Da hier ja der ein oder andere mit einer sog. Actioncam unterwegs ist, kann der Artikel ja nicht schaden:
http://www.motorradonline.de/v…um-actioncams.812338.html
Nicht das jemand von so einer Action der Polizei dann überrascht ist.
Da hier ja der ein oder andere mit einer sog. Actioncam unterwegs ist, kann der Artikel ja nicht schaden:
http://www.motorradonline.de/v…um-actioncams.812338.html
Nicht das jemand von so einer Action der Polizei dann überrascht ist.
Es ist also nur problematisch zu filmen, wenn
a) Personen oder Nummernschilder klar zu erkennen sind und
b) nicht zur rein privaten Verwendung
gefilmt wird.
Wie soll man irgendwem b) nachweisen? Wenn man seinen youtube-Namen am Helm trägt und im zugehörigen Channel bereits hunderte Videos hat?
Bzw. wie weißt man nach, dass man nur rein privat filmt?
IMHO eine vollkommen bekloppte Gesetzgebeung bzw. Rechtsauslegung.
Sind wir da tatsächlich stärker eingeschränkt als Russland?
Alles anzeigenEs ist also nur problematisch zu filmen, wenn
a) Personen oder Nummernschilder klar zu erkennen sind und
b) nicht zur rein privaten Verwendung
gefilmt wird.
Wie soll man irgendwem b) nachweisen? Wenn man seinen youtube-Namen am Helm trägt und im zugehörigen Channel bereits hunderte Videos hat?
Bzw. wie weißt man nach, dass man nur rein privat filmt?
IMHO eine vollkommen bekloppte Gesetzgebeung bzw. Rechtsauslegung.
Sind wir da tatsächlich stärker eingeschränkt als Russland?
Ist es nicht eigentlich so, dass man dir nachweisen muss, dass du es nicht tust?
Ich weiß nicht ob es den Datenschutz so wie bei uns in D, auch in Russland gibt. Vermutlich gibt es dort weniger bis gar nichts.
Natürlich ist da vieles Auslegungssache, da wird es auch noch sicherlich die ein oder andere Gerichtsverhandlung dazu geben, aber etwas wachrütteln kann dabei nicht schaden.
Wachrütteln? Wozu?
Das so manche einfach mal versuchen nachzudenken, bevor sie etwas veröffentlichen.
Soll ich jetzt meine dreieinhalb veröffentlichen Videos durchsehen, ob da irgendwo ein Kennzeichen von Unbeteiligten zu sehen ist?
Soll ich jetzt meine dreieinhalb veröffentlichen Videos durchsehen, ob da irgendwo ein Kennzeichen von Unbeteiligten zu sehen ist?
Hast Du das nicht *VORHER* schon gemacht?
Hast Du das nicht *VORHER* schon gemacht?
Wo ist eigentlich der Unterschied, ob ich ein öffentliches Gebäude fotografiere auf dem als "Beifang" Autos mit Kennzeichen zu sehen sind und einem Video vom öffentlichen Straßenverkehr? Beim ersten stellt es kein Problem da, aber beim 2. schon!?
Ausserdem kann ich doch sowieso die Kennzeichen in der Öffentlichkeit sehen. Warum darf man sie im Video nicht sehen, aber so auf der Straße schon?
Nur als kleines Gedankenbeispiel was technisch so möglich ist. Software erkennt Nummernschilder, Bilder sind im Internet gespeichert, Software läuft über alle Bilder und erstellt Profile der jeweiligen Personen.
Dirk
Es geht eigentlich um Big Data.
Ich möchte nicht, dass mich jeder filmen darf und das ins Netz setzt. Wenn ich privat unterwegs bin, habe ich oft genug kein Handy dabei, oder es ist ausgeschaltet. Das nützt mir nichts, wenn ich alle paar Minuten in einem Video im Netz zu sehen bin. Ich bin für eine strafrechtliche Verfolgung von Videos im Netz, wenn fremde Personen oder Kennzeichen erkennbar sind.
Die Frage von Dirk ist aber berechtigt: Warum dann nicht auch bei jeglicher Art von Fotografien? Dann gäbe es aber faktisch keine veröffentlichten Bilder des öffentlichen Raums mehr.
Die Begründung ist hier, weil die Person nicht im Mittelpunkt steht sondern nur "Beiwerk" ist. Wer sich im öffentlichen Raum bewegt muss damit rechnen auf Bildern aufzutauchen. Massenaufnahmen dürften normalerweise auch nur veröffentlicht werden wenn zu erkennende Personen ihre Einwilligung geben oder aber verfremdet werden, dazu gab es mal ein Urteil.
Naja, ich würde es auch begrüßen wenn mich jemand unkenntlich machen würde.
dieser übertriebene Datenschutzquatsch führt unter anderem dazu, dass Deutschland ein Google StreetView-Entwicklungsland ist.
Die Begründung ist hier, weil die Person nicht im Mittelpunkt steht sondern nur "Beiwerk" ist. Wer sich im öffentlichen Raum bewegt muss damit rechnen auf Bildern aufzutauchen. Massenaufnahmen dürften normalerweise auch nur veröffentlicht werden wenn zu erkennende Personen ihre Einwilligung geben oder aber verfremdet werden, dazu gab es mal ein Urteil.
Naja, ich würde es auch begrüßen wenn mich jemand unkenntlich machen würde.
Wenn dann aber die Polizei direkt vor Ort z.B. die Speicherkarte sicherstellen kann, ohne dass die Daten veröffentlich wurden, dann ist das nichts anderes als eine Vorverurteilung und hat was von Vorratsdatenspeicherung.
Diese Argumentation ist auch nirgendwo nachvollziehbar dargestellt. Die interviewten Anwälte sagen, es sei ok zu filmen, wenn man es nicht veröffentlichen will. Wie kann dann überhaupt jemand belangt werden? Per Precrime?
Ich verstehe diese Logik nicht. Auch das Wort "Nicht-anlassbezogen". Wenn ich zu einem Anlass die Kamera einschalte ist es ok? Aber was ist dann ein Anlass? Die Fahrt auf einen Pass? Wie lange darf die dauern?
Sämtliche Artikel zu dem Thema vermeiden praxisbezogene Fallbeispiele.
Warum darf ein Fernsehteam denn Reportagen im öffentlichen Raum durchführen? Die filmen gerade um zu veröffentlichen. Dass die die Kennzeichen oder Gesichter verpixeln werden, kann man auch nur annehmen.
Hat jemand dazu vielleicht eine etwas konkretere Quelle?
Ich bin in einer Kontrolle auch mal unverfänglich auf die Kamera angesprochen worden. Ich habe dann geantwortet, dass ich damit Fotos mache. Überprüft hat die Rennleitung das nicht.
Wenn ich meine Videos bei YT ins Netz stellen will, dann habe ich doch auch als Privatperson die Möglichkeit die Aufnahme so zu verfälschen, dass man keine Nummerschilder und ggf. auch kein Gesichter mehr erkennt. Motion Tracking ist sogar kostenlos möglich. Und wer will in Vorfeld bestimmen, dass ich das nicht mache?
BDR529
Man müsste es auf ein Verfahren ankommen lassen wenn man in so eine Situation kommt. Dann würde das mal geklärt werden. Aktuell ist mir kein Urteil bekannt das sowas urteilt.
Im Streetfotografie Workshop habe ich gelernt, dass man, zumindest in Deutschland, zuerst zu der fotografierenden Person hin müsste um sie um Erlaubnis zu fragen ala "Dürfte ich mal von dir ein spontanes Bild machen"... Führt Streetfotografie natürlich ad absurdum... deshalb macht man erst ein Foto, und fragt dann mit dem geschossenen Foto ob man es verwenden darf oder löschen soll. Ist aber eigentlich so nicht erlaubt.
Bobs
Ich kann eigentlich ganz gut damit leben, dass Deutschland nicht auf Street View verfügbar ist. Man soll neue Techniken nutzen, aber man muss nicht "jeden Scheiß" nutzen. Eine gesunde Skepsis kann manchmal ganz hilfreich sein.
Dirk
Wenn das Entfernen von Kennzeichen usw. so einfach ist, dann darfst du gerne mein Videos nachbearbeiten. Sind nur dreieinhalb Stück und geht ganz einfach mit kostenloser Software, habe ich gehört
Dabei fällt mir auf, dass die überwiegend im Ausland gefilmt wurden - insofern : no no cry
kleiner Chris
Dann wünsche ich dir, dass du die nächsten 20 Jahre keine Wohnung/Haus suchst
Man soll neue Techniken nutzen, aber man muss nicht "jeden Scheiß" nutzen.
Welch Ironie, dass dies jemmand schreibt, der sich als "Nerdanziehung" bezeichnet.
Gruß,
Thomas
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