Ummeldung nach Umzug in andere Stadt - PKW + Motorrad

  • Hallo,


    da es mein erster Umzug in eine andere Stadt wird habe ich zwei Fragen bezüglich der Notwendigkeit der Ummeldung und des passenden Zeitpunkts. Nicht ganz StVO aber auch "Recht". :wub:


    Ich ziehe im Januar in eine andere Stadt, wobei der Mietvertrag ab dem 01.01.2018 läuft, ich im Januar aber noch in der vorherigen Stadt arbeite und dort weiter wohnen bleibe.
    Wirklich einziehen, also faktisch in der neuen Stadt wohnen werde ich vermutlich ab dem 27.01.2018. Wann melde ich mich nun um? Im Internet steht, nach dem "tatsächlichen" Ereignis, das bedeutet dann erst nach dem 27.01.2018 oder?


    Und die zweiter Frage: Meine Fahrzeuge. Das Auto wird im laufe des Februars verkauft, das Motorrad behalte ich. Zum Termin der Ummeldung kann ich dann das Motorrad direkt mit ummelden, bei meinem Auto habe ich aber den Fahrzeugbrief nicht. Ist es da überhaupt notwendig das Auto noch umzumelden, wenn ich es im Februar ohnehin verkaufe? Und wann melde ich das der Versicherung? Nachdem ich die Fahrzeuge umgemeldet habe oder vorher?

  • Du meldest dich nach deinem Umzug um.
    Die Stadt interessiert nicht die Bohne wann du wo welche Wohnung mietest.


    Bzgl Ummeldung Auto: ich glaube du musst das in Düsseldorf auf getrennten Ämtern machen, aber das frage bitte nach. In Wuppertal kannst du dich im Bürgerbüro ummelden, fürs Auto musst du aufs Straßenverkehrsamt. Hier bitte Termine und Vorlaufzeiten beachten, die sind teilweise echt extrem. In Wuppertal darfste auf Straßenverkehrsamt nur noch mit Termin oder du kommst morgens um sieben und wartest du den ganzen Tag bis frei ist.


    Das Auto würde ich nicht mit ummelden.
    Versicherung nach der Ummeldung. Oder ich meine das geht auch vorher und du kannst ein Datum angeben ab wann du umziehst. Guck doch hier am Besten mal nach.

  • Das Auto würde ich auch nicht mehr ummelden. Es heißt zwar "unverzüglich - aber Du benutzt es am neuen Wohnort eh nicht mehr groß. Oder?


    Beim Motorrad kannst Du überlegen, ob Du Dein bisheriges Kennzeichen behalten willst. Das ist seit letztem Jahr auch möglich. Das heißt, Du meldest es beim Straßenverkehrsamt um, behältst aber das gleiche Kennzeichen. Wenn Du dann später wieder zurück ziehst, brauchst Du nicht nochmal ein neues Kennzeichen.


    Ummeldung ist auch deswegen wichtig, daß die Versicherung Deinen neuen Wohnort hat - denn dann ändert sich ggf etwas an der Regionalklasse und ggf dadurch auch der Versicherungsbeitrag.


    Aber auf alle Fälle: Erst Dich ummelden, dann das Fahrzeug. ^^ Weil Du den Ausweis vorlegen musst, und der die neue Adresse braucht.




    Die Fahrzeuge laufen auf Dich? Nicht auf Deine Eltern angemeldet? :rolleyes:

  • Das ist das komplizierte^^ das Motorrad läuft 100% auf mich, Versicherungsnehmer, Halter und Besitzer bin ich.


    Beim Auto bin ich der Halter, mein Vater der Versicherungsnehmer und die Bank der Besitzer...
    Das Motorrad kann ich in Ddorf quasi im selben Termin im Bürgerbüro mit ummelden. Das werde ich dann nach dem 26.01. machen.
    Das Auto dann nicht nochmal ummelden, danke. Dieses ganze "Denk daran, daran und daran" Geschwirr in meinem Kopf macht mich wahnsinnig :cursing:

  • Ummeldung: bürgerbüro/bürgeramt. Glück hat, wer das im lokalen Rathaus machen kann. Die Ummeldung muss in 7 Tagen nachdem du deinen “lebensmittelpunkt“ verlegt hast erfolgen. Du kannst dich als theoretisch auch einfach mit Zweitwohnsitz in die neue Wohnung melden, dabei entfällt auch der KFZ Teil, da die immer am Hauptwohnsitz zu melden sind. ACHTUNG: ggf wird bei dir dann Zweitwohnsitzsteuer fällig.


    Kfz ummeldung: Zeitnah auf der Zulassungsbehörde. Dafür brauchst du aber den Perso mit der neuen Adresse. Zeitnah kann auch mal ne Woche oder zwei später sein. In der Regel interessiert das niemanden.


    Ich würd das ganze machen, nachdem du das Auto abgestoßen hast. Denk dran, Kennzeichen dürfen mittlerweile deutschlandweit mitgenommen werden.


    Edit: für die unmeldung der Fahrzeuge brauchst du auch eine neue EVB und, falls es sich mal wieder geändert hat ein neues SEPA Mandat für die Steuer. Den letzten TÜV Bericht und den Schein nicht vergessen. Der Brief interessiert nur beim Wechsel des Eigentümers, sprich Verkauf

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  • Auf der Internetseite des Meldeamtes steht, dass ich das Fahrzeug auch im Bürgerbüro ummelden kann, d.h. ich kann das doch direkt dann bei der Ummeldung mitmachen. Dann muss ich keinen extra Tag Urlaub nehmen, bzw. das würde ich dann am 29.01.-31.01. machen, weil ich da noch Urlaub habe und nicht direkt mit einem Tag Urlaub die nächste Tätigkeit anfangen.


    https://www.duesseldorf.de/bue…alb-nach-duesseldorf.html


    Aber bezüglich SEPA...muss ich dann am besten VORHER auch noch mein Bankkonto ummelden... Wie soll ich das alles schaffen in 3 Tagen Urlaub :sostupid:

  • Bank ist nicht so wichtig, hab ich erst Mitte November gemacht.


    SEPA: bei der Ummeldung jetzt brauchten sie keins mehr, das Jahr davor schon

  • Huhu,


    hab den Mist jetzt zwei mal durch dieses Jahr.
    Du brauchst als erstes ne Wohnungsgeberbescheinigung. Die kannst du dir online ausdrucken. Einfach mal googeln. Und dann vom Vermieter unterschreiben lassen.


    Brauchst du nicht mittlerweile überall einen Termin bei den Bürgerämtern?
    Einfach so hingehen und fertig was bei mir nirgends mehr.
    Den Termin solltest du relativ zeitnah machen. 14 Tage schreibt der Gesetzgeber vor.
    Ist aber oft nicht möglich, weil keine Termine frei sind oder der Vermieter nicht so schnell ist.


    Von dem Rest hab ich keine Ahnung. :angel:

  • Bezüglich KFZ-Ummeldung und Kennzeichen mitnehmen, ich hab das erst 2015 gemacht. Die Kennzeichen mitnehmen und nur die neue Adresse eintragen lassen, kostete mich nur 14 EURO pro KFZ. Ansonsten wäre das mit neuen Kennzeichen wesentlich teurer geworden.

  • Bescheinigung oder PA, anders kriegst Du hier in Bayern IMO kein KFZ an- oder umgemeldet.

  • Wohngeberbescheid habe ich vergessen. Den braucht es seit 2017 meine ich wieder. sicher das es 14 Tage sind? Hatte 7 im Kopf, weiß es aber auch nicht mehr. Interessiert eh keine Sau, weiß dir mal nach dass du seit Datum X dauerhaft in der neuen Wohnung wohnst


    Termin ist immer sehr zu empfehlen, während die Ticketzieher in Miesbach über 1h warten mussten, waren wir in 10 min dran.
    KFZ Umzug kostet 17,60€ in Bayern unabhänig ob Auto oder Motorrad.


    Sunny Manuel, nicht zwei Sachen durcheinander schmeißen. Den Wohngeberbescheid braucht man um den Wohnsitz zu verlegen, dass aber auch erst seit diesem Jahr. Letztes Jahr nach Saucherlach hab ichs nicht gebraucht. Zur Ummeldung des KFZ brauchst du den Hauptwohnsitz dort, sprich Perso mit der neuen Adresse. Den Aufkleber drauf machen lassen ist aber nun auch kein AUfwand

    Einmal editiert, zuletzt von Standard94 ()

  • Hab das alles von der Homepage. Zum ummelden brauche ich die Wohnungsgeberbescheinigung. Wird spannend ob der Makler an der Übergabe am 28. auch diese ausstellen kann oder ob ich der Wohngesellschaft hinterher rennen darf.
    Wenn ich das habe melde ich mich NACH meinem Umzug (also letzte Januar Woche) beim Bürgeramt (Terminvergabe 15 Tage im Vorraus, ich werde jeden Tag reinschauen, damit ich einen kriege) und melde MICH und direkt auch das Motorrad um. Dafür brauch ich dann noch Brief- und Schein.


    Morgen habe ich einen Termin wegen dem Umzugsservice von der Sparkasse...ich lass mich da beraten. Eventuell verschiebe ich das aber auch auf später.

  • In Bezug auf Wartezeit lob ich mir die Zulassungsstelle WOR, selten länger als 10 Min. gewartet. Meistens sind mehr MA als Kunden da. :)

  • Ja die haben noch Geld da.... Wohn mal nicht in Wuppertal, Wartezeit drei Wochen auf nen ordentlichen Termin.


    @Martin: zur Not rennste mit dem Mietvertrag da hin. Irgendein Wisch der besagt dass du da wohnst.

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Wohnungsgeberbestätigung ist der Vermieter in der Bringschuld. Wenn Du keine kriegst, kann es für den Vermieter wohl teuer werden.


    Gruß,
    Thomas

  • So weit ich weiß braucht man gar nicht mehr in Bürgeramt antanzen ohne Termin.
    Hier in Hannover und in Hamburg wurde man achtkantig wieder rausgeworfen.


    Mutmaßlich würde ich behaupten, der Makler ist gar nicht berechtigt dir sowas auszustellen ohne vorheriges Einverständnis des Vermieters selbst.
    Aber eigentlich arbeiten Genossenschaften relativ schnell bei sowas.

  • ^^

    Aber eigentlich arbeiten Genossenschaften relativ schnell bei sowas.

    Und wie sieht das Privat aus ?
    Bei mir hat der Mietvertrag gereicht ( wo ist da der Unterschied ) Mietvertrag und dann noch eine Wohnungsgeberbestätigung ? wer hat sich denn sowas beklopptes einfallen lassen ? Und Wartezeiten hat man hier höchsten 5 min, weil der bearbeiter gerade vor Langeweile Kaffee trinkt ^^

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