Hi,
die gaaanz alten unter uns erinnern sich vielleicht noch. Damals, in den 1990ern, gab es noch die Führerscheinklassen 1B (bis 80ccm) / 1A (bis 27PS) / 1 (unbeschränkt).
Wenn man den 1A zwei Jahre (?) hatte, konnte man bei der Führerscheinstelle den Antrag stellen, den 1 unbeschränkt zu bekommen (Nachweis war ein eigenes zugelassenes Motorrad oder eine schriftliche Bestätigung vom großen Bruder o.ä. )
Danach kam dann die Zeit, als es A1 / A beschränkt (34PS) / A unbeschränkt gab. Da reichte es, mit dem A beschränkt 2 Jahre abzuwarten (fahrend oder nicht fahrend) und dann wurde automatisch der A unbeschränkt daraus.
Heute muss man von A2 (48PS) auf A (unbeschränkt) eine Aufstiegsprüfung machen (nach 2 Jahren Fahrpraxis).
Und nun zur Frage:
Wenn jemand in den 1990ern den 1A (beschränkt auf 27PS) gemacht hat, aber nicht das Upgrade auf 1 beantragt hat, hat er dann immer noch den 1B = heutigen A2 (48PS), und müsste für den A ebenfalls eine Aufstigesprüfung machen?