diskutieren, aber den grundelegenden Mechanismus halte ich für gesetzeskonform. Denn dass die Hilfsmittel zu einer Straftat beschlagnahmt werden, ist normal. Frag mal den durchschnittlichen Hacker, ob er sein Equipment je wiedergesehen hat.
    https://dejure.org/gesetze/StGB/74.html
    https://dejure.org/gesetze/StGB/74a.html


    Das ist jetzt keine Neuinterpretation wie jene Mord-Geschichte.


    Zitat

    Wenn irgendwann solche Urteile zur Gewohnheit werden, dann befürchte ich, dass auch Unachtsame in den Genuß einer Enteignung kommen könnten.


    Um gegen das StGB zu verstoßen und dann wegen einer Vorsatztat verurteilt zu werden, muss man aber schon sehr unachtsam sein.

    Zitat

    Wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft


    Wer aus Unachtsamkeit "grob verkehrswidrig und rücksichtslos zum Erreichen einer Höchstgeschwindigkeit" unterwegs bist, sollte sich um seine Fahreignung Gedanken machen. Das hat mit "ich bin 100 plus MwSt auf der leeren, geraden Landstraße gefahren, weil ich nicht mitbekommen habe, dass an dieser Stelle noch 50 erlaubt sind" nichts mehr zu tun. Bei 150 sieht die Welt vielleicht anders aus, weil das im Gegensatz zu 100-120 eher Richtung Höchstgeschwindigkeit geht - mit kann aber niemand erzählen, dass Abweichungen von mehr als 20 km/h nach oben bei einem auch nur halbwegs fähigen Fahrer "versehentlich" vorkommen.


    @blahwas: welche schleichende Ausweitung?


    Fischi: Ersttäter oder nicht ist doch völlig wumpe. Es geht ums "es geht".

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    Einmal editiert, zuletzt von Coyote ()

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist, wie ich Schnellfahren definiere.


    :S §315d StGB: "Wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"


    Der erste markierte Punkt mag für den einen oder anderen "normalen" Moppedfahrer noch gelten. Der Letzte gilt ausgesprochen häufig für viele Motorrad-Fahranfänger auf Kurvenstrecken :kiffer: Aber spätestens die Punkte grob verkehrswidrig und rücksichtslos machen eigentlich deutlich, worum es hier geht - und worum nicht. Aber ja, es sind dehnbare Begriffe. Kann mal ins Auge gehen und nicht jeder hat die Möglichkeit, durch alle Instanzen zu klagen. :|


    dann befürchte ich, dass auch Unachtsame in den Genuß einer Enteignung kommen könnten.


    Wenn sie derart unachtsam sind, ist diese Enteignung durchaus im Sinne des Allgemeinwohls. :huh: Ich konnte dieses Argument noch nie nachvollziehen. :thumbdown:


    Gruß,
    Thomas

  • Nene! Wenn meine Liebste sich mit dem Küchenmesser beim Kartoffelschälen schneidet, dass ich ihr geschenkt habe, ist das Beihilfe zum versuchten Suizid!


    Es wurde ja jetzt zweimal schon auf den Tatbestand hingewiesen, der erfüllt sein muss, um in den Genuss des "IlegalenRennenparagraphen" zu kommen. Das muss man erstmal schaffen, aus Unachtsamkeit erscheint mir das persönlich unmöglich.

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  • §315d StGB: "Wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"


    Das sind alles vier Begriffe vom Typ "ich finde dass das so ist!"


    Wenn ich genüsslich eine Kurvenstrecke aufschnupfe, über dem Tempolimit, aber ohne die Höchstgeschwindkeit meiner Maschine auszureizen, und dabei ein Auto so überhole, wie es ein anderes Auto nicht könnte, ist das dann:
    -nicht angepasste Geschwindigkeit
    -grob verkehrswidrig
    -rücksichtslos
    -höchstmögliche Geschwindigkeit


    Oder alles vier davon?


    Was heißt das alles? Das kann ich alles mit NEIN beantworten, wenn ich es so interpretiere:
    -nicht angepasste Geschwindigkeit (ich war angepasst an die Streckenführung unterwegs, bin nicht verunfallt und habe keine Striche auf die Straße gemalt. Es waren keine Fußgänger und Radfahrer in der Nähe.)
    -grob verkehrswidrig (mir musste niemand ausweichen oder für mich bremsen)
    -rücksichtslos (ich habe niemanden gefährdet oder behindert)
    -höchstmögliche Geschwindigkeit (ich hätte locker noch schneller fahren können)


    Der Opa im SUV sieht das sicherlich anders:
    -nicht angepasste Geschwindigkeit (der war schneller als erlaubt UND schneller als ich!)
    -grob verkehrswidrig (der hat mich überholt wo ich es nicht erwartet habe, und wo ich mit meinem 80 PS-Auto nie im Leben überholen würde)
    -rücksichtslos (ich finde das unfair und rege mich drüber auf)
    -höchstmögliche Geschwindigkeit (der war total schnell!)

    • Offizieller Beitrag

    Der Opa im SUV sieht das sicherlich anders:


    Na immerhin liegt das, für gewöhnlich, nicht in seiner Autorität, das zu bewerten... :rolleyes:


    Aber das ist es, was ich da ja auch angemerkt habe. Es gibt reichlich Interpretationsspielraum.


    Gruß,
    Thomas

  • Das sind alles vier Begriffe vom Typ "ich finde dass das so ist!"


    Willkommen in der Realität. Lern damit zu leben, exaktere Gesetze bekommst du nicht, weil die Welt genausowenig exakt ist. Wäre dir lieber, man hätte stattdessen einfach "Raser" geschrieben?



    Zitat

    Wenn ich genüsslich eine Kurvenstrecke aufschnupfe, über dem Tempolimit, aber ohne die Höchstgeschwindkeit meiner Maschine auszureizen, und dabei ein Auto so überhole, wie es ein anderes Auto nicht könnte, ist das dann:
    -nicht angepasste Geschwindigkeit
    -grob verkehrswidrig
    -rücksichtslos
    -höchstmögliche Geschwindigkeit


    1) kommt darauf an - denn du redest von überhöhter Geschwindigkeit. Unangepasst bedeutet "für die Situation unangemessen". Du kannst bei erlaubten 100 auch mit 50 km/h unangepasst zu schnell unterwegs sein. Überhöhte Geschwindigkeit erwähnt das Gesetz nicht, ist also kein Faktor.
    2) kommt darauf an, was "über dem Tempolimit" bedeutet. 20 drüber, nein. 80 drüber: ziemlich sicher ja.
    3) nein
    4) nein - wobei hier eher "Bestzeiten" gemeint sind als Tachostand. "Möglich" ist ja nicht nur durch die Motorleistung eingeschränkt.


    Drehen wir das mal so weiter: bei deinen "was ein Auto nicht kann"-Überholmnövern fährst du mehrfach bei uneinsehbaren Kurven über die durchgezogene Linie in die Gegenfahrbahn. Ab da kommt die Rücksichtslosigkeit in großen Schritten näher.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

    4 Mal editiert, zuletzt von Coyote ()

  • Wenn ich mit dem Auto einen LKW überhole, wie es ein anderer LKW nicht kann, ist es auch nicht automatisch rücksichtslos oder grob verkehrswidrig. Da gehört dann schon so was wie eine Gefährdung dazu...

    "Wenn du Gott siehst, musst du bremsen"

  • Für den deutschen Michel ist doch jeder ein rücksichtsloser Raser, der schneller als er selbst (Auto) fährt, und alle die langsamer sind, sind überflüssige Verkehrsbedhinderungen, die es auszumerzen gilt.


    Das Gesetz:

    Zitat

    §315d StGB: "Wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"


    ... fordert alle drei Kriterien zugleich (nicht angepasste Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig, rücksichtslos) und das Ziel der höchstmöglichen Geschwindigkeit. Wenn es wirklich so ausgelegt würde, wäre das nahezu unmöglich nachzuweisen.

  • Ich mein, solche Eisen wie eine MT10 sind schneller als gedacht in Geschwindigkeitsbereichen wo nicht damit rechnet, aber dass dann nicht zu merken. Ich weiss nicht. Dauerhaft 200 auf der Landstraße.

  • Für den deutschen Michel ist doch jeder ein rücksichtsloser Raser, der schneller als er selbst (Auto) fährt, und alle die langsamer sind, sind überflüssige Verkehrsbedhinderungen, die es auszumerzen gilt.


    Sorry, irrelevantes Strohmannargument.


    .. fordert alle drei Kriterien zugleich (nicht angepasste Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig, rücksichtslos) und das Ziel der höchstmöglichen Geschwindigkeit. Wenn es wirklich so ausgelegt würde, wäre das nahezu unmöglich nachzuweisen


    Fünf. Du hast den Zweck der höchstmögliche Geschwindigkeit vergessen. Und die Schuldhaftigkeit.


    Ich dachte, deine Beschwerde war, dass man mal einfach so deswegen verurteilt werden könnte?


    Manuel

    Zitat

    Ich mein, solche Eisen wie eine MT10 sind schneller als gedacht in Geschwindigkeitsbereichen wo nicht damit rechnet, aber dass dann nicht zu merken. Ich weiss nicht. Dauerhaft 200 auf der Landstraße.


    Es ist offenbar erstaunlich, wie meine Frau es schafft, mit ihrer FZ1 im legalen Geschwindigkeitsbereich zu bleiben. Passiert es einem mit einer MT10 auch, dass man bei eigentlich idealer Kurvenlinie und tiefster Schräglage plötzlich 20 km/h zu schnell wird und deshalb aus der Kurve fliegt bzw. im Gegenverkehr landet?


    Das Argument hab ich schon bei der Virago gehört... damals war es noch jedes Motorrad, mit dem man mal eben ohne es zu merken 50 km/h zu schnell fahren könnte. Irgendwie schaffen es die meisten aber doch, Geschwindigkeiten zu halten. In der Gruppe überleben sie ja auch. :rolleyes:

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

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