Heute ging ja einiges durch den Bundestag... und ich frage mich so ein bisschen, welche Auswirkungen das auf die Motorradfahrer haben könnte.
http://www.bundesrat.de/Shared…_blob=publicationFile&v=1
http://www.bundesrat.de/Shared…_blob=publicationFile&v=2
1) Vermummungsverbot:
Kraftfahrer dürfen sich nicht vermummen. In der Presse schreibt man nur von Autos, in der Tagesordnung des Bundesrats steht aber "Kraftfahrzeug". Das schließt Motorräder ein - und damit Sturmhauben und Gesichtstücher? Helme sind aufgrund des Schutzbedürfnisses von Motorradfahrern explizit ausgenommen.
2) Erweitertes Handyverbot:
Ausweitung der Strafbarkeit der Handybenutzung auf, laut Presse "Tablets und Laptops" - tatsächlich aber auf "Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte". Schauen wir mal, ob der Passus "aufgenommen oder gehalten" werden bleibt, oder ob das wegfällt. Sonst muss man die Frage nach Headsets und Navis stellen. Der Antrag bezieht sich allerdings schon deutlich auf die Ausweitung des "hand-held-Verbots". Sieht also gut aus.
Übrigens zeigt sich die Undurchdachtheit des ursprünglichen Gesetzes unter anderem auch darin, dass jetzt beantragt wird, Busse und Straßenbahnen vom "Motor aus"-Gebot auszunehmen, weil es einfach unpraktikabel ist, den Motor abzuschalten, damit der Fahrer an der Haltestelle den Fahrscheindrucker bedienen darf. Dies als Lehrstück dafür, wie schwierig es ist, ein sinnvolles und praxisgerechtes Gesetz zu erlassen. Ähnliches sieht man auch an den Gesetzesänderung für das Lkw-Sonntagsfahrverbot: Abschleppwagen und Bergefahrzeuge davon auszunehmen, erscheint durchaus sinnvoll.
3) Rettungsgasse:
hier hatte ich Bedenken, dass zukünftig durchschlängelnde Motorradfahrer auch drangekriegt werden könnten - mit €200 lohnt es sich ja immerhin. Aber glaube ich nicht, da kommen ja normalerweise eh schon verschiedene Delikte zusammen, und die Rettungskräfte behindernd ist es ja praktisch nie.
http://www.bundesrat.de/Shared…_blob=publicationFile&v=1
http://www.bundesrat.de/Shared…_blob=publicationFile&v=1
3) Rennen:
Da es hier auch um Einzelpersonne gehen sollte (also Einpersonenrennen) und auch mal von "Rasern" die Rede ist, dachte ich, dass auch die 200-km/h-auf-der-Landstraße-Fraktion Zielgruppe ist. Ist aber nicht der Fall; der neue Paragraf ist ziemlich eng umfasst.
Übrigens ist es echt interessant zu lesen, was der Bundesrat in so einer Sitzung so alles treibt. Ich sage nur "Verhütungsmittel auf Sozialhilfe". Da sieht man dann auch, was die Regierung so an Gesetzen erlässt, und nicht nur den publikumswirksamen Kram.