Kaufvertrag nach Ebayauktion

  • Guten Tag und ein Frohes Neues Jahr!
    Mein Roller steht ja momentan bei Ebay zum Verkauf, und das erste Gebot ist auch schon eingegangen. Sollte ich eigentlich trotzdem einen Kaufvertrag für Gebrauchtfahrzeuge aufsetzen?


    Gruß
    Christian

  • Sollte ich eigentlich trotzdem einen Kaufvertrag für Gebrauchtfahrzeuge aufsetzen?

    Wäre Ratsam um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Manche Käufer kommen nämlich auf die kuriosesten Ideen :huh:

  • Ein Kaufvertrag ist durch die erfolgreiche Ebay Auktion bereits zustande gekommen. Wenn du alle Abreden, die du treffen wolltest (zB Gewährleistungsausschluss), bereits im Angebotstext drin hast ist, ist der nachträgliche Abschluss m.E. jedenfalls überflüssig.

  • Den Vertrag solltest du vor allem schon deshalb aufsetzen, dass du die Übergabe und vor allem den Zeitpunkt gegenüber Versicherung und Zulassungsbehörde nachweisen kannst.


    Gruß, Philipp

  • der roller ist momentan abgemeldet. von daher gibt es in der richtung kein problem.


    Der Versicherungsumfang beinhaltet auch eine Ruheversicherung in der Haftpflicht und auch bei der Teilkasko (falls abgeschlossen).
    Deswegen ist es schon von Bedeutung das man seiner Versicherung den genauen Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe u. U. nachweisen kann.

  • Auch wenn das Fahrzeug komplett abgemeldet ist gibt es noch eine Ruheversicherung. Lies mal in den AGB oder frag deine Versicherungsperson.

  • danke für den hinweiß. habe gerade mal nachgesehen. aber, da der neue besitzer den roller ja zulassen muss, mache ich mir da keine gedanken. werde mir vom fahrzeugschein eine kopie machen. da steht das abmeldedatum drauf.

  • Auch wenn das Fahrzeug komplett abgemeldet ist gibt es noch eine Ruheversicherung. Lies mal in den AGB oder frag deine Versicherungsperson.

    Ich kenne das so und weiß dies auch von anderen Versicherungen:
    Sobald ein Fahrzeug abgemeldet wurde, besteht kein Versicherungsschutz mehr. Auch keine ruhende ;)
    Eine ruhende besteht nur bei Saisonkennzeichen.
    Das dazugehörige Kennzeichen bleibt 12 Monate bestehen und wird dann wieder für die Behörde zur Weitervergabe freigegeben.

  • https://www.huk24.de/selfservi…id=235&show=1&rating=true


  • Heisst aber nicht, dass du Spazierfahrten damit machen darfst ;)
    Auf solche Klauseln würde ich mich lieber nicht unbedingt berufen. Im Falle eines Falls sieht manches nämlich wieder ganz anders aus.


    Man weiß, das im Falle eines Schadens die Versicherungen sich gern drücken wollen und dann in den Krümmeln suchen.
    Fahrten zur Zulassungsstelle sind erlaubt, aber erst dann, sobald man die EVB Nummer hat.
    Bei einer Abmeldung bekommt man einen Nachweis darüber und dann ist das Fahrzeug auf dem direktem Wege nach Hause zu bringen/fahren.


    Entscheident ist, dass man eine gültige EVB Nummer hat bevor man zum TÜV und/oder zur Anmeldung fährt.

  • Wer spricht hier von Spazierfahrten? Und wer vom Falle des Falles?
    Es geht hier um die Ruheversicherung nach einer Abmeldung. und um einen Kaufvertrag nach einer Ebay Auktion. Und um den Zeitpunkt der Übergabe danach.

  • habe etwas zu der versicherung gefunden. da der roller aber wie gesagt abgemeldet ist, und erst wieder zugelassen werden muss, mache ich mir da jetzt keine gedanken. werde das natürlich im kaufvertrag vermerken.

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