50er-Roller zur gemeinsamen Nutzung doppelt zulassen (Mofa & Mokick)

  • Hallo!


    Ich habe eine 15-jährige Tochter, die gerade die Mofa-Prüfbescheinigung macht. Ich selbst habe die Klasse-A.
    Nun wollen wir uns einen 50er Roller zulegen, den wir abwechseln nutzen wollen. Nun darf sie nicht mehr als 25km/h fahren und ich möchte den Roller mit 45km/h nutzen.
    Gibt es eine Art Doppelzulassung, mit der man beides, mit technisch jeweils gesichert umschaltbaren Möglichkeiten (z.B. mit Zusatzschlüsselschalter gegen unbefugte Benutzung des schnelleren Modus) nutzen kann?

  • Das ist sicher nicht möglich, ein Fahrzeug hat immer nur eine Zulassung. Das was in den Papieren steht ist gültig, also wird entweder die Tochter oder du selbst mit einem Fahrzeug unterwegs sein welches nicht der Zulassung entspricht. Falls der Roller als Mokick zugelassen wird und deine Tochter fährt den trotzdem, hat sie nicht einmal einen gültigen Führerschein . . das kann sehr teuer werden.

    Geradeaus kann (fast) jeder und nahezu 100% der Erdoberfläche sind nicht asphaltiert ! :dakar:

  • Wie Sandman schon geschrieben hat: geht nicht. Wenn wir von den Fragen der Betriebserlaubnis und der Versicherung absehen: du müsstest ja vor jeder Fahrt das Fahrzeug entsprechend umbauen. Den Geschwindkeitsvorteil von 45 km/h machst du dir ja dann schon beim Schrauben kaputt ;)


    Gruß, Philipp

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