Getöntes Visier und Zulassung im Straßenverkehr

  • Hab grad mein klares Ersatzvisier in der Hand. Darauf steht:
    "Die Lichtdurchlässigkeitsrate von verspiegelten, leicht getönten, dunkel getönten, high-definition oder halb getönten Visieren ist geringer als es die ECE R22/05-Norm vorschreibt. Deshalb sind diese nicht für den Straßenverkehr zugelassen."


    Hä?


    Ich dachte, die ECE R22 gilt nicht in Deutschland. Bzw. sei das Ideal, aber auch alles andere was von Amts wegen als "Motorradhelm" betrachtet wird (Braincaps z. B. nicht), sei weiterhin zulässig.


    Will der Aufdruck mir sagen, dass ein ECE-Helm seine ECE-Konformität verliert, wenn ich ein getöntes Visier dranpappe, und dass er deshalb in Deutschland dann nicht mehr zugelassen ist? Redet der Aufdruck überhaupt von Deutschland? Andere Länder regeln das ja anders.


    Sonnenvisiere werden von der ECE-Norm vermutlich gesondert betrachtet, ich find die Norm grad leider nicht.


    Edit:
    Das wird sogar noch besser. Hab ja auch ein (klares) Ersatz-Pinlock. "Mit dem Pinlockvisier sinkt die Lichtdurchlässigkeit auf unter 80%, damit unterschreitet es die Vorgaben der ECE R22/05 und darf daher nur am Tag verwendet werden".

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    Einmal editiert, zuletzt von Coyote ()

  • Nach dieser Quelle ist gem. ECE R22-05 eine Tönung bis zu 50 % zulässig.


    Bei meinem verspiegelten Original-Nolan-Visier steht der winzige Hinweis "Nur bei Tageslicht verwenden" in mehreren Sprachen. Im Gegensatz zum klaren Visier trägt es kein E-Prüfzeichen, was mir auch erst jetzt auffällt.


    Da stellt sich dann die Frage, ob das in Italien produzierten Nolan-Visier in Italien illegal ist? Müssen Visiere eine E-Prüfnummer haben?


    Für 7 Pkw's, 4 Knöllchen, 3 Tanklaster voll Sprit u. 3 Moppeds.

  • Noch etwas genauer:


    Zitat:


    ECE R22-05 rev. 4


    6.15.3.4.


    Visors shall have a luminous transmittance τ v $ 80%, relative to
    the standard illuminant D65. A luminous transmittance
    80% > τ v $ 50%, measured by the method given in
    paragraph 7.8.3.2.1.1., is also permissible if the visor is
    marked with the symbol shown in figure 2 and/or with the English
    words A DAYTIME USE ONLY @ . The luminous transmittance shall be
    measured before the abrasion test.


    Für 7 Pkw's, 4 Knöllchen, 3 Tanklaster voll Sprit u. 3 Moppeds.

  • Nach dieser Quelle ist gem. ECE R22-05 eine Tönung bis zu 50 % zulässig.


    Wie du gerade selbst zitiert hast aber nur tagsüber. Entspricht also dem, was ich schrieb.


    Italienisches Recht kenne ich gar nicht, deutsches Recht nur wenig. Es gilt hier die ECE plus Ausnahmeregelungen für "geeignete" Helme, die kein ECE-Zeichen haben. In diesem Fall ist es wohl die Frage, ob ein Helm, der seine ECE-Auszeichnung quasi verliert, in diese Ausnahmeregelung fällt. In der Praxis scheint sich keine Sau dafür zu interessieren, aber vielleicht brauche ich aber irgendwann einen Punkt, mit dem ich meinen Unfallgegner in die Pfanne hauen kann. Oder der mich.


    Mein Visier hat eine E-Nummer. Das Pinlock vermutlich nicht - das könnte der Knackpunkt sein.
    * Visier mit E-Nummer und Aufschrift "daytime use only with Pinlock": alles in Ordnung, immer
    * Visier mit E-Nummer und Aufschrift "daytime use only with Pinlock" plus Pinlock: alles in Ordnung, tagsüber
    * Visier ohne E-Nummer: nok
    Im Sinne der Norm zumindest. StVO? Keine Ahnung.

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    Einmal editiert, zuletzt von Coyote ()

  • Mein Visier hat eine E-Nummer. Das Pinlock vermutlich nicht - das könnte der Knackpunkt sein


    Nein. Die für Pinlock vorbereiteten Visiere haben eine E-Zulassung. Zumindest bei HJC. Durch die zusätzliche Montage kann dann nicht plötzlich die Zulassung verschwinden. Sollte man jedenfalls meinen. Die Crux: Beim geprüften Helm ist es - wie schon von dir geschrieben - eben mit dem Hinweis erledigt, man solle nicht mit getöntem Kram herumfahren.


    Gilt übrigens auch für die im Helm integrierten (und somit ebenfalls E-geprüften) Sonnenvisiere zum Herunterfahren.


    Im Sinne der Norm zumindest. StVO? Keine Ahnung.


    StVO -> ein geeigneter Helm. Der braucht kein Visier. Braincap ohne ECE22 -> »geeigneter Helm«? Das Theater läuft noch immer...


    Du darfst auch mit Sonnenbrille fahren (ganz ohne E-Zulassung). Solltest du dies im Sommer nach 24 Uhr tun weil dir der Mond zu hell ist -> StVO kein Problem. Auch ein getöntes Visier ist dann nach StVO kein Problem. Auch ohne E-Zulassung.


    Aber: Wenn du dann im Blindflug auf wen draufsemmelst -> grob (!) fahrlässig. Da in ungewöhnlich hohem Maße die Sorgfaltspflicht verletzt. Zivilrechtlich relevant.


    Grüße, Martin

    Einmal editiert, zuletzt von X_FISH ()

  • ... aber vielleicht brauche ich aber irgendwann einen Punkt, mit dem ich meinen Unfallgegner in die Pfanne hauen kann. Oder der mich.
    ...

    ... oder die italienische Polizei, um in den Dolos (wg. Fahrens ohne zugelassenen Motorradhelm) mal eben :thumbup: per Beschlagnahme Deines Motorrads habhaft zu werden ... ;(




    Na ja, wie auch immer, ich habe mal beim Lieferanten meines verspiegelten Visiers das fehlende E-Prüfkennzeichen des italienischen Herstellers (Nolangroup) nachgefordert. Mal sehen, was er schreibt.
    Das Visier ("getönter Kram") ist übrigens sein Geld wert: Im Stand keine Gewächshaushitze mehr hinter der Scheibe!



    Dürfen europäische Hersteller eigentlich Produkte ohne E-Zulassung in den grenzüberschreitenden europäischen Handel bringen?


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    Einmal editiert, zuletzt von Duplex ()

  • ... oder die italienische Polizei, um in den Dolos (wg. Fahrens ohne zugelassenen Motorradhelm) mal eben per Beschlagnahme Deines Motorrads habhaft zu werden ...


    Hat sie bisher noch nie probiert. Oder sich für überhaupt irgendwas an meiner Maschine interessiert. Mit klarem Visier und Tagsüber hab ich da aber auch bisher eh keine Probleme zu erwarten gehabt.


    Ich glaube die Beschlagnahme ist wenigstens nur temporär (60 Tage), entgegen dem allgemeinen Mythos ist die Maschine also nicht weg.



    Zitat

    Dürfen europäische Hersteller eigentlich Produkte ohne E-Zulassung in den grenzüberschreitenden europäischen Handel bringen?


    Klar, warum nicht? KTM verkauft sogar ganze nicht zulassungsfähige Fahrzeuge. Auch der Louis-Katalog ist voll mit dem Kram. Muss halt dann entsprechend gekennzeichnet sein.

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    5 Mal editiert, zuletzt von Coyote ()

  • Solltest du dies im Sommer nach 24 Uhr tun weil dir der Mond zu hell ist -> StVO kein Problem.


    Nun ja... in dem Moment, wo du so in einen Unfall verwickelt wirst, *wird* es dein Problem. § 23 (1) StVO. Dass du die Sonnenbrille wegen des Vollmonds brauchtest und es deshalb in Kauf zu nehmen ist, dass du alles außer dem Mond gar nicht mehr siehst, wird mit Sicherheit schwer glaubhaft zu machen sein.


    Zitat

    Nein. Die für Pinlock vorbereiteten Visiere haben eine E-Zulassung. Zumindest bei HJC. Durch die zusätzliche Montage kann dann nicht plötzlich die Zulassung verschwinden. Sollte man jedenfalls meinen. Die Crux: Beim geprüften Helm ist es - wie schon von dir geschrieben - eben mit dem Hinweis erledigt, man solle nicht mit getöntem Kram herumfahren.


    Hmmmm... *beide* meiner Visiere, Außenvisier und Pinlock, sind klar. Das "daytime use only with Pinlock" bezieht sich also bereits auf die Kombination aus beidem, ohne dass irgendeine Tönung vorliegt. Und der Hinweis ist nötig, weil die ECE in der Kombination eben nicht mehr eingehalten wird; die Angabe sagt ja ausdrücklich, dass der Durchlässigkeitswert bei eingebautem Pinlock unter die nötigen 80% fällt und die Norm damit nicht mehr erfüllt wird.


    Ich könnte ja auch ein völlig undurchlässiges Innenvisier anbringen - natürlich verliert das geprüfte Außenvisier damit in dem Moment seine E-Konformität. Aber offensichtlich reicht dafür eben auch ein klares Pinlock. Dass das Außenvisier zugelassen ist, heißt ja nicht, dass es nach Modifikationen immer noch zugelassen ist.


    Wer also nachts oder bei sonst geringerer Helligkeit, also quasi immer dann, wenn mit Scheinwerfern gefahren werden sollte (Regen - und dafür ist Pinlock ja da), mit klarem Pinlock rumfährt, ist zumindest außerhalb der ECE R22/05. Aber was heißt das? Teilschuldig? Ordnungswidrig nach § 23 (1) StVO? Gar nichts, weil für deutsche Regelungen immer noch ausreichend?

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  • § 23 (1) StVO


    Der wäre schon vor einem Unfall fällig - wenn er angewendet werden könnte.


    Wobei die Sonnenbrille um Mitternacht - außer in Nordnorwegen - vermutlich schon das Interesse bei einer Kontrolle wecken könnte. Zumal in Nordnorwegen ohnehin nicht die StVO gilt. ;)


    Grüße, Martin

  • Der wäre schon vor einem Unfall fällig - wenn er angewendet werden könnte.


    Ja, ist er. Deswegen bist du ohnehin illegal mit Sonnenbrille in der Nacht unterwegs, aber es bemüßigt sich niemand, das zu kontrollieren. Ich hätte "spätestens" dazuschreiben sollen. Wie du auf "StVO -> kein Problem" kommst, kann ich nicht nachvollziehen. In der Theorie ist es immer ein Problem, und in der Praxis eben dann, wenn es scheppert oder du sonstwie auffällig wirst.

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  • Wie du auf "StVO -> kein Problem" kommst, kann ich nicht nachvollziehen.


    Das liegt an der schwammigen Formulierung.


    Dort steht nicht »Muss ECE 22.05 entsprechen« sondern »geeigneter Schutzhelm«. Was das nun ist (oder nicht ist) wird bisher über Gerichtsunterteile entschieden. Die haben die Beamten aber sicherlich nicht alle zur Hand. Daher gilt wieder StVO - und was damit nicht in Konflikt steht.


    Zitat

    (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.


    Definition »geeigneter Schutzhelm«? Scheinbar nicht (mehr) vorhanden.


    http://www.kanzlei-hoenig.de/2006/gummiparagraph/ -> Seit 2006 wurde eine entsprechende Verwaltungsvorschrift wohl nicht wieder geschrieben, dafür aber gestrichen?


    Interessant auch die Argumentation als Beitrag auf der Seite: Selbst ein J-geprüfter Helm wäre u.U. einfach zu heiß für Roller- und Chopperfahrer. Aufgrund der zu langsamen Fortbewegungsart können die Kühlsysteme im Helm nicht richtig arbeiten. :D Also wäre der Helm nicht für Chopperfahrer geeignet weil er nicht richtig kühlt... Wäre interessant ob mit der Begrundung schon mal die 15 Euro nicht hat zahlen müssen. :D


    Grüße, Martin

  • Das liegt an der schwammigen Formulierung.


    Dort steht nicht »Muss ECE 22.05 entsprechen« sondern »geeigneter Schutzhelm«. Was das nun ist (oder nicht ist) wird bisher über Gerichtsunterteile entschieden. Die haben die Beamten aber sicherlich nicht alle zur Hand. Daher gilt wieder StVO - und was damit nicht in Konflikt steht.


    Stopp! Wir sprachen ausdrücklich über dein Beispiel mit "Sonnenbrille nachts". Da spielt die Frage nach dem Helm keine Rolle. Und wenn selbst ein "geeigneter Helm" deine Sicht behindert, z. B. durch starkgetöntes Visier nachts, ist es wieder illegal. Aber halt nicht (nur?) wegen der Helmpflicht, sondern wegen des Ausstattungsparagrafen.


    Hier stehen ein paar mehr infos als in dem Kanzleiblogeintrag von 2006:
    http://ifz.de/ifz-statement-zu…risierten-zweiradfahrern/


    Bleibt die Frage: wird ein Helm mit klarem Visier und klarem Pinlock nachts "ungeeignet" im Sinne der StVO? Die Indizien könnten sehr gut "ja" sagen - der Verlust der Eignung als Motorradhelm gemäß ECE in diesem Moment ist schon etwas signifikantes. Gottseidank interessiert es in der Praxis niemanden.

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  • Ich kann nur beurteilen wie es bei Brillen aussieht


    Bei Brillen geht die Nachfahrtauglichkeit (auch bei Dämmerung) verloren, wenn eine Transmission (Lichtdurchlässigkeit) von > 80% nicht mehr gegeben ist.
    Das heißt es darf nur eine maximale Tönung von 20% vorhanden sein.
    Die Empfehlung geht sogar nur zu 15%, damit eine Lichtdurchlässigkeit von min. 85% erhalten bleibt. Bei einem unentspiegelten Visier so eben vorhanden, 6-8% an Licht werden min. geschluckt
    Dazu kommt, wie die Vorposter schon sagen die Reduktion durch Pinlock



    Tags muss min. eine Transsmission von 8% gegebenn sein. Also sollte eine Tönung von 85% in Kombination von Sonnenbrille und Visier nicht überschritten werden, da die Reflexionen auch noch Licht schlucken


    Bei Kontrollen wird es nicht so streng gehandhabt aber im Falle
    eines Unfalls erhält man durch solch einen "Kleinkram" schon mal schnell
    Teilschuld


    soviel zu der Thematik in Optik-Fachüchern

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