Guten Tag und ein Frohes Neues Jahr!
Mein Roller steht ja momentan bei Ebay zum Verkauf, und das erste Gebot ist auch schon eingegangen. Sollte ich eigentlich trotzdem einen Kaufvertrag für Gebrauchtfahrzeuge aufsetzen?
Gruß
Christian
Guten Tag und ein Frohes Neues Jahr!
Mein Roller steht ja momentan bei Ebay zum Verkauf, und das erste Gebot ist auch schon eingegangen. Sollte ich eigentlich trotzdem einen Kaufvertrag für Gebrauchtfahrzeuge aufsetzen?
Gruß
Christian
würde ich für empfehlenswert halten
Sollte ich eigentlich trotzdem einen Kaufvertrag für Gebrauchtfahrzeuge aufsetzen?
Wäre Ratsam um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Manche Käufer kommen nämlich auf die kuriosesten Ideen
dann werde ich den gleich schon mal anfangen auszufüllen. musterverträge gibt es ja genug. ich hätte den hier genommen:
https://motorradfahrer-online.de/service/
Würde ich auch machen.
Und dann auf dem Kaufvertrage vermerken, daß es ei Ebay-Verkauf war, inkl. Auktionsnummer. Zusätzlich die abgeschlossene Auktion ausdrucken und mit abheften.
Dann hast Du alles durchgängig beieinander.
Grundsätzlich ja.
Kann dir viel ärger ersparen.
habe einen vertrag ausgedruckt, und schon mal die bekannten sachen eingetragen. danke für die hilfe.
Ein Kaufvertrag ist durch die erfolgreiche Ebay Auktion bereits zustande gekommen. Wenn du alle Abreden, die du treffen wolltest (zB Gewährleistungsausschluss), bereits im Angebotstext drin hast ist, ist der nachträgliche Abschluss m.E. jedenfalls überflüssig.
Den Vertrag solltest du vor allem schon deshalb aufsetzen, dass du die Übergabe und vor allem den Zeitpunkt gegenüber Versicherung und Zulassungsbehörde nachweisen kannst.
Gruß, Philipp
der roller ist momentan abgemeldet. von daher gibt es in der richtung kein problem.
der roller ist momentan abgemeldet. von daher gibt es in der richtung kein problem.
Der Versicherungsumfang beinhaltet auch eine Ruheversicherung in der Haftpflicht und auch bei der Teilkasko (falls abgeschlossen).
Deswegen ist es schon von Bedeutung das man seiner Versicherung den genauen Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe u. U. nachweisen kann.
ich rede nicht von saisonkennzeichen, sondern komplett abgemeldet. von daher also kein problem mit dem nachweiß
Auch wenn das Fahrzeug komplett abgemeldet ist gibt es noch eine Ruheversicherung. Lies mal in den AGB oder frag deine Versicherungsperson.
danke für den hinweiß. habe gerade mal nachgesehen. aber, da der neue besitzer den roller ja zulassen muss, mache ich mir da keine gedanken. werde mir vom fahrzeugschein eine kopie machen. da steht das abmeldedatum drauf.
Auch wenn das Fahrzeug komplett abgemeldet ist gibt es noch eine Ruheversicherung. Lies mal in den AGB oder frag deine Versicherungsperson.
Ich kenne das so und weiß dies auch von anderen Versicherungen:
Sobald ein Fahrzeug abgemeldet wurde, besteht kein Versicherungsschutz mehr. Auch keine ruhende
Eine ruhende besteht nur bei Saisonkennzeichen.
Das dazugehörige Kennzeichen bleibt 12 Monate bestehen und wird dann wieder für die Behörde zur Weitervergabe freigegeben.
https://www.huk24.de/selfservi…id=235&show=1&rating=true
ZitatAlles anzeigenFahrzeug stillgelegt - Ruheversicherung
Sie haben Ihr Fahrzeug abgemeldet. Ihr Versicherungsvertrag mit uns wird dadurch nicht beendet.
Für Ihr Fahrzeug besteht im Rahmen einerRuheversicherung weiterhin Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht - und falls vereinbart auch für dieTeilkasko. Während der Dauer der Ruheversicherung müssen Sie das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz dauerhaft parken. Ein Einstellraum ist z.B. eine Garage. Ein Abstellplatz ist umfriedet, wenn er z.B. durch einen Zaun oder eine Hecke umschlossen ist. Verletzen Sie vorsätzlich diese Pflicht, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Für Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen, die Ihnen von der Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren zugeteilt oder für Sie reserviert wurden, besteht Versicherungsschutz. Dies sind z. B. Fahrten zur An- und Abmeldung, Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung.
Ihr persönlicher Vorteil:
Die Ruheversicherung ist beitragsfrei. Kfz-Haftpflicht- und Teilkaskoschutz in der Ruheversicherung bieten wir für maximal 18 Monate ab Außerbetriebsetzung. Dann erlischt der Versicherungsvertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ihr Fahrzeug wird innerhalb von 18 Monaten wieder zugelassen?
Dann benachrichtigen Sie uns bitte. Und der vereinbarte Versicherungsschutz lebt wieder voll auf.
Die Beiträge, die vor Beginn der Ruheversicherung fällig waren, sind in voller Höhe zu entrichten. Der unverbrauchte Beitrag wird bei Wiederinkraftsetzung verrechnet.
Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft? Oder Sie wünschen überhaupt keine Versicherung mehr für Ihr Fahrzeug? Bitte informieren Sie uns. Dann beenden wir Ihren Versicherungsschutz und schreiben Ihnen den unverbrauchten Beitrag gut.
Heisst aber nicht, dass du Spazierfahrten damit machen darfst
Auf solche Klauseln würde ich mich lieber nicht unbedingt berufen. Im Falle eines Falls sieht manches nämlich wieder ganz anders aus.
Man weiß, das im Falle eines Schadens die Versicherungen sich gern drücken wollen und dann in den Krümmeln suchen.
Fahrten zur Zulassungsstelle sind erlaubt, aber erst dann, sobald man die EVB Nummer hat.
Bei einer Abmeldung bekommt man einen Nachweis darüber und dann ist das Fahrzeug auf dem direktem Wege nach Hause zu bringen/fahren.
Entscheident ist, dass man eine gültige EVB Nummer hat bevor man zum TÜV und/oder zur Anmeldung fährt.
Wer spricht hier von Spazierfahrten? Und wer vom Falle des Falles?
Es geht hier um die Ruheversicherung nach einer Abmeldung. und um einen Kaufvertrag nach einer Ebay Auktion. Und um den Zeitpunkt der Übergabe danach.
Wer spricht hier von Spazierfahrten? Und wer vom Falle des Falles?
Es sind beispiele die durchaus auch mal in Betracht kommen könnten. Also keep cool
habe etwas zu der versicherung gefunden. da der roller aber wie gesagt abgemeldet ist, und erst wieder zugelassen werden muss, mache ich mir da jetzt keine gedanken. werde das natürlich im kaufvertrag vermerken.
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