Führerscheinanfänger im Ausland

  • Hallo zusammen,


    ich hätte mal zum Thema Fahranfänger im Ausland eine Frage.
    In Frankreich und Italien gelten ja für Fahranfänger andere Geschwindigkeitsbegrenzungen.
    Beispiel Frankreich: "Fahranfänger, die Ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, dürfen auf Autobahnen maximal 110 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf den übrigen Straßen außerorts höchstens 80 km/h fahren."


    Nun fahre ich seit 19 Jahren Auto und mache jetzt gerade den Führerschein Klasse A. Welches Führerscheinerwerbs-Datum gilt dann für diese Regel? Rechtlich gesehen gelte ich ja in Deutschland nicht mehr als Anfänger, was ja die nicht existierende Probezeit unterstreicht.


    Weiß jemand da was Näheres? Sonst würde ich mich bei den Juristen des ADAC näher erkundigen...

    Drachenreiterin


    Einmal editiert, zuletzt von Raubschaf ()

  • Gilt das für alle Fahranfänger der Welt, oder nur für die Fahranfänger der jeweiligen Länder?

  • Gilt das für alle Fahranfänger der Welt, oder nur für die Fahranfänger der jeweiligen Länder?

    Das weiß ich auch nicht, ist aber eine interessante Ergänzung zu meiner Frage.
    Meine Meinung: Das gilt für alle Fahranfänger, da ja die generellen Verkehrsregeln im Ausland auch für alle gelten und nicht nur für die, die da wohnen.

    Drachenreiterin


  • Ich würde davon ausgehen, dass in Frankreich die französischen Spielregeln gelten.
    Und zu deinem Beispiel kann ich kein Wissen beisteuern, allenfalls gesunden Menschenverstand. Wenn da auf deinem Kärtchen ein Datum steht, ab dem du den Moppedführerschein bekommen hast, würde ich von diesem Anfängerstichtag ausgehen. Ich fühle mich wohler auf der sicheren Seite.


    Gruß von Pendeline

  • Natürlich kann so argumentieren. Im FS steht ein Datum von vor 19 Jahren. Beim Motorrad ist es allerdings ein aktuelles Datum. Dann kann natürlich ein aufmerksamer Ordnungshüter beim Fahren mit dem Motorrad auf das Datum verweisen, beim Auto dann nicht.

  • Ach du meine Güte, das wusste ich ja noch garnicht dass das woanders anders ist.

    Die Frage ist natürlich, ob das für Dich noch relevant ist ;)
    Anmerkung: Bei Regen gelten übrigens auch andere Geschwindigkeitsbeschränkungen...


    Ich würde davon ausgehen, dass in Frankreich die französischen Spielregeln gelten.
    Und zu deinem Beispiel kann ich kein Wissen beisteuern, allenfalls gesunden Menschenverstand. Wenn da auf deinem Kärtchen ein Datum steht, ab dem du den Moppedführerschein bekommen hast, würde ich von diesem Anfängerstichtag ausgehen. Ich fühle mich wohler auf der sicheren Seite.


    Gruß von Pendeline

    Den gesunden Menschenverstand habe ich auch.
    Aber eigentlich würde ich es gerne wissen wollen, denn in D ist es wie gesagt, eben nicht so. Und da wir ja eigentlich ein EU-Recht haben, müsste das doch auch (relativ) einheitlich laufen, oder nicht?


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    Drachenreiterin


  • Beim ADAC steht nix von besonderen Regeln für Fahranfänger aus dem Ausland.
    Würde die Regelung auch für ausländische Fahranfänger gelten, dann würde es mit Sicherheit erwähnt.

  • Es gab z.B. mal was, daß der A1 in Österreich anders war wie bei uns - da wurde A1-Besitzern geraten, auf Touren nach Österreich ztu verzichten, weil "kein Führerschein" (nicht gültig).


    Dann gab's im Ausland schon länger die 48PS-Drossel-aus-max-96PS-Regel. Die galt auch für deutsche A2-Besitzer, die hier auch aus 100PS drosseln durften.


    Also von daher gehe ich schon davon aus, daß die Gesetze in F genau so auch für Deutsche gelten.
    Nur ist eben unklar: was bedeutet "Fahranfänger"?

  • Ich habe den ADAC angeschrieben, ich werde da wohl in der kommenden Woche eine Antwort erhalten.


    Vielleicht ist die Info für den einen oder die andere doch noch interessant.

    Drachenreiterin


  • Es gab z.B. mal was, daß der A1 in Österreich anders war wie bei uns - da wurde A1-Besitzern geraten, auf Touren nach Österreich ztu verzichten, weil "kein Führerschein" (nicht gültig).


    Dann gab's im Ausland schon länger die 48PS-Drossel-aus-max-96PS-Regel. Die galt auch für deutsche A2-Besitzer, die hier auch aus 100PS drosseln durften.


    Mit dem kleinen Unterschied, das diese Regelung eigentlich schon immer EU-weit gegolten hat, nur in D schlicht nicht korrekt umgesetzt wurde, bis es mal jemandem aufgefallen ist.


    Mit dem Fall hier schlecht zu vergleichen, da diese Fahranfäger-Regeln nicht auf EU-Recht basieren.

  • Beim ADAC steht nix von besonderen Regeln für Fahranfänger aus dem Ausland.
    Würde die Regelung auch für ausländische Fahranfänger gelten, dann würde es mit Sicherheit erwähnt.


    Vom ADAC habe ich aber eben diese Info mit den Geschwindigkeitsregeln für Fahranfänger. Unter den Informationen für Motorradreisende im Ausland...


    Nur geht nicht klar daraus hervor, was den Fahranfänger definiert (ob ab Ersterwerb oder auch für Spätberufene) und ob das auch für auswärtige Fahranfänger gilt.
    Gesunder Menschenverstand ist eines (wie Pendeline schon sagte), aber wie sieht es tatsächlich aus?
    Wie gesagt, ich hoffe in der kommenden Woche Antwort von den ADAC-Juristen zu erhalten.

    Drachenreiterin


    Einmal editiert, zuletzt von Raubschaf ()

  • Der gesunde Menschenverstand mag im Umgang mit Zivilisten hilfreich sein, mit den Paragrafenreitern ist er oft eher hinderlich ^^


    Komisch das der ADAC es da aufführt, auf der anderen Seite nicht. Ich würde es aber wohl drauf ankommen lassen. Warum sollte dich ein Flic anhalten, wenn Du ansonsten regelkonform fährst. Die Kennzeichnung für den Anfänger hast Du ja nicht auf dem Motorrad kleben.

  • Ich meine mich zu erinnern, dass das nur für den Erstererwerb gilt. In Frankreich hast du als Fahranfänger auch ein A auf dem Auto kleben. Theoretisch gilt das wohl auch für Ausländer, aber wie willst du von außen erkennen, wann der Führerschein gemacht wurde? Solang du dich an die sonstigen Regeln hältst sollte es kein Problem geben. Bisher ist mir keiner bekannt der Probleme bekommen hat deswegen.

  • Ich habe heute die Antwort des ADAC erhalten:


    "Nach den uns vorliegenden Informationen sind die Regelungen in Italien und Frankreich bezüglich der so genannten Fahranfänger und den hierfür geltenden Fristen nicht ganz eindeutig gehalten.
    Nach unseren Recherchen dürften die jeweiligen Gesetzespassagen so zu verstehen sein, dass sich der Begriff des Fahranfängers auf die jeweilige Klasse bezieht. So dass die entsprechende Frist vorliegend mit Erwerb der Klasse A für diese Klasse zu laufen beginnt.
    Da es sich hierbei um eine so genannte Verhaltensvorschrift handelt, gilt sie auch für ausländische Verkehrsteilnehmer."


    Es ist also nicht eindeutig und eine Restunsicherheit bleibt. Das heißt also für mich: Sobald ich den Schein habe, geht die "Probezeit" im Ausland los.

    Drachenreiterin


  • Ich habe heute die Antwort des ADAC erhalten:


    "Nach den uns vorliegenden Informationen sind die Regelungen in Italien und Frankreich bezüglich der so genannten Fahranfänger und den hierfür geltenden Fristen nicht ganz eindeutig gehalten.
    Nach unseren Recherchen dürften die jeweiligen Gesetzespassagen so zu verstehen sein, dass sich der Begriff des Fahranfängers auf die jeweilige Klasse bezieht. So dass die entsprechende Frist vorliegend mit Erwerb der Klasse A für diese Klasse zu laufen beginnt.
    Da es sich hierbei um eine so genannte Verhaltensvorschrift handelt, gilt sie auch für ausländische Verkehrsteilnehmer."


    Es ist also nicht eindeutig und eine Restunsicherheit bleibt. Das heißt also für mich: Sobald ich den Schein habe, geht die "Probezeit" im Ausland los.

    Was hast Du eigentlich so vor ? #neugierigbin. Richtig langen Urlaub mit Mopped im Ausland ? 7 Länder in 2 Tagen ^^ ?

  • Naja, noch hab ich nix geplant. Mangels Schein.


    Aber da ich mehr als nur ein wenig frankophil bin, reizt es mich natürlich schon sehr, dort auch ein Motorrad zu bewegen. Und auf "Verbindungsetappen" kann ich mir schon vorstellen, dass es da eben nicht nur über kurvenreiche Nebenstraßen geht. Daher einfach meine generelle Frage. Ich möchte natürlich die Kosten für so einen Urlaub nicht durch etwaige Knöllchen in die Höhe treiben... ^^

    Drachenreiterin


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