Bei uns ist zur Zeit die Bundesstraße gesperrt und es gibt eine ausgeschilderte Umleitung.
Außerdem gibt es noch einen "Schleichweg" durch eine Ortschaft.
Am Eingang der Ortschaft steht ein Schild "Durchfahrt nur für Anlieger Ortschaft XY" - es steht dort aber KEIN solches Schild!
In der Gegenrichtung, in der nächsten Ortschaft, steht ebenfalls ein Schild mit dem gleichen Text - und zusätzlich dieses Schild.
Ich gehe davon aus, daß das zwar alles nett ist - aber rechtlich ohne Bedeutung. Oder? Wenn ich durchfahre und angehalten werden, kann man mir eigentlich nichts - oder?
In der Ortschaft wurde nun auch auf 30kmh beschränkt und die Verbindungstraße zwischen den beiden Ortschaften bekam neue Mittelstreifen.
Eigentlich rechnet man doch damit, daß das benutzt wird...