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Original von wheelyfahrer
Wie ist das denn mit Leuten, die vor 1965 geboren sind.
Soweit ich weiss, dürfen diese Personen ohne jegliche Bescheinigung und Prüfung Mofa fahren.
Weiss da jemand noch was genaues?
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Original von leroy
@kleiner Chris
Schoen waer's. Die Regel bezieht sich darauf, dass Leute, die vor 1980 ihren Autofuehrerschein gemacht haben, automatisch 125er fahren duerfen.
Gruss
Leroy
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Zitat
8. § 6 Absatz 1 zu Klasse M
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
b) dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
c) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (10. Mai 2011, 11:19)
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