Naturschutzgebiet

  • Hallo,


    wir hatten gesterne ine Diskussion, ob eine Waldstraße, die durch ein gekennzeichnetes Naturschutzgebiet führt, befahren werden darf.


    https://de.wikipedia.org/wiki/…zgebiet_%28Deutschland%29



    Es gibt keine weitere Ausschildung wie Durchfahrtsverbot oder Waldweg. Darf ich dann, solange ich auf dem Weg bleibe und mich artig verhalte, weiterfahren oder nicht?

  • Zitat

    nicht zugelassene Fahrzeuge und Anhänger sowie anderweitige transportable Anlagen

    Es stand da eben kein Schild "Durchfahrt verboten" - wäre die Frage, ob das Naturschutzgebiet ansich ein Durchfahrtsverbot beinhaltet - oder ob das zusätzlich ausgeschildert sein müsste.

    • Offizieller Beitrag

    Zu dem Thema wirst du keine eindeutigen Antworten finden. Egal wo du suchst.
    Es gibt z.B. länderspezifische Gesetzgebungen zum Befahren von Waldwegen, aber nirgendwo eine klare Regel, was denn ein Waldweg ist und ob man durchfahren darf, wenn kein Schild da steht.
    Fehlende Asphaltierung ist z.B. kein Kriterium, ob man die Straße befahren darf oder nicht. Zumindest gibt es entsprechende Urteile dazu. Ob das nächste Gericht in einem vergleichbaren Fall das allerdings auch so sieht, steht wieder auf einem anderen Blatt.


    Das Schild "Naturschutzgebiet" steht auch schon mal neben normalen Kreisstraßen, kann also kein Durchfahrtsverbot bedeuten.

    VG
    Michael

  • Zitat


    Baden-Württemberg: Keine Angaben ^^ Cooool. 8o


    Nö:


    "verbotenerweisen geritten oder gefahren sowie ein Gewässer befahren - bis € 5.000"


    Kannst es aber gerne riskieren, für den Preis einer gut erhaltenen NC750. ;)

  • Ich weiß, dass ich mit meinem Papa schon mal Holz gemacht habe in einem Naturschutzgebiet unweit unserer Hauses. Da bekamen wir vom Forstamt (!?) die Erlaubnis Holz zu machen und es auch mit dem Auto abzutransportieren.
    Ansonsten ist Naturschutzgebiet wohl Tabu und das mit Recht, sonst würde der Name ja auch sehr wenig Sinn ergeben.

    Don't follow me, I do stupid things

  • Da bekamen wir vom Forstamt (!?) die Erlaubnis Holz zu machen und es auch mit dem Auto abzutransportieren.


    Das bekommt man generell, wenn man vom Forstamt Holz kauft. Egal ob die Zufahrt in einem Naturschutzgebiet oder "nur" in einem normalen Wald mit "Land- und Fortverkehr frei" liegt.


    Ansonsten ist Naturschutzgebiet wohl Tabu und das mit Recht, sonst würde der Name ja auch sehr wenig Sinn ergeben.


    Naja - gut Frage ist dann eben: Wenn das Schild an einer normalen Durchgangsstraße liegt? 8|


    Außerdem müsste es halt schon irgendwie "richtig" beschrieben sein, WAS verborten ist.


    Was bedeutet eben "nicht zugelassene Fahrzeuge und Anhänger sowie anderweitige transportable Anlagen" - dafür müssten ja "Nicht zugelassene Fahrzeuge" definiert sein. Generell Autos? Oder Fahrzeuge >1,5t. Oder "Nur land- und forstwirtschaftlicher Verkehr", oder "Nur Anlieger" oder "Mit Ausnahmegenehmigung" ....

  • Zitat

    Das gilt nur für Bayern! :nanana:


    Uups, du hast recht. Dann gibt es in BaWü wohl ein Standgericht?


    Gruß von Pendeline

  • In Analogie zum Satz des Instruktors am Sonntag beim Fahrsicherheitstraining der sagte:


    "Niemand fährt immer exakt die vorgegebene Geschwindigkeit, wenn man zu schnell unterwegs ist muss aber immer wissen was dies bedeutet. Wer mit 70 in eine 50er Zone fährt ist bei einem Bremsmanöver an der Stelle, an der er aus 50 km/h stünde noch immer 50-55 km/h schnell."


    Ähnlich würde ich das auch auf das Befahren von Waldwegen und Naturschutzgebiete beziehen. Kann man machen, aber wenn ich Öl im Wald verliere ist das nicht unbedingt so Knorke und kontaminiere ein ziemlich großes Gebiet. Hinzu kommen "Verkehrsteilnehmer" die deutlich langsamer unterwegs sind als man selbst... Fußgänger, Wanderer, Fahrradfahrer... die auch genervt sind durch den Krach den man verbreitet. Aber letztlich muss jeder für sich entscheiden ob er das in Kauf nimmt, oder nicht... und vor allem auch die Konsequenzen tragen wenn etwas passiert.

    Don't follow me, I do stupid things

  • Also es geht NICHT darum, mit dem Motorrad wie die wilde Wutz durch den Wald zu braten. :rolleyes: Es geht noch nicht mal darum, bewusst in ein Naturschutzgebiet reinzufahren.



    Nur hatten mein Kollege & ich das selbe "lustige" Erlebnis mit unseren Garmin-Navis.


    Trotz "unbefestigte Straßen vermeiden" hat uns jeweils das Navi aus einem Dorf, über eine 1,5t Strecke, auf eine ungeteerte Waldstrecke geführt, die dann wiederum auf die Bundesstraße einbiegt. Die ungeteerte Strecke waren ca. 1km lang.
    Es gibt kein Schild "Durchfahrt verboten" oder "Waldweg", nur - von der andern Seite! - ein Schild "Naturschutzgebiet" (auf der andern Seite der Bundesstraße führt der Weg, unbefestigt, ebenfalls mit "Naturschutzgebiet", weiter)


    Wir waren nun beide ratlos: Darf man da fahren (also da, wo wir herkamen, bzw. auch auf der gegenüberliegenden Seite der Bundesstraße) - oder nicht?


    Normalerweise ist hier ALLES, was nicht befahren werden darf, selbst der kleinste Erdweg, mit einem Durchfahrtsverbotsschild versehen. Nur "Naturschutzgebiet" ist mir bisher nicht bewusst als befahrbarer Weg (Straßenbreite) nicht untergekommen.



    Edit:
    Ich glaube - bin mir aber nicht sicher - daß am Ortsausgang sogar nicht "x km nächste Ortschaft" stand. Müsste ich mal nachkucken, was auf dem Ortschild steht.


    edit2: Test -> auch google Maps navigiert über diese straße, wenn ich davor und danach start und Ziel setze.

  • Naturschutzgebietschilder stehen normalerweise auch nicht so, dass sie sich auf den Weg beziehen, sondern so, dass sie dem Gebiet dahinter zuzuordnen sind.

  • Was ihr euch für Köpfe macht...☺ ...wenn da kein Verkehrsschild die Durchfahrt verbietet, darf man da fahren. Falls es länderspezifische Regeln gibt, muss entsprechend beschildert sein.
    Natürlich sollte das schon aussehen wie eine Straße und nicht wie ein Rückerpfad...


    Just do go ahead.

  • Ich habs verwechselt mit einem Wasserschutzgebiet. Also da würde ich defintiv nicht durchfahren, bei einem Naturschutzgebiet würde ich es mir auch eher überlegen... bei einem normalen Feldweg habe ich weniger Hemmungen. Aber wie gesagt, das muss jeder für sich entscheiden wie er sich verhält.

    Don't follow me, I do stupid things

  • Ist das alleingestellt an der öffentlichen Straße vielleicht nur ein Hinweisschild auf eine Schutzzone ... das hat ja irgendwie keine rote Umrandung ...? :rolleyes:
    Sollte ich mir da bei STVZO gerechtem Betrieb meines Fahrzeugs hauptsächlich Gedanken über das Handeln links und rechts neben
    der öffentlichen Straße machen? Ohne Endtopf sollte man vielleicht wenden ... ;)


    Der Onkel Labete hat es aber auch schon in Kurzform umschrieben ...


    Den Begriff Waldstraße kenne ich nicht! Das ist als Beschreibung nicht Hüh und nicht Hott!

    :motorrad: An manchen Tagen geht alles schief, aber dafür klappt an anderen gar nichts. :P

    5 Mal editiert, zuletzt von Harti ()

  • Das Schild "Naturschutzgebiet" steht auch schon mal neben normalen Kreisstraßen, kann also kein Durchfahrtsverbot bedeuten

    Nicht nur an Kreisstrassen, auch an Bundesstrassen ^^

    Ich habs verwechselt mit einem Wasserschutzgebiet

    Diese Schilder stehen auch an Landstrassen, und man darf da trotzdem fahren, es ist eben nur ein Hinweis, das es ein Schutzgebiet ist und man sich entsprechend benimmt
    Der Hinweis gild für rechts und links von der strasse und nicht für die strasse selber ^^

  • Ich war heute morgen schon "Schild knipsen" ^^



    Das ist der Weg, den ich durchgekommen bin:



    Auf der gegenüberliegenden Seite habe ich nun auch dies hier gefunden:



    Da steht nur, daß es verboten ist, "außerhalb befestigter Wege zu fahren oder zu reiten". Aber kein generelles Befahren der Wege. ^^

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