Jüngste StVO-Anpassungen

  • Heute ging ja einiges durch den Bundestag... und ich frage mich so ein bisschen, welche Auswirkungen das auf die Motorradfahrer haben könnte.


    http://www.bundesrat.de/Shared…_blob=publicationFile&v=1
    http://www.bundesrat.de/Shared…_blob=publicationFile&v=2
    1) Vermummungsverbot:
    Kraftfahrer dürfen sich nicht vermummen. In der Presse schreibt man nur von Autos, in der Tagesordnung des Bundesrats steht aber "Kraftfahrzeug". Das schließt Motorräder ein - und damit Sturmhauben und Gesichtstücher? Helme sind aufgrund des Schutzbedürfnisses von Motorradfahrern explizit ausgenommen.


    2) Erweitertes Handyverbot:
    Ausweitung der Strafbarkeit der Handybenutzung auf, laut Presse "Tablets und Laptops" - tatsächlich aber auf "Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte". Schauen wir mal, ob der Passus "aufgenommen oder gehalten" werden bleibt, oder ob das wegfällt. Sonst muss man die Frage nach Headsets und Navis stellen. Der Antrag bezieht sich allerdings schon deutlich auf die Ausweitung des "hand-held-Verbots". Sieht also gut aus.


    Übrigens zeigt sich die Undurchdachtheit des ursprünglichen Gesetzes unter anderem auch darin, dass jetzt beantragt wird, Busse und Straßenbahnen vom "Motor aus"-Gebot auszunehmen, weil es einfach unpraktikabel ist, den Motor abzuschalten, damit der Fahrer an der Haltestelle den Fahrscheindrucker bedienen darf. Dies als Lehrstück dafür, wie schwierig es ist, ein sinnvolles und praxisgerechtes Gesetz zu erlassen. Ähnliches sieht man auch an den Gesetzesänderung für das Lkw-Sonntagsfahrverbot: Abschleppwagen und Bergefahrzeuge davon auszunehmen, erscheint durchaus sinnvoll.


    3) Rettungsgasse:
    hier hatte ich Bedenken, dass zukünftig durchschlängelnde Motorradfahrer auch drangekriegt werden könnten - mit €200 lohnt es sich ja immerhin. Aber glaube ich nicht, da kommen ja normalerweise eh schon verschiedene Delikte zusammen, und die Rettungskräfte behindernd ist es ja praktisch nie.


    http://www.bundesrat.de/Shared…_blob=publicationFile&v=1
    http://www.bundesrat.de/Shared…_blob=publicationFile&v=1
    3) Rennen:
    Da es hier auch um Einzelpersonne gehen sollte (also Einpersonenrennen) und auch mal von "Rasern" die Rede ist, dachte ich, dass auch die 200-km/h-auf-der-Landstraße-Fraktion Zielgruppe ist. Ist aber nicht der Fall; der neue Paragraf ist ziemlich eng umfasst.


    Übrigens ist es echt interessant zu lesen, was der Bundesrat in so einer Sitzung so alles treibt. Ich sage nur "Verhütungsmittel auf Sozialhilfe". Da sieht man dann auch, was die Regierung so an Gesetzen erlässt, und nicht nur den publikumswirksamen Kram.

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  • also motorradfahrer die durch die rettungsgasse fahren, gehören genauso bestraft wie autofahrer. das ist eine RETTUNGSGASSE und keine motorradgasse!!!!!!!!!!

  • dass das motorrad dann auf einmal den einsatzkräften im weg steht, nicht mehr weg kann ,aber müsste, und schon haben wir wieder eine zeitverzögerung, die nicht sein müsste.

  • Von wievielen solchen Fällen hast du schon gehört, dass exakt dieses von dir konstruierte Beispiel vorgefallen ist? (Edit: nicht falsch verstehen, ich war noch nie für die Legalisierung des Durchschlängelns. Aber wie so oft finde ich Schaden und Strafe zunehmend unverhältnismäßig.)


    Aber wie dem auch sei - ich hab grad den Gesetzestext nicht vor Augen, aber gehe von einer Bestrafung nur im tatsächlichen Behinderungsfall aus. Das träfe Motorradfahrer dann genauso.


    Edit: nein, stimmt nicht. 200 Euro ohne jegliche Behinderung.

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    3 Mal editiert, zuletzt von Coyote ()

  • ein konkretes beispiel habe ich dafür nicht. aber ich sitze selbst schon mal in den großen roten autos mit den blauen lampen auf dem dach. und mit den geschichten von wegen: ich wollte nur mal eben, könnte ich jetzt seiten füllen. durch eine rettungsgasse haben meiner meinung nach nur rettungsfahrzeuge zu fahren, und nicht anderes. auch keine motorradfahrer. und es tut mir leid, aber 200€ ist echt noch viel zu wenig.

  • Darüber können wir IMO reden, wenn.eine Behinderung stattfand. Aber behinderungsfrei (!) keine Rettungsgasse gebildet zu haben ist teurer als ein Rotlichtverstoß... ich finde die Maßstäbe da falsch gesetzt.


    Und davon mal abgesehen: besoffen fahren wird noch härter bestraft. Interessiert trotzdem viele nicht. Vor einem Blitzer bremst aber jeder, auch wenn es nur 20 Euro kosten würde. Wie oft habt ihr schon jemanden wegen Nichteinhaltung der Rettungsgassenregel belangen lassen? Das Problem ist IMO nicht die Höhe des Bußgeldes, sondern die seltene Durchsetzung der Vorschrift.

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  • Das neue "Handyverbot" im Volltext:


    Das heißt, man darf nicht länger an der Ampel mit Start-Stopp-Automatik wartend ein Ziel ins Navi eingeben oder verschiedene Routen am Navi vergleichen. Es sei denn, es zählt beim warten als "kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung". Wachsweich. ?(

    • Offizieller Beitrag

    Den Motor ausschalten zu müssen, halte ich für totalen Unsinn? Wozu soll das gut sein? Was ist daran sicher?


    Beim Durchfahren durch den Stau finde ich nicht den neuen Gesetzestext. Nur einen Änderungstext. Ich bin mir nicht sicher, ob eine Strafe fällig wird, wenn man durch die Gasse fährt, wenn kein Einsatzwagen mit Blaulicht in der Nähe ist. Eine Behinderung liegt dann ja noch nicht vor. Allerdings ist die auch im Text nicht verlangt.

  • Das heißt auch, dass wenn ich schon stehe, ich trotzdem nichts wirklich tun darf? Am Besten noch zum telefonieren aussteigen, oder wie?


    "Wer ein Fahrzeug führt". Spaßigerweise haben Gerichte schon festgestellt, dass das Laufenlassen des Motors kein Führen des Fahrzeugs darstellt, wenn der z. B. nur läuft, damit die Heizung funktioniert. Das Urteil gabs im Zusammenhang mit Trunkenheit am Steuer.


    @bdr: Durchfahren findest du nicht, weil da ohnehin verschiedene Delikte zusammenkommen - allen voran der Umstand, dass der Durchfahrer ganz offensichtlich keine Rettungsgasse bildet.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • Motor abschalten finde ich gut, es gibt einfach zu viele die rechts ran fahren, telefonieren und dabei läuft der Motor. Bei weniger als 1 Minute ist es egal, aber wer weiß das schon vorher, wie lange er telefoniert. Ist IMO so wie an einer Bahnschranke, dort muss man auch den Motor abschalten, nur tut es niemand.

  • Den Motor ausschalten zu müssen, halte ich für totalen Unsinn? Wozu soll das gut sein? Was ist daran sicher?

    Finde ich auch blöde. Zum einen haben bald Elektrofahrzeuge gar keinen laufenden Motor mehr und zum anderen würde ich das ändern auf "Das Fahrzeug muss mit einer Feststellbremse gesichert sein.".

    • Offizieller Beitrag

    Zum einen haben bald Elektrofahrzeuge gar keinen laufenden Motor mehr und zum anderen würde ich das ändern auf "Das Fahrzeug muss mit einer Feststellbremse gesichert sein.".


    Steht da doch schon: "das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne."


    Gruß,
    Thomas


  • Steht da doch schon: "das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne."


    Gruß,
    Thomas


    Wer will denn feststellen ob der Motor lief oder nicht? Hören kann man es ja nicht. Wenn man von der Polizei kontrolliert wird ist es ja ein leichtes mal eben den Knopf zu drücken.

  • Es geht hier eher darum, ob ich an einer roten Ampel im Stand das Navi bedienen darf...


    Ja, verstehe ich schon. Das birgt allerdings schon ein nicht zu unterschätzendes Restrisiko. Interessant wäre ja an der Stelle, die Begründung für diesen Teil. Aber das war ja beim Telefonieren schon so.

  • Dass man bei einem Elektroauto nicht unbedingt feststellen kann, ob es aus ist... ja mein Gott. Da kann sich der Priusfahrer ein Eis drauf backen. Es ist verboten und der Nachweis bleibt anderen überlassen.


    Was mir auffällt, ist, dass Autonomes Fahren hier noch *überhaupt* kein Thema ist.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

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