Hallo,
an die Experten unter Euch. Mein alter Herr (84) denkt daran seinen Führerschein freiwillig abzugeben, da er neulich einen Unfall hatte.
Was darf er dann theoretisch noch fahren? Mofa ist klar da vor 1965 geboren. Aber es gibt doch auch so Mofa-APEs die auf 25 gedrosselt sind.
Ich bin ja der Meinung er sollte Bus und Taxi fahren ! Drum mal nur theoretisch die Anfrage.
Hier mal der Auszug aus der Fahrerlaubnisverordnung:
Den Absatz 1b verstehe ich nicht. Also doch Dreiräder mit max 25km/h
§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
<IMG alt="" src="http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif" align="left" /> (1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1. einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
1a. Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung,
1b. Kleinkrafträder bis 45 km/h der Klasse L1e nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. L 124 vom 9.5.2002, S. 1), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,
Gruß
Michel