Ab 2019 größere Fahrschulmotorräder Pflicht

  • Fahrschulen und auch Fahrschüler müssen sich ab Januar 2019 mit leistungsstärkeren und schweren Fahrschulmotorrädern auseinandersetzen.
    Grund dafür ist eine bereits 2013 verabschiedete EU-Richtlinie, deren Umsetzung Deutschland aber bis zum 1. Januar 2019 aufgeschoben hat.


    Quelle/Ganzer Artikel: https://www.motorradonline.de/…eder-ab-2019.1059416.html

    Vorausschauendes Fahren: Oh, da vorne ist die Baustelle zu Ende, ich geb schon mal Gas!

  • Fantastisch!

    Zitat

    Die neue Richtline für Prüfungsmotorräder der Führerscheinklasse A - und damit auch Schulungsmotorräder von Fahrschulen - sieht eine Mindestleistung von 50 kW, einen Mindesthubraum von 600 cm³ sowie ein Mindestgewicht (Leermasse) von 180 Kilogramm. Beim Hubraum erlaubt die Richtline eine Unterschreitung um bis zu 5 cm³, bei Gewicht eine Unterschreitung von bis zu 5 Kilogramm.


    Bei Fahrschulmotorrädern mit Elektroantrieb, die im Alltag wohl kaum anzutreffen sind, muss das Verhältnis von Leistung zu Leermasse mindestens 0,25 kW/kg betragen.


    Denn bisher galt nur:

    Zitat

    Für Klasse A:
    Krafträder ohne Beiwagen der Klasse A
    a) Motorleistung mindestens 50 kW und
    b) Hubraum mindestens 600 cm3, wobei eine Unterschreitung des Mindesthubraums um 5 cm3 zulässig ist,
    c) Leermasse von mindestens 180 kg, wobei eine Unterschreitung um 5 kg zulässig ist,
    d) mit Elektromotor Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,25 kW/kg.


    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_7.html


    Das gilt alles schon seit 2014. Wo haben die recherchiert?

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

    2 Mal editiert, zuletzt von Coyote ()

  • Die Motorrad hat schon richtig recherchiert. Die EU-Regelung zum Prüfungsfahrzeug der Klasse A ist bis zum 31.12.2018 ausgesetzt und tritt erst danach in Kraft. Bis dahin sind noch Fahrzeuge mit mindesten 44kw und mindstens 600ccm ohne Mindestgewicht als Prüfungsfahrzeuge erlaubt.


    Grüße
    Hawkeye

  • Aber nicht laut FeV. Was wurde hier ausgesetzt? Ich verstehe es nicht. Die FeV ist ja zur Umsetzung der Richtlinie da.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • Als ich die Überschrift des Threads las, habe ich mich auch schon gewundert.


    Als ich vor 3 Jahren den Schein gemacht habe, wurde mir schon gesagt, das man die fahrprüfung sowie die Pflichtstunden auf jedenfall mit einem Motorrad mit mindestens 50kw machen muss.


    Dachte schon was man da noch ändern soll, wäre ja auch komisch wenn man jetzt sagen würde "fahrschulmotorrad muss 1000 kubik und mindestens 120 ps haben ;) "

  • Tun sie doch ab 01.01.2019 bis dahin gild noch 50 Ps und ab dan 50 kw. Ist doch ganz leicht.


    50 PS gilt eben nicht. Was ich zitiert habe ist das seit Jahren gültige Gesetz.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • Im Prinzip finde ich das ja gut, aber wäre es für manchen Anfänger nicht besser wenn er die ersten Runden mit einer kleineren und leichteren Maschine machen müsste?

    Geradeaus kann (fast) jeder und nahezu 100% der Erdoberfläche sind nicht asphaltiert ! :dakar:

  • Keine Ahnung. Ich habe mit einer CBR 600 F begonnen und frage mich, welche Probleme ich gehabt haben sollte. Das Umgewöhnen bei den Grundfahrübungen kostet ja dann auch nochmal Stunden. Für grundsätzlich notwendig halte ich es nicht, auch wenn es Usus ist - was aber hat das mit der Richtlinie zu tun? Es kann ja jeder Übungsstunden auf was Kleinerem machen, wenn er will. Die Vorschrift bezieht sich nur auf die Prüfung.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

    Einmal editiert, zuletzt von Coyote ()

  • Mit der Richtlinie hat das nichts zu tun. Ich stelle einfach nur die Frage, ob ganz allgemein jeder Fahrschüler der noch nie zumindest einen Roller oder Moped/125er gefahren hat, erst einmal mit einer kleinen Maschine üben sollte . . als Pflicht.


    Mein damaliger Fahrlehrer hat jeden erst einmal auf die damalige 80er gesetzt bevor die große Maschine bewegt werden durfte. Ich hatte da schon einen Kl 5 Schein und 2 Jahre ein 50er Moped (das Teil war schneller als die 80er) gefahren und musste trotzdem eine Runde mit der 80er drehen.

    Geradeaus kann (fast) jeder und nahezu 100% der Erdoberfläche sind nicht asphaltiert ! :dakar:

  • Im Prinzip finde ich das ja gut, aber wäre es für manchen Anfänger nicht besser wenn er die ersten Runden mit einer kleineren und leichteren Maschine machen müsste?


    Das ist weiterhin erlaubt und Usus, es wird ja nur das Prüfungsmotorrad definiert. Ich hatte die 1. Fahrstunde eine 125er, die zweite eine 500er @ 34 PS und erst ab der dritten durfte ich auf die 650er mit 72 PS (Direkteinstieg Anno 2006).

  • Ich finde, das sollte man dem Fahrlehrer überlassen und nicht zur Pflicht machen.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • Zitat

    Ich finde, das sollte man dem Fahrlehrer überlassen und nicht zur Pflicht machen.

    Sehe ich auch so. Da ist der Fahrlehrer ja eh in der Pflicht.. Bei mir wäre es verschenkte Zeit und Geld gewesen.

  • Im Prinzip finde ich das ja gut, aber wäre es für manchen Anfänger nicht besser wenn er die ersten Runden mit einer kleineren und leichteren Maschine machen müsste?


    Die üblichen Verdächtigen, wie ER6, SV650 oder MT07 sollten doch weiterhin diese "Hürden" schaffen, oder?

    "Wenn du Gott siehst, musst du bremsen"

  • Aber nicht laut FeV. Was wurde hier ausgesetzt? Ich verstehe es nicht. Die FeV ist ja zur Umsetzung der Richtlinie da.


    Na, dann hast Du aber Punkt 2.2.20 der Anlage 7 FeV übersehen.

    Grüße
    Hawkeye

  • @Sandmann,


    da ich noch nie ein motorisiertes Zweirad bewegt hatte (5 Minuten auf ner Wiese mit 15 zählen nicht ;) ) hab ich die ersten 2 Stunden auf einer 125er gemacht.


    Später sehe ich dann aber auf der Abrechnung das das ganze dann als Übungsstunden lief und nicht zu den Pflichtstunden zählte, womit einem im Endeffekt 2 stunden geklaut bzw extra zur Kasse gebeten wurden, nur weil die Fahrschule wohl Angst hatte das man ihre Motorräder beschädigt.
    Ich würde auf jedenfall jedem raten, darauf zu bestehen, dass er in den Fahrstunden nur Motorräder bewegt die vorgeschrieben sind, damit es auch als Pflichtstunde zählt.



    Genauso musste ich einmal eine Fahrstunde auf einer CB600 machen weil ein Fahrschüler vor mir die MT 07 demoliert hatte.
    Hätte ich im Nachhinein auch ablehnen sollen, weil die Stunde absolut nichts gebracht hat, da man sich erstmal wieder komplett auf das neue Motorrad einstellen musste und die Fahrstunde dadurch sinnlos war.

  • Zur Pflichtstunde wird es durch Überlandfahrt, Nachtfahrt oder Autobahnfahrt. Alles andere ist Übungsstunde, und da ist kein Minimum vorgeschrieben (zumindest anno 2006 war das so).

  • hawkeye: Danke!


    @blahwas: so isses, und kein seriöser Fahrlehrer macht die Pflichtfahrten gleich zu Beginn. Außerdem sollte man noch irgendwann mal die Grundübungen lernen und den Stadtverkehr proben.


    Wenn man den Einstieg mit einer kleineren Maschine vorschreibt, schreibt man damit auch implizit verpflichtende Übungsstunden vor. Auf die dann nochmal Übungsstunden mit der großen Maschine folgen müssen.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

    3 Mal editiert, zuletzt von Coyote ()

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!