Polizeikontrolle: Was zählt ? EG-Zeichen oder db-Messung ?

  • Hallo,


    kann ich auch mit einem EG-zugelassenen Sportauspuff im Falle einer Polizeikontrolle Probleme bekommen, wenn die zulässige Lautstärke überschritten wird ? Oder gibt es einen Toleranzbereich ?


    Nehmen wir an ich habe einen zugelassenen K&N-Sportfilter und einen Sportauspuff mit EG-Zeichen und das Bike ist deshalb etwas lauter als es darf. Kann ich nicht einfach auf das CE-Zeichen zeigen und alles ist i.O. ? (vorausgesetzt der Auspuff ist nicht aufgebohrt etc.)

  • ich bin da jetzt echt nicht der fachmann, kann auch sein, das jetzt halbwissen kommt. aber ich meine mal gehört zu haben, das ein zubehörauspuff eh mit der zeit lauter wird. von daher würde ich sagen, mit dem entsprechenden zeichen, und ohne manipulation, müsste das gehen.

  • Zu laut ist zu laut, egal ob Prüfzeichen oder nicht. Wenn die Dämwolle im Dämpfer verschlissen ist, ist der Halter/Fahrer in der Verantwortung den Fehler abzustellen.


    Wenn aber kein fehlender db-Killer oder offensichtliche Manipulation die Ursache sind kann man da eher mit einer Mängelkarte und zeitnaher Vorführung beim Tüv davonkommen. Ist als Verschleiß wohl eher so zu werten wie eine durchgerostete Auspuffanlage.


    €: Toleranz ist das eingetragene Geräusch +5db. Nur bei älteren Motorrädern (BJ <90 oder noch älter) gabs ne andere Messung und da gibts ne höhere Toleranz. Dann steht im Fahrzeugschein hinter der Lautstärkeangabe glaube noch ein "P".

    "Das, was am lautesten knallt, sind nicht die Bomben. Es sind Mopeds mit Fehlzündungen" -Four Lions-

    Einmal editiert, zuletzt von tremor ()

  • Zu laut ist zu laut. Ende.


    Zitat

    Geräuschgrenzwerte
    Standgeräusch
    Gemessen wird bei halber Nenndrehzahl – bei einem MotorradHier geht's zu passenden Produkten auf Amazon.de!, das seine Maximalleistung bei 10000/min erreicht, also bei 5000/min. Das Mikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung in einem Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse und in einem Abstand von 0,5 Metern positioniert.


    Als Ergebnis zählt der höchste von drei Messwerten, gerundet auf volle dB (A). Als Toleranzgrenze für Überprüfungen in Verkehrskontrollen durch die Polizei darf der in den Papieren eingetragene Wert um bis zu 5 dB (A) überschritten werden. Allerdings können die Ordnungshüter bei berechtigten Zweifeln bezüglich der Legalität der angebauten Auspuffanlage bereits bei geringeren Überschreitungen das Motorrad zu einer offiziell gültigen Fahrgeräuschmessung vorladen. Die Standgeräuschmessung am Straßenrand gilt vor dem Gesetz nicht als maßgebend.


    http://www.motorradonline.de/a…thema-auspuff.276958.html

  • Also hat jedes Bike eine andere max. zulässige Lautstärke, oder gibt es einen GRenzwert den alle einhalten müssen ?

  • Je nach Zulassungsdatum gibt es unterschiedliche Grenzwerte. Diese müssen dann alle Motorräder aus dieser Zeit einhalten. Das gilt aber nur für die Fahrtgeräuschmessung. Diese wird unter bestimmten Vorraussetzungen in einer ganz bestimmten Fahrsituation gemessen.


    Die Standgeräuschmessung ist mehr oder weniger nur eine Hilfestellung für Kontrollen, da die Fahrgeräschmessung sehr aufwändig sind. Beim Standgeräusch hat eigentlich jedes Modell unterschiedliche Werte, denn es gibt keine Grenzen für die Homogolation. Der Wert wird einfach gemessen und bei allen Maschinen des Modells in den Schein geschrieben. Deine Maschine darf dann bei einer Kontrolle diesen Wert +5db Toleranz nicht überschreiten. Da das aber keine exakt verlässlichen Werte sind, sind diese Geräuschmessungen am Straßenrand nicht gerichtlich verwertbar. Sie sind aber ein Anhaltspunkt für eventuelle Manipulationen der Abgasanlage.

    "Das, was am lautesten knallt, sind nicht die Bomben. Es sind Mopeds mit Fehlzündungen" -Four Lions-

  • Manipulationen der Abgasanlage sind auch das Stichwort, warum mit das Prüfzeichen kein Freifahrtschein ist. Es gibt ja wirklich Leute, die sägen/flexen den Auspuff auf, nehmen Zeug raus und schweißen ihn wieder zusammen. Oder man kürzt den ganzen Apparat.

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