Klasse A2 - Kosten? - Fahrschulen kassieren für nix?

  • Hallo zusammen,


    ich möchte meinen alten Führerschein (sehr alte Klasse 4 - heutige Klasse A1) "aufstocken", damit ich ein größere Maschine fahren kann. Habe in den letzten zehn Jahren einen 125er Roller gefahren und bin's jetzt leid.


    Meine Nachfrage bei verschiedenen Fahrschulen bringt irritierende Ergebnisse. Im Web habe ich eine Fahrschule gefunden bei der locker über 1.200,-€ anfallen. In der Region (Bielefeld und Umgebung) habe ich bislang diese Zahlen bekommen (Beispiel):
    1. Grundgebühr (wofür auch immer) : 125,00 €
    2. Vorstellung zur Prüfung 129,00 €
    3. Fahrstunden (nach Bedarf) (je 45 Min: 39,-€
    4. StVa-Gebühr: 42,60 €
    5. TÜV-Gebühr: 112,81 €


    Das macht bei mindestens 2 Fahrstunden (ich denke mehr brauche ich nicht) knapp 500,-€.


    Frage 1: Weshalb kann ich mich nicht selbst anmelden und einfach die Prüfung machen?
    Frage 2: Weshalb muss ich eine Grundgebühr bezahlen, wo ich doch gar keinen Theorieunterricht benötige?
    Frage 3: Was ist so schwierig daran, jemanden zu einer Prüfung anzumelden, dass man dafür gleich 129,-€ berechnen muss?
    Frage 4: Kann ich dieses "Aufstocken" von A1 auf A2 nicht auch günstig im Ausland machen? Und wenn ja: Wie bekäme ich das dann hier anerkannt?


    Freue mich auf viele Kommentare und hoffe auf kostengünstigere Varianten.


    Gruß Agens1

  • Nunja, du hast diverse Pflichtfahrstunden, sowie Pflichttheoriestunden. Schlussendlich entscheidet dann dein Fahrlehrer, wann du die Prüfung machen darfst. Aus dem einfachen Grund kannst du dich nicht einfach für die Prüfung anmelden.
    Ich selbst war trotz bestehendem Autoführerschein bei 1.100€ (mit nur 1 Zusatzfahrstunde) für Klasse A (zu seiner Zeit A beschränkt).
    Gute Fahrschulen sind leider teuer, aber gerade für den Straßenverkehr ist eine TOP-Ausbildung notwendig.
    Zwischen 125er Roller und nem großen Motorrad ist ein gewaltiger Unterschied ;) Eine Ausbildung macht da sehr viel Sinn. Nicht umsonst kann man mit dem alten Autoführerschein "nur" ne 125er fahren.

  • Und die 129 Euro zahlst du nicht für die "Anmeldung zur Prüfung", sondern für die einstündige Prüfung, als solche, durch einen TÜV Prüfer

  • Erstmal:

    Zwischen 125er Roller und nem großen Motorrad ist ein gewaltiger Unterschied ;)


    Da gebe ich Monaco erstmal recht. Du wirst, denke ich, mit dem großen Motorrad die selben Grundübungen machen müssen, die auch ein Direkteinsteiger machen muss. Und wenn dem so ist, dann erlernt man das nicht von Null weg in 2h.


    Das schaffen selbst langjährige Motorradfahrer nicht alle sofort wieder auf Anhieb. Der langsame Slalom (Schritttempo) mit Handling einer 200kg+ Maschine will erstmal beherrscht werden. Eine Vollbremsung, Ausweichünungen mit dem richtigen Zusammenspiel von Bremse, Gas, Kupplung muss eingeübt werden.
    Anfahren am Berg ist zwar keine Grundübung mehr, muss aber während der Stadtfahrt ggf auch mit dem Zusammenspiel von Gas, Kupplung und Fußbremse beherrscht werden.


    Dein Roller hat Automatik, vermute ich mal? Dann dauert der Wechsel von Automatik auf Schaltung normalerweise schon 2h (soweit die Erfahrungen bisher) - dann hast Du aber noch keine der Grundübungen auch nur angetestet, geschweige denn prüfungstauglich eingeübt.


    Was die Preise angeht, und was die "Grundgebühr" sein soll: Ruf an, frag nach. Oder fahr bei der FS vorbei. Und das kannst Du bei zwei, drei, vier Fahrschulen bei Dir in der Gegend machen, um Dir einen Überblick zu verschaffen.


    Das Problem aktuell ist: Es weiß noch keiner hier im Forum, wie das mit der Ausbildung, der Prüfung, den Kosten usw. aussieht und ablaufen wird. Es gibt bisher niemanden, der das aus erster Hand schon erzählen kann, weil er es schon gemacht hätte.
    Man kann sich also nur auf die Einschätzungen der Fahrschulen stützen.

  • Frage 1: Weshalb kann ich mich nicht selbst anmelden und einfach die Prüfung machen?


    Naja, du brauchst eine extra Versicherung, ein Begleitfahrzeug mit Chauffer, ein passend gedrosseltes Motorrad vor Ort, was es teurer machen würde als in der FS und jetzt das Totschlagargument: Die Fahrprüfung darf nur angetreten werden, wenn dich ein FL als prüfungstauglich ansieht.



    Frage 2: Weshalb muss ich eine Grundgebühr bezahlen, wo ich doch gar keinen Theorieunterricht benötige?


    Die Fahrschule muss ihre Verwaltung finanzieren. Ist scheiße, aber du wirst keine Fahrschule ohne Grundgebühr finden. Meistens lässt sich da aber handeln, vor allem, wenn du keine Theorie mitmachst.



    Frage 3: Was ist so schwierig daran, jemanden zu einer Prüfung anzumelden, dass man dafür gleich 129,-€ berechnen muss?


    Naja, Sprit, Verschleiß, Schadensrisiko und Versicherung für 2 Fahrzeuge, ne Arbeitsstunde (Hinterherfahren) und etwas Verwaltungskram (Antrag, Terminsuche usw.), damit kommt man locker in den 3-Stelligen Bereich



    Frage 4: Kann ich dieses "Aufstocken" von A1 auf A2 nicht auch günstig im Ausland machen? Und wenn ja: Wie bekäme ich das dann hier anerkannt?


    Um eine Fahrerlaubnis im Ausland zu erwerben bzw. diese Anerkannt zu bekommen, muss man dort über ein halbes Jahr (oder mehr?) seinen Hauptwohnsitz haben.

    Yamaha Ténéré 700 (2022 - ?)

    Suzuki V-Strom 1000 (2018 - 2022)

    Suzuki Bandit 1250 SA (2015 - 2018)

    Yamaha XJ 600 S Diversion (2013 - 2015)


    :japan:

  • Nunja, du hast diverse Pflichtfahrstunden, sowie Pflichttheoriestunden. Schlussendlich entscheidet dann dein Fahrlehrer, wann du die Prüfung machen darfst. Aus dem einfachen Grund kannst du dich nicht einfach für die Prüfung anmelden.

    Laut neuem EU-Recht gibt es keine Pflichtstunden, da ich ja nicht den A2 vollständig mache, sondern nur den alten A1 "aufstocke". Auch die Theorie fällt weg (was ich eher bedauere.) Deshalb finde ich rund 500,-€ ne Menge Geld. Und das der Fahrlehrer - also der, der an jeder meiner Fahrstunden gutes Geld verdient - am besten weiß, wann ich für eine Prüfung bereit bin, wage ich zu bezweifeln. Es ist doch letztlich mein Risiko. Wenn ich durchfalle muss ich halt noch einmal ran. Doch wenn ich es auf Anhieb schaffe, verdient der Fahrlehrer vielleicht nicht genug.


    Ich selbst war trotz bestehendem Autoführerschein bei 1.100€ (mit nur 1 Zusatzfahrstunde) für Klasse A (zu seiner Zeit A beschränkt).
    Gute Fahrschulen sind leider teuer, aber gerade für den Straßenverkehr ist eine TOP-Ausbildung notwendig.
    Zwischen 125er Roller und nem großen Motorrad ist ein gewaltiger Unterschied Eine Ausbildung macht da sehr viel Sinn. Nicht umsonst kann man mit dem alten Autoführerschein "nur" ne 125er fahren.

    Ich will ja kein "großes" Motorrad fahren, sondern nur eines bis 35 KW. Da sind dann die Unterschiede nicht so gewaltig. Und technischen Unterschiede (Fußschaltung, etc.) kenne ich durchaus. Deshalb finde ich rund 500,-€ ne Menge Geld.

  • Danke an hackstueck und Ekie für die Erklärungen! Das hilft weiter.


    Doch gibt es noch andere Mitglieder im Forum, die bereits Anfragen hinsichtlich der Kosten gestartet haben? Auch wenn noch niemand diesen Weg gegangen ist, gibt es vielleicht doch ein paar, die bereits Erkundigen eingeholt haben.

  • Mein Junior hat letztes Jahr seinen 125er Schein auf A2 und gleichzeitig den fürs Auto gemacht. Die Kosten für den A2 lagen auch bei ca 500€, da wird man wohl nicht viel günstiger dran kommen. Leider sind die Konditionen (und die Pflichtstunden) in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen. Und die Reglung mit dem Ausland hat man auch gekappt.


    Mein Junior hat eine Honda XR125L gefahren und in der Fahrschule eine GS 500. Er hatte keine Problme bei der Umstellung, im Gegenteil, er war von der Leistung und dem Fahrgefühl mit der GS doch ziemlich entäuscht. Aber die GS ist jetzt auch nicht gerade ein Temperament Bündel.

    Geradeaus kann (fast) jeder und nahezu 100% der Erdoberfläche sind nicht asphaltiert ! :dakar:

  • Und das der Fahrlehrer - also der, der an jeder meiner Fahrstunden gutes Geld verdient - am besten weiß, wann ich für eine Prüfung bereit bin, wage ich zu bezweifeln. Es ist doch letztlich mein Risiko. Wenn ich durchfalle muss ich halt noch einmal ran.


    Nein, wenn du dich in der Prüfung zerlegst und dein FL nicht sauber belegen kann, dass du prüfungsreif warst, ist er seinen Job los und hat fette Schulden, da die Versicherung sicher Regressforderungen hat usw.


    Ich will ja kein "großes" Motorrad fahren, sondern nur eines bis 35 KW. Da sind dann die Unterschiede nicht so gewaltig.


    Der Unterschied zwischen 125er Roller <-> 35kW-Motorrad ist eher noch größer als der Unterschied Fahrschulmotorrad <-> R1

    Yamaha Ténéré 700 (2022 - ?)

    Suzuki V-Strom 1000 (2018 - 2022)

    Suzuki Bandit 1250 SA (2015 - 2018)

    Yamaha XJ 600 S Diversion (2013 - 2015)


    :japan:

  • Vor allen Dingen fährt sich ein Roller mit seinen kleinen Rädern ganz anders als ein Motorrad mit meistens mindestens 17" Felgen.


    Gehört in die Grundgebühr nicht auch der neue Führerschein der aus Berlin kommt?

  • In der Vorstellung zur Prüfung ist halt nicht nur die Prüfgebühr beim TÜV drin (die auch für den Führerschein ist) sondern auch das Prüfungsfahrzeug, und der Fahrlehrer + sein Fahrzeug. Zwei Fahrstunden zu nehmen ist sicher kein Fehler. Sonderfahrten kannst du dir aber sparen, denn diese besonderen Verkehrssituationen (Dunkelheit, Autobahn, außerorts) kennst du aus deiner Fahrpraxis sicher schon zur Genüge.


    Ich rate dir, möglichst viele Fahrschulen abzutelefonieren und dabei ruhig größere Wege in Kauf zu nehmen. So oft musst du ja nicht hin.


    Jetzt mal rein interessehalber: Willst du später Roller >125ccm fahren, oder auch Motorrad?

  • Hallo,


    rein interessehalber kannst Du ja mal direkt beim TÜV anrufen und dich erkundigen, ob du auch ohne Fahrlehrer die Prüfung absolvieren kannst. Du musst dann natürlich das Prüfungsfahrzeug, ggf.das Begleitfahrzeug mit Fahrer und ggf. die Funkausstattung bereit stellen. Ob das preiswerter wird?


    Was die Aufstiegsprüfung im Ausland betrifft, musst Du Deinen Wohnsitz verlegen und darauf achten, dass dieses Land die Aufstiegsprüfung auch anbietet, da sie als nationale Option in der EU-Führerscheinrichtlinie enthalten ist.


    Ansonsten hilft nur Preise vergleichen. Die Grundgebühr ist dabei eventuell Verhandlungsmasse.


    Grüße


    Hawkeye


    Edith: Man sollte auch die Grundfahrübungen der Prüfung nicht unterschätzen. Die fallen auch langjährigen Fahrern manchmal schwer, weil man sie seit der Fahrschule meist nicht mehr bewusst gemacht hat. Der nächste Knackpunkt sind die Eigenheiten, die man sich im Laufe der Zeit so angewöhnt hat und die der Prüfer nicht so gern sieht. Die muss man sich erstmal wieder abgewöhnen.

    Einmal editiert, zuletzt von hawkeye ()

  • Und nicht zu vergessen: Was will der Prüfer sehen?


    Wie durchfährt man z.B. einen Kreisverkehr "korrekt", so daß es dem Prüfer zusagt? Wo muss Schulterblick gemacht werden, wann wird geblinkt usw.


    Bei 90% der Autofahrer würde ich sagen, ohne sich vorab darüber zu infomrieren, würden sie mit den alltäglichen Routinehandlungen durchfallen.


    Erst kucken, dann blinken? Dann nochmal kucken? Wie hält man an? Rechts Bein runter, linkes Bein runter? Es gibt "Vorgaben", die Prüfer sehen wollen - da muss man durch.

  • Ich sollte es zwar nicht so öffentlich sagen: Aber ich habe schon das eine oder andere Mal auf einem "richtigen" Motorrad gesessen. ;) Deshalb gehe ich nicht davon aus, dass ich große Probleme bei der Umstellung haben werde.


    Und ja: Ich möchte nachher gern vom Roller auf ein Motorrad umsteigen. So zumindest der Plan.

  • Zwischen 125er Roller und nem großen Motorrad ist ein gewaltiger Unterschied ;) Eine Ausbildung macht da sehr viel Sinn. Nicht umsonst kann man mit dem alten Autoführerschein "nur" ne 125er fahren.

    Ich denke nicht, das da ein " großer " Unterschied ist! Wenn man erstmal das Gefühl für ein Zweirad entwickelt hat, bleibt das. Es ist mir schleierhaft, warum man Besitzer der alten Klasse 3 gestattet, ein Motorrad bis 125 ccm zu führen, während ein 15jähriger den Mofa/Rollerschein machen muss.


    Geht von dem 15jährigem, mit max: 30-45 Km/h unterwegs, eine größere Gefahr aus?

  • Es sind ja auch nicht alle Klasse 3 Scheine die unter diese Regelung fallen sondern nur die, die ihren Schein vor 1980 gemacht haben.
    Das nennt sich dann Bestandsschutz.


    Finde ich auch etwas haarig aber damals war anscheinend so wenig auf den Straßen los das man sich das erlauben konnte.

  • Ähm.. nö... DAMALS war auch nur der Mofaschein (45ccm) inkludiert.


    Vor vielleicht fünf, sechs Jahren wurde dann der alte 3er (gemacht vor 1980) erweitert auf 125er - damals hat sich der Bootsmann nämlich seine Lambretta (125er) gekauft.
    Und damit nahm das Drama seinen Lauf... :whistling: Ich hab vor 4 Jahren den A gemacht und das war eine Folge von der FS-Öffnung des alten Dreiers.

  • Lille


    Nein, der 50er Schein war inklusive des Klasse 3 nach 1980. Mofa (50 ccm bis 25 km/h) brauchte gar keinen Schein damals. Einfach nur ein Versicherungskennzeichen und fertig.


    Edit: Da steht was anderes drin wie wir es damals hatten. Ich meine ich hätte keine Prüfbescheinigung machen müssen (oder doch?). Ich hatte eine Honda Camino . Eigentlich wäre da KTM die richtige Bezeichnung für gewesen Komm Trampel Mit. ;) ^^

  • Vorher waren das "80er". Da es im EU-Schein keine "80er" mehr gibt, wurden es eben 125er.


    Wikipedia sacht dazu:


    Klasse 4: Kleinkrafträder bis 50 cm³ ohne Leistungs- und Geschwindigkeitsbeschränkung


    Klasse 5: Kleinkrafträder bis 50 cm³ Hubraum und maximal 45 km/h (früher 50 km/h, davor 40 km/h)


    Klasse 1b: Leichtkrafträder bis 125 cm³ (früher 80 cm³) Hubraum und max. 80 km/h (jetzt: A1 mit der Besonderheit, dass ab 18 Jahren keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr existiert) (1b wurde erst am 1. April 1980 geschaffen, war vorher integriert in Klasse 4. Ab dem 1. April 1980 wurde die Klasse 4 auf die unten genannten 50 cm³ Hubraum/50 km/h eingeschränkt.)

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