Auspuff mit e-Nummer

  • Moin Leute; ich habe mal eine Frage:
    Wenn man einen Auspuff/ESD 'Slip-On' an ein Motorrad baut, der zwar eine e-Nummer hat, aber (noch) keine Zulassung für genau das Motorrad; wie läuft das dann (in Deutschland und im Ausland - Österreich/Italien-) bei einer Kontrolle ab?
    Es gibt auf der Hersteller Web-Seite eine Anleitung, wie man den ESD an genau das Motorrad anbringt, allerdings bräuchte man eine Einzelabnahme. Nun ist meine (kriminelle) :suspekt: :whistling: Frage: merkt die 'Rennleitung' das vor Ort; welche Kontroll-Möglichkeiten haben die?


    Vielen Dank im Voraus!


    peter

  • Bei einer ganz normalen Verkehrskontrolle wohl nicht. Aber wenn die sich mit ihrem Mannschaftswagen aufgebaut haben und alles mögliche an Equipment bei haben können die nachschauen ob der Hersteller des Auspuffs überhaupt Papiere für diese e-Nummer beim Motorradhersteller hinterlegt hat. Ein Beispiel ist LeoVince und die Husqvarna SM610ie. Da ist ne e-Nummer drauf aber LeoVince hat bei Husqvarna nicht direkt diese Maschine in der Homologation eingeschlossen. Also illegal/halblegal.

  • Normalerweise denkt jeder Polizist " e-Nummer = legal". Wenn die Tröte aber echt böse laut ist, hilft dir das auch nichts. :huh:

  • Da ist ne e-Nummer drauf aber LeoVince hat bei Husqvarna nicht direkt diese Maschine in der Homologation eingeschlossen. Also illegal/halblegal.


    Seit wann ist die e Nummer typgebunden? ?( Das man rauslesen kann, ob z.b. ein KAT drin ist, habe ich schonmal gelernt.

  • Seit wann ist die e Nummer typgebunden? ?( Das man rauslesen kann, ob z.b. ein KAT drin ist, habe ich schonmal gelernt.


    Bei bestimmten Bauteilen - wie etwa der Abgasanlage - schon von Anfang an.


    Die Homologation beinhaltet für welche Fahrzeuge es zulässig ist. Das kann z.B. bei Auspuffanlagen beim PKW schon lustig werden wenn es zwar passen würde, aber das Fahrzeug kein 1.6 l Schalter sondern ein 1.6 l Automatik ist. Klingt bescheuert - und ist sogar so. :)


    Viel Spaß beim Lesen: http://eur-lex.europa.eu/LexUr…=CELEX:31978L1015:DE:HTML
    (Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern)


    Die Homologation bzw. der zugrundeliegende Test bezieht sich immer auf ein Modell:



    Danach sind die Auspuffanlagen für alle Maschinen dieser Serie zulässig. Nicht aber wenn die Modellbezeichnung abweicht.


    Ähnlich wie bei Fußrasten: »Zugelassen für XJ 600 S/N« klingt gut. In den Papieren steht aber die Herstellerkennung (4BRA, 4BRB, 4LX, RJ01, 4KE). Sollte das Gutachten nur für die 4LX sein, so ist es nicht für eine ansonsten baugleiche 4KE gültig. Damit wären wir dann wieder bei den PKW-Problem mit Kaltlaufreglern und Auspuffanlagen bei Automatikfahrzeugen mit geringer Stückzahl...


    Grüße, Martin

  • Zur Entschuldigung muss man aber sagen: die Leute können genausowenig wissen, ob eine 4BRA-Fußraste auch an eine 4LX passt, wie ich es weiß. Wenn die Prüfung, die ja dann auch nicht sonderlich aufwändig sein dürfte, dann nicht beantragt wird, gehen sie eben auf Nummer Sicher. :)


    Wenn man mich fragt, ob ich ungeprüft unterschreibe, dass ein Auspuff der RC46 I auch für die RC46 II passt, dann würde ich mich auch weigern. Zu Recht, übrigens.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • Ich habe da mal was anhand meiner XJ 600 S als Beispiel herausgesucht:


    http://www.ixil.com/HTML/9045.html


    -> xtrem short oval range -> Type approval: CE 97/24*1013
    -> .pdf zum Download


    Gemäß diesem Gutachten zugelassen für die RJ01 aber nicht für meine 4BRA.


    Ein Grund hierfür könnte in der Ausführung liegen: Die RJ01 hatte ab Werk 45 kW, die 4BRA nur 37 kW.


    Grüße, Martin

  • Zur Entschuldigung muss man aber sagen: die Leute können genausowenig wissen, ob eine 4BRA-Fußraste auch an eine 4LX passt, wie ich es weiß.


    Ist ja kein Problem der Prüfer. Ist ein Problem der Hersteller für den Zubehörkram. LSL und Co. lassen ja regelmäßig neue ABE raus und stellen sie auch zum Download bereit. Eben wegen solchen Sachen das baugleiche Modelle mit anderer Bezeichnung noch nicht geprüft wurden.


    Aber: Es liegt am Hersteller der Fußrasten oder der Auspuffanlagen. Was sie nicht prüfen lassen, kann auch nicht bescheinigt werden.


    Grüße, Martin

  • Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen
    als unabhängige technische Einheiten nach der Richtlinie: 97/24/EU Anhang 9
    Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4,
    ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine
    Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung
    mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen
    gekennzeichnet sind. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht
    zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht
    verlangt werden.
    Gerade auch gefunden :)

    Deus, propitius esto mihi peccatori


    ^^ Bremsen ist die Umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärme ^^

  • Der Polimanzei heutzutage ist aber auch mit www.-Equipment ausgerüstet und kann jederzeit nachforschen ob und was an welches Motorrad gebaut ist und - gebaut werden darf! ...für den Fall das keine ABE, für was auch immer, vom Fahrer mitgeführt wird.

  • naja ... und dann hab ich an meiner Bonneville ne Remus-Anlage dran, da ist die e-Nummer an den Dämpfern innen angebracht, kaum zu finden und schon gar nicht zu lesen, wenn das Motorrad normal steht und das Licht nicht perfekt ist 8| da nehm ich die ABE lieber mit ... und sei es nur, um "Bemühtheit" zu zeigen ^^

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