Hallo zusammen,
ich hätte mal zum Thema Fahranfänger im Ausland eine Frage.
In Frankreich und Italien gelten ja für Fahranfänger andere Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Beispiel Frankreich: "Fahranfänger, die Ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, dürfen auf Autobahnen maximal 110 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf den übrigen Straßen außerorts höchstens 80 km/h fahren."
Nun fahre ich seit 19 Jahren Auto und mache jetzt gerade den Führerschein Klasse A. Welches Führerscheinerwerbs-Datum gilt dann für diese Regel? Rechtlich gesehen gelte ich ja in Deutschland nicht mehr als Anfänger, was ja die nicht existierende Probezeit unterstreicht.
Weiß jemand da was Näheres? Sonst würde ich mich bei den Juristen des ADAC näher erkundigen...