Gesetzessammlung

  • Ich verlinke hier mal einige verkehrsrelevante Gesetzeswerke zur späteren Verwendung und zum Nachschlagen für diejenigen, die die Regeln genau kennen wollen. Die Links sind staatlich und werden inhaltlich gepflegt, Gesetzesänderungen sollten also recht zeitnah eingepflegt werden.


    Ich hoffe, ich hab nichts relevantes vergessen.



    Strafgesetzbuch (StGB)
    - die 358 Gebote. Plus die dazugehörigen Bußen.


    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    - das Evangelium nach Peter. Manche nennen es auch die "rules of engagement".


    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
    - Brief an die Korinthenkacker. Erläuterungen zu den Paragraphen der StVO und Verkehrszeichen, auch z. B. Angaben darüber, wo welche Schilder aufgestellt werden dürfen.


    Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    - das Buch der Richter. Regelt u. a. den Führerscheinentzug, Punktesystem, Halterhaftung und Promillegrenzen.


    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätzen
    - einer dieser Links passt nicht in die Liste, finde ihn!


    Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnisverordnung, FeV)
    - Genesis. Behandelt alles um den Führerschein, von der Einteilung der Klassen bis zum Inhalt der Prüfungen.


    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    - die Psalmen. Hier steht drin, wie was am Fahrzeug gebaut sein darf.


    UN/ECE-Regelungen (Übersicht)
    - das Buch Hiob. Alle Richtlinien für EU-Zulassungen von Scheinwerfern bis zu Gepäcktrennsystemen.


    Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung, BKatV)
    - Klagelieder. Wie der Name schon sagt: Delikte à la carte.



    Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
    - Numeri. Interessant für uns ist vor allem §9 (1), da steht drin, was Möps so kosten.


    Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung)
    - Offenbarung. Sehr übersichtlich, enthält nichts anderes außer der Festlegung der Richtgeschwindigkeit.



    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    - Weisheit Salomos. Weil es so schön ist und eigentlich allem zugrunde liegt.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

    Einmal editiert, zuletzt von Coyote ()

  • @ Coyote


    Da hast Du Dir aber super viel Arbeit gemacht.


    Ist ein gut strukturiertes Nachschlagewerk geworden.


    Danke für den Einsatz


    Liebe Grüße
    Kespan

    Leben und Leben lassen


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  • Super Sache, auch wenn die präzise Auslegung des Gesetzestextes für den Laien wohl nicht immer möglich ist.


    Dennoch eine schöne Übersicht um das Gröbste nachzuschlagen.

  • Feine Sache.


    Eine "präzise Auslegung von Gesetzestexten" ist und bleibt wohl Wunschdenken ;) Aber das macht die Sache ja so spannend....

    "Failure is not an option" (Gene Krantz, Apollo 13 Flight Director)


    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin." (Albert Einstein)

  • Der Gesetzgeber gibt sich Mühe, wo er kann, aber der Laie muss eben die Begrifflichkeiten lernen. Ist in der "Möpsprache" ja auch nicht anders, Kettenspray, Motoröl und WD40 sind auch alles "Öl", und wer das durcheinander wirft, der kommt auch nicht weiter. Oder "Chopper" und "Cruiser". Aber da wird es als ganz normal angesehen, bei den Juristen wird eine seltsame Eigenart draus gemacht. :) "Plastik" statt "Kunststoff" ist ein no-go, aber Garantie und Gewährleistung darf man frei durcheinanderwürfeln.


    Die Mechanik hat Schraubendreher und Gliedermaßstäbe, die Elektriker ihre Leiter und Leuchtkörper und die Juristen eben ihre Willenserklärungen und Rechtsfolgen. Man muss sich halt damit befassen, und wer das Ganze in präzisere und gleichzeitig verständlichere Worte fassen kann, ist sicher gerne willkommen einen Vorschlag zu machen.


    Aber davon mal abgesehen: manche Gesetze sind zwar kompliziert und schwer verständlich (das BGB zum Beispiel, wegen der eigentümlichen Begrifflichkeiten und Abhängigkeiten), aber z. B. die StVO ist so geschrieben, dass es jedermann verstehen sollte. Ich hab ja von Jura auch keinen Plan, aber Lesen hilft.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • Super Linksammlung - vielen Dank für deine Mühe!!


    Vielleicht fehlt noch die Fahrzeugzulassungsverordnung (was alles mit welchem Nummernschild zugelassen werden kann/muss und wer zum Tüv muss)!?

  • Ich wollte Coyote das überlassen. Ist ja sein Thread und es war seine Mühe alles zusammenzusuchen. Wollte nicht reinpfuschen ;)

  • Kein Problem. Ich kanns ja eh nicht nachträglich reineditieren. Danke für den Link! :)

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  • Mich würde interessieren, ob noch jmd die Führerscheinregelungen von 1998 und 1999 hat. Da muß auch schon eine Änderung stattgefunden haben.


    Problem: Mein Fahrlehrer sagte mir damals, ich solle noch 1998 den Führerschein 1 machen, damit ich mit 35 direkt offen fahren kann. Prüfung und FS unterschrieben am 19.10.1998.


    Im rosa Führerschein war dann aber nur 1a und 1b gestempelt.

    Aufgrund der Aussage meines Fahrlehrers kaufte ich mir eine 500er Honda, wurde von der Polizei angehalten und stillgelegt. Führerschein sollte ich klären, wenn ich 1 gemacht habe, dann müssten die das beim Straßenverkehrsamt ändern.

    Beim Amt gab ich meinen Führerschein ab mit der Bitte um Änderung ab, bekam ihn aber anscheinend unverändert wieder. Nein - geprüft habe ich nicht, da ich davon ausging, das Amt weiß schon was es tut.


    Später bekam ich die Scheckkarte und stellte fest, dass ich nun für 1a und 1b das Datum meiner Prüfung drauf stehen hatte und ein neues Datum von 2002. Auf Nachfrage hieß es: Da haben Sie Ihre Prüfung gemacht für Klasse 1.


    ?????? Ich hatte meinen Führerschein 1 offen gemacht mit Prüfung und wurde seitdem nie wieder geprüft!


    Auf der hiesigen Führerscheinstelle fragte ich heute nochmal nach, nachdem man meine Karteikartenabschrift erhalten hatte.

    1998 sei das eben so gewesen, dass man nur über den Umweg von 1a und 1b den offenen 1er bekommen habe., Erst seit 1999 gäbe es da andere Richtlinien (z.B. mit Führerschein gemacht ab 25 Jahren könne man direkt offen fahren),

    Merkwürdigerweise ist das nun das genaue Gegenteil von dem, was mir mein Fahrlehrer damals sagte.

    Der muß doch wohl wissen, welchen Führerschein sein Fahrschüler machen kann?!


    Nachdem ich hier gelesen habe, dass jmd den A2 gemacht und den A bekommen hat, zweifel ich das Amt damals sehr stark an, frage mich aber, wie ich die korrekte Eintragung bekommen kann.

  • 1998 sei das eben so gewesen, dass man nur über den Umweg von 1a und 1b den offenen 1er bekommen habe.,

    Nein, nur über 1a. 1b war egal. Für Klasse 1 wurde keine Prüfung gemacht, man musste IIRC 4000 km Fahrpraxis und 2 Jahre 1a nachweisen, dann wurde der umgeschrieben. Von einem Direkteinstieg hab ich nuchts mehr im Gedächtnis, leider.


    Am 1.1.1999 wurden die alten Fahrerlaubnisklassen durch die neuen ersetzt und die FeV eingeführt. Ab da war dann der Direkterwerb der Klasse A ab 24 Jahren möglich.


    Das ist die Umtauschtabelle;

    Anlage 3 FeV - Einzelnorm


    Es ist grad ein wenig mühsam, am Handy nach alten Gesetzesfassungen zu suchen, deswegen kann ich die Bedingungen für die alten Klassen grad nicht finden.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

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