Dashcams in Deutschland doch irgendwie auswertbar

  • Es gibt jetzt ein BGH-Urteil zu Verwertbarkeit von Dashcamsaufnahmen in Deutschland: Videos können grundsätzlich verwertbar sein, permanentes Aufzeichnen aber weiterhin nicht zulässig ist. Rotierendes Überschreiben mit dauerhafter Speicherung nur bei Unfall wird als gültige Variante genannt. Das sollte doch so ziemlich dem entsprechen, was gängige Dashcams ohnehin tun.


    http://www.spiegel.de/auto/akt…-zulaessig-a-1207762.html

  • Man wollte sicher dem Datenschutz genüge tun, dass niemand 24/7 filmt. Wobei das ja in Geschäften auch gemacht wird und mitunter länger zwischengespeichert wird.

    Don't follow me, I do stupid things

  • Man wollte sicher dem Datenschutz genüge tun, dass niemand 24/7 filmt. Wobei das ja in Geschäften auch gemacht wird und mitunter länger zwischengespeichert wird.


    Das kann man aber so nicht vergleichen. Wenn ich in ein Geschäft gehe, begebe ich mich in einen Raum, über den der Eigentümer Verfügungsgewalt hat. Mit der Dashcam filme ich aber im öffentlichen Raum.


    Ich finde es aber als wirklich vernünftiges Urteil. So kann dem einen oder anderen Chaoten auf unseren Straßen das Handwerk gelegt werden. Ich denke zum Beispiel an die Tiefflieger, die auf der Autobahn mit gefühlten 200 auf der linken Spur zur einstreifigen Bake fliegen und dann mit fast stehenden Rädern noch in die Ausfahrt ziehen. Mehrfach auf drei-, vereinzelt schon auf vierstreifigen Fahrbahnen erlebt.
    Mehrere Unfälle, wegen der ich im Stau stand, waren auch im Bereich der Ausfahrten.

    Star (1983-1984)
    ES 150 (1884-1989)
    XVS 950A (2016-?)

  • Gibt es eigentlich schon Dashcams für Motorräder (wasserdicht, und nur in Schleifen aufzeichnend, bei Unfall abspeichernd)? Hat jemand sowas schon mal gelesen?


    Interessant wäre noch, was denn denn rotierend konkret bedeuten soll - also wie lange der aktuell verfügbare Zeitraum sein darf. 2 Minuten - 5 Minuten - 2 Stunden...

  • Ich kenne Motorradwebcams bisher nur von Aliexpress, fängt da bei 70 Euro an. Ich kannte auch mal jemanden, der sowas hatte - dem wurde mal die Schuld umgehängt bei einem Unfall, was ihn sehr viel Geld gekostet hat. Auto-Dashcams gibt's bei Aliexpress ab 7 Euro. Üblich ist eine Aufzeichnung in Segmenten von 1, 2, oder 5 Minuten, die bei Erschütterung oder Tastendruck nicht überschrieben werden. Oder es wird aufgezeichnet, bis die MicroSD-Speicherkarte voll ist, und dann werden die ältesten Segmente wieder überschrieben.

  • Wo genau liegt denn der Unterschied zwischen einer Dashcam, die dauerfilmt ohne zu überschreiben und einer normalen Action-Cam an meinem Helm/Motorrad?


    Galileo hat sich gestern des Themas auch angenommen, aber war wie erwartet etwas weichgekocht der Beitrag. Keine klaren Aussagen zur erlaubten Aufnahmedauer, bis wieder überschrieben werden muss. Nur soviel, dass auch möglich sei, nicht nur die Zeit VOR einem Aufprall zu filmen, sondern auch einige Minuten NACH dem Aufprall.

    Vorausschauendes Fahren: Oh, da vorne ist die Baustelle zu Ende, ich geb schon mal Gas!

  • Der Unterschied ist, dass du mit der Action Cam alles speicherst, und nicht nur Situationen, die zu einem Unfall geführt haben.

  • Ja eben...dann müsste das doch genauso verboten sein. Oder ist es das etwa schon?

    Vorausschauendes Fahren: Oh, da vorne ist die Baustelle zu Ende, ich geb schon mal Gas!

  • Das ist ein anderes Thema. Mit Actioncams den Verkehr filmen ist nicht "verboten", aber schon lange strafbar wegen Datenschutz. Das wird in der Praxis unterschiedlich gehandhabt und mir wäre neu, dass es dazu in Deutschland schon ein Urteil gegeben hätte. In Österreich sind hohe Bußgelder vorgesehen, aber ich weiß nicht, ob die schon mal verhängt wurden. Entscheidend kann auch sein, ob man das Ding immer laufen lässt, oder nur zu besonderen Anlässen, z.B. weil man gerade am Reiseziel auf einer Traumstrecke bei Traumwetter unterwegs ist und gerne ein Andenken daran hätte, und das natürlich nicht veröffentlichen würde.

  • Vor allen Dingen ist halt die Veröffentlichung ohne zur Beweissicherung verboten. Und das macht dann ja die Polizei, bzw. die Anwälte.


    Also keine Dashcam Videos von Unfällen bei Youtube, so wie die vielen russischen die man sehen kann.


    Ich kann mir vorstellen, dass man aber seine Motorradfahrten durchaus auch öffentlich stellen kann, wenn man sie vorher bearbeitet und Kennzeichen / Personen unkenntlich macht.

  • Jain. Du dürftest es öffentlich stellen - aber du darfst wohl nicht filmen. Und man stelle sich vor, du filmst gar einen Penner am Straßenrand...

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • Jain. Du dürftest es öffentlich stellen - aber du darfst wohl nicht filmen. Und man stelle sich vor, du filmst gar einen Penner am Straßenrand...


    Sag mir mal einen plausiblen Grund, warum man es aber fotografieren darf (jetzt mal nicht den Penner), aber nicht filmen?

    • Offizieller Beitrag

    Weil ein Foto keine Überwachung ist. Aber selbst ein Foto darfst du ohne Einverständnis einer abgebildeten Person nicht veröffentlichen, es sein den sie ist nur als Beiwerk zu sehen (z.B. Fußgänger im Hintergrund).
    Anlassbezogen darfst du ja auch filmen, aber nicht dauerhaft.

    VG
    Michael

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