Fahrzeuge die keine Fahrerlaubnis benötigen

  • Hallo,


    an die Experten unter Euch. Mein alter Herr (84) denkt daran seinen Führerschein freiwillig abzugeben, da er neulich einen Unfall hatte.
    Was darf er dann theoretisch noch fahren? Mofa ist klar da vor 1965 geboren. Aber es gibt doch auch so Mofa-APEs die auf 25 gedrosselt sind.
    Ich bin ja der Meinung er sollte Bus und Taxi fahren ! Drum mal nur theoretisch die Anfrage.


    Hier mal der Auszug aus der Fahrerlaubnisverordnung:
    Den Absatz 1b verstehe ich nicht. Also doch Dreiräder mit max 25km/h


    § 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen


    <IMG alt="" src="http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif" align="left" /> (1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind


    1. einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
    1a. Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung,
    1b. Kleinkrafträder bis 45 km/h der Klasse L1e nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. L 124 vom 9.5.2002, S. 1), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,



    Gruß
    Michel

  • Wieso möchte er den FS abgeben - und nicht einfach nur das Auto abgeben? (rein der Neugier wegen)


    Gibt's bei euch eine Tauschaktion "FS gegen 1 Jahr Öfis"? (sowas kam heute morgen im Radio).




    Ich würde 1b so interpretieren, daß das Fahrzeug werksseitig für 45kmh gebaut, aber auf 25kmh gedrosselt sein muss, und 2-3 Räder haben darf.

  • Einfacher wäre es den Führerschein zu behalten und was kleineres zu holen ^^ so umgeht man alle eventualitäten :whistling: .Wenn der Führerschein abgegeben ist, dann ist der weg und dann eben nur mofa- so kann man aber noch son APE 45 fahren,oder was ähnliches

  • Hallo,


    die Fahrzeugklasse L1e sind zweirädrige Kleinkrafträder. Dreirädrige Kleinkrafträder haben die Fahrzeugklasse L2e. Da ohne Fahrerlaubnis nur die Fahrzeugklasse L1e, die zusätzlich auf 25km/h gedrosselt sein muss, gefahren werden darf, sind das also nur zweirädrige Fahrzeuge. Das "dreirädrig" taucht dort nur auf, weil die EU-Verordnung, auf die Bezug genommen wird, so heißt.


    Ob jemand, der sich im Auto unsicher fühlt, sich noch auf die völlig andere Bedienung und das völlig andere Fahrverhalten einer Ape einstellen kann und sich dabei wohl fühlt?


    Grüße


    Hawkeye

  • Interpretationen helfen mir leider nicht weiter.
    Weiß keiner was dieser Passus genau heißt?


    hawkeye:
    Danke für die Ausführung.
    Also gibt es keinen Ape mit Mofazulassung sozusagen.


    Ums Wohlfühlen geht's mir nicht. Ich hab nachgeschaut ob so jemand dann noch was fahren darf und bin dann auf Mofa und vermutlich fälschlicherweise APE gestossen.
    Allerdings gibt es im Netz auch aussagen, dass das zweirädrig gekippt wurde und auch dreirädrig inkludiert ist.

  • Hallo,


    ich korrigiere mich mal selbst. In der aktuellen FeV steht nämlich unter §4 zu Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht:


    Zitat:
    ...
    zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B
    und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel
    4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des
    Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die
    Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und
    vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre
    Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener
    Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,
    ..


    Demnach dürfen also auch dreirädrige Fahrzeuge, die auf 25km/h gedrosselt sind, gefahren werden.

  • Wie schon Lille schrub, Führerscheinstelle anrufen, oder einen Besuch bei der nächsten Polizeistation machen. Auch die sollten das wissen.

    • Offizieller Beitrag

    Wie schon Lille schrub, Führerscheinstelle anrufen, oder einen Besuch bei der nächsten Polizeistation machen. Auch die sollten das wissen.


    Da würde ich lieber auf Nummer sicher gehen und in die FeV schauen. :)


    Gruß,
    Thomas


  • Da würde ich lieber auf Nummer sicher gehen und in die FeV schauen. :)


    Wenn die beiden von mir gen. das nicht mehr wissen, kann man das Personal an der Stelle auch einsparen und den Laden dichtmachen.

  • Seid euch nicht so sicher, dass die Auskünfte von den Stellen immer ganz korrekt sind - ich hab da gerade eine Frage, bei denen ich aktuell zwei Meinungen vom TÜV und eine weitere von der Zulassungsstelle habe - einig sind die sich gerade im wesentlichen nur an dem Punkt, dass die jeweils anderen unrecht haben ;) Allerdings muss man auch sagen, dass das Thema durch zahlreiche Änderungen insb. durch die EU recht unübersichtlich geworden ist.


    Aber manchmal hilft auch Tante Google. Das hier kam nach etwas Suche zu Tage: http://www.gamma-fahrzeuge.de/…cheinfreie-fahrzeuge.html


    Das ist jetzt zwar nicht amtlich, aber scheint zumindest recht fundiert von Anbieterseite zu sein. Die entsprechende Regelung lässt sich hier finden: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html


    Gruß, Philipp



  • Das kann ich nur so unterschreiben.
    Mit mir hat das Amt und die Polizei auch mal Pingpong gespielt.
    Laut Amt sollte ich von der Polizei einen Bescheid zum Fahrzeug mir geben lassen und die Polizei wollte aber zuerst einen Zettel vom Amt, die die mir aber nicht geben wollten, solange ich nichts von der Polizei hatte.
    Hatte echt was von Passierschein A 38 aus Asterix

  • Für Hover Boards gibt es keine Fahrerlaubnis, aber sie brauchen trotzdem eine. Wer sowas im öffentlichen Raum betriebt macht sich strafbar.


    Und es gibt sogar Polizisten, die sich nicht entblöden, sich dafür zu interessieren :rolleyes:

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die beiden von mir gen. das nicht mehr wissen, kann man das Personal an der Stelle auch einsparen und den Laden dichtmachen.


    Man könnte so viele Behörden dicht machen. :rolleyes:


    Wer sowas im öffentlichen Raum betriebt macht sich strafbar.


    Na zum Glück benutzt meistens nur die U14-Fraktion Hoverboards :kiffer:


    Gruß,
    Thomas

  • Für Hover Boards gibt es keine Fahrerlaubnis, aber sie brauchen trotzdem eine. Wer sowas im öffentlichen Raum betriebt macht sich strafbar.


    Wobei man sagen muss, dass das echt albern ist. Für Rollschuhe und Inliner braucht man auch keine Fahrerlaubnis und ich denke mal, sicherer sind die auch nicht unbedingt und nur weil sie einen Antrieb haben sind sie ja nicht automatisch gefährlicher.


    Wie ist es eigentlich mit diesen motorisierten Kickboards?


    Edit:


    Da gibt es aber auch welche die sicher einen Führerschein benötigen. 8| Für den Kurs bekommt man aber auch schon ein Moped.

  • Hallo

    Für Hover Boards gibt es keine Fahrerlaubnis, aber sie brauchen trotzdem eine. Wer sowas im öffentlichen Raum betriebt macht sich strafbar.


    Und es gibt sogar Polizisten, die sich nicht entblöden, sich dafür zu interessieren :rolleyes:

    Da hinkt der Gesetzgeber einfach dem Markt etwa hinterher. Aber im Grunde muss man nur die Mobilitätshilfenverordnung etwas umschreiben, um die Hover Boards mit zu erfassen. Das könnte dann aber auch Typisierungsverfahren, Kennzeichen- und Versicherungspflicht bedeuten. Das macht die Dinger dann preislich sicher nicht attraktiver.


    Dirk: Über den rechtlichen Status von Inlineskatern wurde lange diskutiert. Mitlerweile werden sie rechtlich wie Fußgänger behandelt und sie dürfen also z.B keine reinen Radwege benutzen.


    Grüße


    Hawkeye

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