Hallo,
da es mein erster Umzug in eine andere Stadt wird habe ich zwei Fragen bezüglich der Notwendigkeit der Ummeldung und des passenden Zeitpunkts. Nicht ganz StVO aber auch "Recht".
Ich ziehe im Januar in eine andere Stadt, wobei der Mietvertrag ab dem 01.01.2018 läuft, ich im Januar aber noch in der vorherigen Stadt arbeite und dort weiter wohnen bleibe.
Wirklich einziehen, also faktisch in der neuen Stadt wohnen werde ich vermutlich ab dem 27.01.2018. Wann melde ich mich nun um? Im Internet steht, nach dem "tatsächlichen" Ereignis, das bedeutet dann erst nach dem 27.01.2018 oder?
Und die zweiter Frage: Meine Fahrzeuge. Das Auto wird im laufe des Februars verkauft, das Motorrad behalte ich. Zum Termin der Ummeldung kann ich dann das Motorrad direkt mit ummelden, bei meinem Auto habe ich aber den Fahrzeugbrief nicht. Ist es da überhaupt notwendig das Auto noch umzumelden, wenn ich es im Februar ohnehin verkaufe? Und wann melde ich das der Versicherung? Nachdem ich die Fahrzeuge umgemeldet habe oder vorher?