Werksgarantie nach Anbauten/Umbauten

  • Hallo zusammen,
    Ich möchte an meinem Motorrad ein paar Änderungen vornehmen:

    • Sturzbügel
    • Motorschutz
    • Scheibe
    • Verstellbare Brems-/Kupplungshebel

    Mein Motorrad hat noch Werksgarantie und ich habe überlegt, ob durch die Umbauten (hier denke ich vor allem an die verstellbaren Hebel) die Werksgarantie erlischt.

    Hat schon jemand damit Erfahrung gemacht/machen müssen?

    Drachenreiterin


  • Hallo,


    nein ich glaube nicht dass das passiert. Aber hier ist wohl dein Händler der passende Ansprechpartner. Bei mir mit der Yamaha ist das zumindest so. Die Händler wickeln die Garantie mit dem Hersteller ab.


    VG

  • Hallo,


    theoretisch hat Zubehör, das nicht vom Fahrzeughersteller stammt, Auswirkungen auf die Werksgarantie. Wird durch das Zubehör ein Schaden verursacht, deckt den die Werksgarantie nicht ab. In einem solchen Fall müsste man sich dann an den Hersteller des Zubehöres wenden.
    Praktisch kommt das aber sehr ,sehr selten zum Tragen. Aktuell gibt es den Fall bei einem Sturzbügel an der Africa Twin, durch den Lackschäden entstehen. Aus der Vergangenheit kenne ich Fälle, bei denen nachgerüstete Gepäcksysteme zu Heckrahmenbrüchen bei der Yamaha FJ 1200 geführt haben.
    Und dann kommt es konkret immer noch darauf an, wie der Fahrzeughändler, der in den meisten Fällen der Ansprechpartner für die Garantieabwicklung ist, das handhabt. Der entscheidet zunächst mal, ob und wie ein Garantieantrag beim Fahrzeughersteller gestellt wird. Er kann dabei Zubehör auch "übersehen" ;) .


    Grüße


    Hawkeye

  • Dafür gibt es Garantiebedingungen im Kleingedruckten, da sollte das stehen was ausgeschlossen ist, das ist nicht unbedingt einheitlich.


    Don't follow me, I do stupid things

    Einmal editiert, zuletzt von kleiner Chris ()

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