Wer darf was fahren?

  • Da ja immer wieder die Frage auftaucht, was man mit welcher Klasse fahren darf, dachte ich, eine erläuternde Übersicht über alles, was mit Zweirädern zu tun hat, wäre mal ganz angebracht.


    Zunächst sind aber zwei Begriffe zu klären und voneinander zu trennen, die gerne verwechselt werden:


    Probezeit:


    §2a Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) definiert die Probezeit folgendermaßen (ich betrachte nur mal die wesentlichen Punkte):


    Zitat

    Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. [...] Die Beschlagnahme, Sicherstellung oder Verwahrung von Führerscheinen [...], die vorläufige Entziehung [...] und die sofort vollziehbare Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde hemmen den Ablauf der Probezeit. [...]


    Übersetzt: wer erstmalig ein Kärtchen bekommt, bekommt auch automatisch eine zweijährige Probezeit, beginnend mit dem offiziellen Gültigwerden der Fahrerlaubnis.


    Macht man den Schein z. B. eine Woche vor seinem 18ten Geburtstag, wird dieser auch erst am Geburtstag gültig und die Probezeit fängt auch erst dann zu laufen, und eben nicht ab dem Tag der Prüfung.


    Wird das Kärtchen während der Probezeit wegen eines Vergehens z. B. für einen Monat weggenommen, verlängert sich die Probezeit dadurch um diesen Monat.


    Nun wissen wir also, wann wir die Probezeit haben. Nur, was bedeutet sie eigentlich?


    Dazu sagt Absatz 2 des §2a StVG etwas:



    Also: wer innerhalb der Probezeit "gepunktet" hat (es zählt der Zeitpunkt der Tat), dem blüht:


    * bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen ein Aufbauseminar (teuer)
    * ein "Idiotentest", wenn nach dem Seminar in der Probezeit schon wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen wurden
    * der Verlust des Kärtchens wenn man sich nach der MPU zum dritten Mal ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leistet.


    A- und B-Verstöße werden in Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erläutert. Grob gesagt sind A-Verstöße alle Punktvergehen mit Gefährdung, B-Verstöße alle anderen Punktvergehen.


    Hinzuzufügen wäre, dass das Aufbauseminar oder der Entzug der Karte die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert, und das Nichterscheinen beim Aufbauseminar ebenfalls das Kärtchen kostet.


    Aber es gab doch Scheine ohne Probezeit?


    Richtig - dies steht in §32 FeV:


    Zitat

    Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit [...] sind Fahrerlaubnisse der Klassen M, S, L und T. Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen M, S, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen.


    Wer also die Klassen M, S, L oder T erwirbt, fährt ohne Probezeit. Die kommt aber, sobald später ein anderer Schein dazukommt. Es führt also kein Weg daran vorbei.


    Drosselzeit:


    Nach §6 Abs. 2 S. 1 FeV auch zwei Jahre ab Ausstellung des Klasse A-Scheins, hat mit der Probezeit aber nichts zu tun. Wer mit 18 den Autoführerschein gemacht hat, hat mit 20 die Probezeit rum. Macht er nun mit 21 den Klasse A-Schein, muss er dennoch zwei Jahre mit der Drossel drin fahren.


    Zitat

    Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.


    Also: höchstens 25 kW bzw. 34 PS, und die auch nur, wenn kW-Zahl geteilt durch Möpgewicht höchstens 0,16 sind.



    Nun aber zu den Scheinen selber, wie in §6 Abs. 1 FeV definiert:


    Mofa


    Die Mofa-Prüfbescheinigung ist kein Führerschein im eigentlichen Sinne und wird in §5 FeV beschrieben. Letztlich geht es dabei um den Nachweis der Kenntnis der Verkehrsregeln, bevor man sich in den öffentlichen Straßenverkehr werfen darf.


    Was nachgewiesen muss, steht in Anlage I der FeV beschrieben; das Mindestalter laut §10 Abs. 3 FeV ist 15 Jahre.


    Mofas sind


    Zitat

    einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.


    Also: Kleingerät mit oder ohne Pedale und nicht mehr als 25 km/h. Kindersitz darf dran sein, es ist da aber wichtig zu wissen, dass man im Falle der Mitnahme eines Knirpses selber mindestens 16 sein muss.


    Die Erlaubnis zum Mofa-Fahren ist in allen Führerscheinen eingeschlossen. Verliert man diese aber, so darf man auch kein Mofa mehr fahren. Die "echte" (im Gegensatz zur im anderen Führerschein enthaltenen) Mofaprüfbescheinigung dagegen kann nicht entzogen werden.


    Klasse M


    Zitat

    Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)


    Kurz:
    * nicht mehr als 50 cm³, nicht mehr als 45 km/h.
    * machbar ab 16
    * Grundaufgabe in der Prüfung nach Anlage 7 FeV: Slalom, Notbremsung, Ausweichen entweder mit oder ohne Bremsen, und entweder Stop & Go, Kreis oder Schrittgeschwindigkeit geradeaus.
    * keine Probezeit


    Klasse A1


    Zitat

    Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)


    * max. 125 cm³
    * max. 11 kW/15 PS
    * machbar ab 16
    * §6 Abs. 2 FeV erlaubt aber lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h solange der Fahrer nicht mindestens 18 ist.
    * Grundübungen: Schrittslalom, Notbremsung, Ausweichen mit und ohne Bremsen, entweder kurzer oder langer Slalom, und entweder Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Kreis oder Stop & Go
    * beinhaltet Klasse M
    * Probezeit
    * keine Drosselzeit


    Klasse A (beschränkt)


    Zitat

    Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h


    * mindestens 51 cm³
    * und/oder mehr als 45 km/h
    * machbar ab 18
    * Grundübungen wie A1
    * beinhaltet A1 und M
    * Probezeit
    * Drosselzeit (siehe oben)


    Klasse A (unbeschränkt)


    wie A (beschränkt) - eigentlich gibt es die Unterscheidung in der Form gar nicht - aber mit folgenden Einschränkungen:
    * machbar ab 25
    * keine Drosselzeit - logisch.





    Wer noch genaueres wissen möchte, dem sei empfohlen, direkt in den Gesetzen nachzuschlagen. Es ist zugegebenermaßen mühselig und gewöhnungsbedürftig, aber nur die amtlichen Gesetzestexte sind maßgeblich - in einem Internetforum kann viel erzählt werden.
    * Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
    * Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    * Straßenverkehrsordnung (StVO)

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  • :respekt: klasse arbeit!sollte man anpinnen oder in das most wanted forum schieben (da stehen doch glaube ich solche sachen?)

  • Zitat

    Original von blahwas
    Supi :) Da fehlen höchstens noch die Leistungsgewichts-Grenzen von A1 und A beschränkt (z.B. hier http://motorrad.wikia.com/wiki/Leistungsgewicht#Grenzen) und ein Hinweis auf A2.


    Die Leistungsgewichtsgrenze steht unter der Erklärung der Drosselzeit für A (beschränkt). Für A1 gibt es keine Leistungsgewichtgrenze.


    Was fehlt ist der Hinweis auf die 11 kW Leistungslimit für A1, und der Hinweis darauf, dass Führerscheine unter 18 im Ausland nicht gelten, wenn das Ausland dies nicht vorsieht, also seinerseits nicht auch die gleiche Klasse für Fahrer unter 18 erlaubt. Kann ich aber leider nicht mehr nachtragen.

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    4 Mal editiert, zuletzt von Coyote ()

  • und wie ist es, wenn ich mit 24 den A beschränkt mache, und dann innerhalb des nächsten Jahres 25 werde, muss ich dann trotzdem 2 Jahre gedrosselt fahren, oder darf ich die Maschine mit dem ereichen des 25 Lebensjahres aufmachen?

  • Entweder du fährst zwei Jahre lang mit Drossel, oder Du macht mit 25 eine Prüfung.

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  • Zitat

    Original von Coyote
    Die Leistungsgewichtsgrenze steht unter der Erklärung der Drosselzeit für A (beschränkt). Für A1 gibt es keine Leistungsgewichtgrenze.


    Hast recht, in FeV §6 steht dazu nix. Wieder was gelernt und Wiki korrigiert.

    Einmal editiert, zuletzt von blahwas ()

  • Das selbe wie stiXX hat mich auch interessiert.


    Das ist doch voll dumm, idiotisch, schwachsinnig, nervig, doof, unlogisch etc etc.
    Jemand der mit 25 Jahren seine Prüfung macht darf also 180PS fahren weil er 25 ist -_-" aber jemand der auch 25 Jahre alt ist und schon 1 Jahr lang 34 PS gefahren ist, und somit nicht nur genauso alt ist sondern auch noch ! Jahr praxis hat darf das nicht...


    Ist es ein denkfehler oder ist dieses Gesetz Schwachsinnig?


    Was denken die Idioten sich nur dabei da kann ich ja noch 2 Jahre warten bis ich meinen Schein machen kann... Bin jetzt 23 geworden am 11.04. Da ich jetzt meinen Zivi mache und mir einen Teil meines Solds bis nach dem Zivi sparen will, für den A Schein, könnte Ich mir am ende des Jahres meinen Traum erfüllen (Führerschein Mopped).


    Den Hätte ich dann mit 24 fertig und dann 2 Jahre 34 PS? -_-"


    Das gefällt mir nicht, da muss ich wohl noch 2 Jahre warten bis ich damit anfange ...


    W0000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000T


    mfg tough.stalker

  • Zitat

    Original von toughstalker
    Jemand der mit 25 Jahren seine Prüfung macht darf also 180PS fahren weil er 25 ist -_-" aber jemand der auch 25 Jahre alt ist und schon 1 Jahr lang 34 PS gefahren ist, und somit nicht nur genauso alt ist sondern auch noch ! Jahr praxis hat darf das nicht...


    Ist es ein denkfehler oder ist dieses Gesetz Schwachsinnig?


    Nun, die konsequente Anwendung wäre, den Direkteinstieg komplett zu streichen.


    Jemand der 25 ist, ist zumindest keine 23 mehr. Natürlich kann niemand von heute auf morgen sagen "nun ist gut" - aber irgendeinen Stichtag muss es geben, oder man lässt es ganz.


    Du könntest Dich auch gerne in ein oder zwei oder fünf kostenintensiven MPUs auf Deine Reife testen lassen, wenn Dir das lieber ist. So ein Gesetz wäre durchaus machbar. Ich persönlich wäre davon aber nicht begeistert.


    Außerdem darf jeder, der 25 ist, in einer Prüfung nachweisen, dass er auch größere Maschinen beherrscht. Es verbietet Dir niemand, nach einem Jahr mit 25 umzusteigen.


    Seit wann bekommen Zivis eigentlich Sold? ^^ Und fies gesagt: wenn Du die Kohle für die zusätzliche Prüfung nicht hast, hast Du auch nicht die Kohle für ein 130-PS-Möp.


    Aber eigentlich sollte der Fred eine Erläuterung der Klassen sein, keine Diskussion darüber, ob die Regelungen sinnvoll sind oder nicht - das ist nämlich völlig egal, sie gelten trotzdem.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

    4 Mal editiert, zuletzt von Coyote ()

  • Zitat

    Original von blahwas
    Supi :) Da fehlen höchstens noch die Leistungsgewichts-Grenzen von A1 und A beschränkt (z.B. hier http://motorrad.wikia.com/wiki/Leistungsgewicht#Grenzen) und ein Hinweis auf A2.


    Ist aber interessant.
    Demnach liegt meine XJ600-51J mit ihren 2,89kg/PS zwischen
    der 1000er Vara und der Buell Lightning XB9S
    Bzw. zwischen Lamborghini Diablo VT6.0 und Ferrari Enzo.
    goil ^^

  • Zitat

    Kann ich aber leider nicht mehr nachtragen.


    Super Arbeit...steht wirklich bis auf die beiden Kleinigkeiten absolut alles drin....


    Wenn Du mir den Wortlaut gibst kann ich das noch nachtragen ;)



    PS: Ja, das gehört nach Most Wanted

  • Wow,....der erste Coyote mit Doktor - Titel....!



    Der Töff.
    ...ist für die Einführung von Fleißkärtchen...!

    "Kein Herz für Arschlöcher!"

  • Das mit dem Führerschein im Ausland lasse ich mal weg - mir fehlen da Quellen, außerdem scheint das Thema komplexer zu sein als angedacht. Wenn ich da noch was schreiben sollte. melde ich mich bei einem Mod, damit der das hinzufügt.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

    Einmal editiert, zuletzt von Coyote ()

  • Zitat

    Außerdem darf jeder, der 25 ist, in einer Prüfung nachweisen, dass er auch größere Maschinen beherrscht. Es verbietet Dir niemand, nach einem Jahr mit 25 umzusteigen.


    Sowas gibt es ?Und was kostet das? Also wenn ich 1 Jahr lang meinen A-Schein habe kann ich mit 25 ein Prüfung machen um offen fahren zu können? Naja ich werde wohl dann trotzdem erstmal 2 Jahre warten ... *heul*....*heeeeeeul*... ;( ^^


    Zitat


    Seit wann bekommen Zivis eigentlich Sold?


    In meiner Abrechnung steht Sold :)

    Zitat


    ^^ Und fies gesagt: wenn Du die Kohle für die zusätzliche Prüfung nicht hast, hast Du auch nicht die Kohle für ein 130-PS-Möp.


    Naja ich hätte am ende ca 3000€ also ca 1000€ für den Motorrad führerschein und 2000€ für nen Motorrad und mir gings nicht umbedingt um Hayabusa sondern einfach um mehr als 34PS kann auch ne GPZ sein mit 60PS.
    Ich hatte halt damit gerechnet anfang nächsten Jahres den Schein zu machen und nun muss ich wohl noch ein zweites Jahr warten.
    Ich hätte eigentlich nichts dagegen 1 Jahr 34 PS zu fahren aber nach dem Jahr muss ich dann noch ein weiteres mit 34 PS fahren obwohl ich dann 25 bin.

  • na das ist ja interessant, das man mit 25 nochmal eine Prüfung machen kann...
    kann mir jemand den genauen Umfang, und in etwa die vorraussichtlichen Kosten sagen, das hört sich ja mal richtig interessant an...
    Danke im Voraus :danke:

  • @toughstalker
    Boh, ich heul gleich. Dann fahr halt 2 Jahre mit 34 PS, daran wirst du nicht sterben. Nebenbei ist der Schein bei vielen Fahrschulen mit 34 PS billiger als mit 72 PS, weil ein kleineres Motorrad gefahren wird. Wenn du wirklich Motorrad fahren willst, dann kannst du das auch 2 Jahre mit 34 PS tun.

  • @ blahwas:
    genau, und die kosten sind geringer, wie drossel kaufen, ggf. einbauen lassen, tüv-abnahme, und nach 1 jahr wieder die gleiche prozedur andersrum, schonmal daran gedacht? manchmal denk ich echt, ihr habt irgendwo nen dukatenesel stehen, wenn dem so sein sollte, dann geb mir bescheid, ich will auch mal dran...

    2 Mal editiert, zuletzt von stiXX ()

  • Zitat

    Original von blahwas
    @toughstalker
    Boh, ich heul gleich.


    :heuldoch:

    Zitat


    Dann fahr halt 2 Jahre mit 34 PS, daran wirst du nicht sterben.


    Auch mit 34 PS kann man sterben ^^

    Zitat


    Nebenbei ist der Schein bei vielen Fahrschulen mit 34 PS billiger als mit 72 PS, weil ein kleineres Motorrad gefahren wird..


    stimmt, naja ich schau mal dann entweder 2 Jahre 34 PS ode erst mit 25 Den Schein machen, bei den 34 PS Ding muss man nachher auch zusehen das man es verkauft bekommt :/ oder Drosseln und entdrosseln, was aber wieder mit Kosten verbunden ist
    naja egal ich beende das erstmal hier von meiner Seite aus.
    Habe einfach nur angst das mit 34 PS nicht reichen, bin ja schon mit meinem Bruder auf der GPZ gefahren die hatte etwas über 60PS und ich weiss ja nicht wies mit 34 PS ist (diesen SOmemr fahr ich auf seiner R1 mal mit :D ).


    mfg tough.stalker

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