Hallo,
mich würde interessieren, wieviel es kostet, im Wald (Waldwege) mit einer Enduro erwischt zu werden.
Was ich schon selbst rausgefunden habe:
Die Bestimmungen richten sich nach dem jeweiligen landesspezifischen Waldgesetz, hier in S-H z.B. das "Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein".
Dort heisst es in § 17 Abs. 2:
ZitatAlles anzeigenNicht gestattet sind
1.
das Betreten von Waldflächen und -wegen, in deren Bereich Holz eingeschlagen, aufbereitet, gerückt oder gelagert wird oder Wegebaumaßnahmen durchgeführt werden,
2.
das Betreten von Forstkulturen, Pflanzgärten, Wildäckern sowie sonstigen forstwirtschaftlichen, fischereiwirtschaftlichen oder jagdlichen Einrichtungen und Anlagen,
3.
sonstige Benutzungsarten des Waldes wie das Fahren, ausgenommen nach Absatz 1, das Abstellen von Fahrzeugen und Wohnwagen, das Zelten sowie die Mitnahme von gezähmten Wildtieren und Haustieren mit Ausnahme angeleinter Hunde auf Waldwegen sowie
4.
die Durchführung organisierter Veranstaltungen im Wald
Gemäß § 38 Abs. 2 Nr. 5c LWaldG stellt das vorsätzliche oder fahrlässige Fahren eine OWI dar, die gemäß § 38 Abs. 5 Nr. 2 LWaldG mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro belegt ist.
Meine Frage: Welche Behörde setzt die Geldbuße fest und was sind deren Entscheidungskriterien für die Bemessung der Strafe (es heisst ja "bis zu 2.500 Euro").
Und: Wer von euch hat schon einmal eine Geldbuße für das Enduro Fahren bekommen und wie hoch war diese?
Danke & Gruß
baser