ECE Zulassung für Blinker - Vorne/Hinten Unterschiede

  • Tach zusammen,


    bin im Zuge von diversen preisvergleichen von Miniblinkern auf was interessantes gestoßen, über das ich mir bisher wenig Gedanken gemacht habe.


    Offenbar wird bei Blinkern dazwischen unterschieden, ob sie nur vorne, nur hinten oder vorne und hinten verbaut werden dürfen. So verkauft Kellermann den "Micro 1000" in der LED Version für 120€ das Paar (für vorne und hinten zugelassen) und außerdem in einer Halogen Version nur für hinten für 60€ das Paar. Gekennzeichnet wird der Blinker mit einem "F" oder "R" für vorne oder hinten.



    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=91224



    Weiß einer, was es jetzt damit auf sich hat? Erfahrungen?


    Bisher habe ich nur bei Kellermanns überteuerten Blinkern (Nur wieso sieht der Rest aus wie Spielzeug!?) den Hinweis gefunden, dass sie für vorne bzw. hinten verwendet werden dürfen. Bei den "Japanblinkern" steht dann dabei "e-geprüft für universellen Gebrauch".


    Gruß,
    Robert

  • Denk mal an deine eigenen Blinker hinten, dann könnte dir einfallen, warum es eine Unterscheidung zwischen vorne und hinten geben könnte. Außerdem gibts für vorne die verschiedenen Unterkategorien, die sich konkret in der geforderten Leuchtstärke abbilden. Ein Kat. 11c-Blinker soll 400-860 cd haben, ein Kat. 12-Blinker (hinten?) 50-350 cd.

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  • [...] Bisher habe ich nur bei Kellermanns überteuerten Blinkern (Nur wieso sieht der Rest aus wie Spielzeug!?) den Hinweis gefunden, dass sie für vorne bzw. hinten verwendet werden dürfen. Bei den "Japanblinkern" steht dann dabei "e-geprüft für universellen Gebrauch".


    Das liegt wohl primär an den Personen, welche die Blinker online oder in Printmedien anpreisen. Bei Polo und Gericke war die Kennung auch vor zwei Jahren noch den VerkäuferInnen unbekannt. »Die gehen schon, ist ja egal ob vorne oder hinten«. Eben nicht.


    Die Blinker, welche ich gekauft habe, haben oben ein kleines »Dächchen« -> das ist oben. Daher ist vorne links == hinten rechts. Anders montieren ist laut Kennzeichnung nicht zulässig.


    Und: Sind günstige LED-Ersatzblinker, keine Kellermänner.


    Grüße, Martin

  • Denk mal an deine eigenen Blinker hinten, dann könnte dir einfallen, warum es eine Unterscheidung zwischen vorne und hinten geben könnte.


    Naja, original hatte ich vorne Glühbirnenblinker und jetzt Halogen, die eine "F" Kennzeichnung haben, also für vorne zugelassen sind. Die hinteren unterscheiden sich von meiner Wahrnehmung nur durch das "R" im Blinkerglas für rear. ?(



    Zitat

    Die Blinker, welche ich gekauft habe, haben oben ein kleines »Dächchen« -> das ist oben. Daher ist vorne links == hinten rechts. Anders montieren ist laut Kennzeichnung nicht zulässig.


    Meine haben nur noch "F" und "R". :O



    Zitat

    Sind günstige LED-blinker, keine Kellermänner.


    ;)

  • Sind da auch nicht noch Rück- und Bremslichter integriert?


    Bei meiner Harley sind originale Blinker hinten. Nur vorne die Halogen Lenkerendenblinker mit einer "F" Kennzeichnung plus e-Nummer.


    Mein Bruder hat aber die Kellermann Micro 1000 hinten, also nur als Blinker. Mein Dad hat dagegen die Micro 1000 DF mit integriertem Brems-, Rück- und Standlicht an seiner Mühle. Die dürfen jeweils nicht nach vorne. Und dafür fehlt mir die Erklärung, denn ich habe und hatte vorne schließlich auch Halogen- und Glühlampenleuchtmittel. In Punkto Helligkeit ist das im Originalzustand also keineswegs besser, so dass man eigentlich nichts schlechteres verbaut, als vorher.


    Der Blinker kostet aber aus irgendwelchen Gründen das Doppelte. ?(



    Habe jetzt ja auch erst verstanden, dass der Unterscheid bei den Kellermännern nur an LED oder Halogen liegt. Andere, preiswerte Blinker sind auch MIT Halogen für vorne zulässig. :cursing:


    Aber wieso?

  • Bei meiner Harley sind originale Blinker hinten.


    Original oder nicht war ja nicht die Frage.


    Miit LED oder Halogen hat hinten und vorne nichts zu tun sondern nur mit der Frage, ob die Dinger dafür genehmigt wurden. Vielleicht dürfen sie nicht weil zu hell oder zu dunkel. Vielleicht dürfen sie, aber man hat sie schlicht nicht entsprechend abnehmen lassen. Zu Kat. 12 hab ich zudem auch keine Abstrahlwinkelangaben gefunden, möglicherweise sehen die auch nochmal anders aus.



    Ich finds grad geil, wie jeder Kellermänner für überteuert hält, aber trotzdem kauft. Die sind noch gar nicht teuer genug, da ginge noch mehr... ^^

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  • Vielleicht dürfen sie, aber man hat sie schlicht nicht entsprechend abnehmen lassen.


    Das ist bisher meine Vermutung. Es wurde einfach versäumt oder bewusst unterlassen, damit man die LEDs -über- teuer verkaufen kann. :huh:


    Begründung: Es gibt sowohl für vorne, als auch hinten in Original UND Aftermarket beide Versionen, also LED, Halogen und Glühbirne.



    Zitat

    Zu Kat. 12 hab ich zudem auch keine Abstrahlwinkelangaben gefunden, möglicherweise sehen die auch nochmal anders aus.


    Die Blinker werden ja nicht verdrehsicher eingebaut. Und die Kellermänner sind durch ihr blödes Standardgewinde immer wieder Kandidaten dafür, dass sie sich von alleine im Gummi losrappeln. Daher sind die Abstrahlwinkel sowieso nicht so einzuhalten, wie man es ganz exakt fordern könnte.



    Zitat

    Ich finds grad geil, wie jeder Kellermänner für überteuert hält, aber trotzdem kauft.


    Die sind nicht nur überteuert, sondern auch technisch teilweise shice! Der Silentgummiadapter reißt vielmals, dreht sich von alleine los durch Vibrationen (Hallo, Harleys!!), man kann den LED Blinker nicht reparieren und die Kabel sind der letzte Scheiß (0,0x Quadratmilimeter Querschnitt!!). Ganz davon abgesehen, dass die pfuschigen Metallhaken der Lenkerendenblinker, um das Massekabel zu sparen, nicht bei pulverbeschichteten Lenker funktionieren!! Kurzum: Viel teuer, wenig durchdacht die Kellermänner.


    Aber: Alle anderen sehen vielmals wie Chinapröddel aus. 8|

  • Die Abstrahlwinkel beziehen sich auf den Blinker selbst, nicht auf dessen Einbau.


    Man zahlt ja nicht nur für die Technik, sondern auch für die Optik. "Überteuert" bedeutet, der Preis liegt in einem Bereich, wo eine zu geringe Nachfrage besteht. Ich schätze, wenn Kellermann die Preise um 10% erhöht, wird die Nachfrage immer noch nicht gleich um 10% oder mehr einbrechen, weil die Leute so auf die Optik stehen -> mehr Umsatz und Gewinn. Volkswissenschaftlich (und aus Sicht von Kellermann) sind die Dinger also nicht überteuert, sondern möglicherweise sogar noch zu günstig.


    Meinereiner sagt "ich pfeif auf die Kellermann-Optik" und betrachtet die Dinger damit als "zu teuer". Zu teuer ist etwas immer exakt dann, wenn ich es nicht kaufen mag.

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  • Volkswissenschaftlich (und aus Sicht von Kellermann) sind die Dinger also nicht überteuert, sondern möglicherweise sogar noch zu günstig.


    Mag sein, aber verglichen mit der technischen Umsetzung und den Preisen anderer Blinker, ist der Blinker überteuert, weil er einfach nicht mehr bietet oder haltbarer ist - im Gegenteil!


    Nur in Punkto Optik kann er sich durchsetzen. :cursing:

  • Die Optik reicht ja offensichtlich. Woher kommt der Anspruch, dass sich der Preis nur in der Technbik niederschlagen darf?

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  • Woher kommt der Anspruch, dass sich der Preis nur in der Technbik niederschlagen darf?


    Hab ich ja gar nicht gesagt. :)


    Es äußert sich nur umso deutlicher daran, dass es da bloß um die Optik geht, dass die Technik schon shice ist und andere gleichwertiges bzw. hochwertigeres bauen.

  • Sodala, mal Bilder und die Links zu den LED-Blinkern, welche ich an der 125er und der 600er verbaut hatte:



    Quelle: www.ybrfreun.de - LED-Blinker für die YBR



    Quelle: www.600ccm.info - XJ 600 S mit LED-Miniblinkern



    Quelle: www.600ccm.info - LED Blinker am Motorrad


    Auf dem letzten Bild sieht man das kleine »Dächchen« relativ gut.


    Grüße, Martin

  • @ Martin:
    Das mit dem Dächchen werde ich nochmal an allen unseren Blinkern checken! :thumbup:




    @ All:
    Weiß jemand und wenn ja wie, ob man an der e-Kennzeichnung abgelesen kann, ob es sich um LED oder Halogen handelt? Wäre interessant beim Gebrauchtkauf.

  • Nein, nicht dass ich wüsste. Beim Blinker gibts nur 11 (vorne) und 12 (hinten), bzw. eben 11a/b/c.

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  • Okay alles klar.


    Beim Auspuff konnte man KAT/kein KAT ja auch ablesen. Hatten wir ja schonmal als Thema hier.

  • Ob Halogen oder LED lässt sich doch sehr einfach rausfinden, einfach anschließen. LED ist sofort an, Halogen "dimmt" zwischen an und aus hin und her.

  • Nein, nicht dass ich wüsste. Beim Blinker gibts nur 11 (vorne) und 12 (hinten), bzw. eben 11a/b/c.


    Ergänzend - da meine Ausführungen von (nur vorne links/hinten rechts) evtl. verwirren: Das ist vom Hersteller (!) so angegeben. Denn dann ist die Belüftungöffnung an der Unterseite -> Kondenswasser kann austreten. Wird er falschherum montiert -> regnet es von oben rein. ;)


    Die oben erwähnte »Kennzeichnung« -> nicht ECE sondern vom Hersteller entsprechend gekennzeichnet.
    _____


    Fahrtrichtungsanzeigerkategorien:


    Zitat

    Horizontale Mindestwinkel


    Vordere Fahrtrichtungsanzeiger
    Kategorie 1: Für die Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 40 mm vom Scheinwerfer;
    Kategorie 1a: Für die Anbringung in einem Abstand von mehr als 20 mm, aber nicht mehr als 40 mm vom Scheinwerfer;
    Kategorie 1b: Für die Anbringung in einem Abstand von weniger als 20 mm vom Scheinwerfer.


    Zitat

    H-Ebene: „Horizontale Ebene, die durch den Bezugspunkt der Leuchte geht“
    Kategorie 2a: Hintere Fahrtrichtungsanzeigerleuchten mit gleich bleibender Lichtstärke
    Kategorie 2b: Hintere Fahrtrichtungsanzeigerleuchten mit variabler Lichtstärke


    Quelle: Anhang 1 der Regelung Nr. 6 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrtrichtungsanzeigern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 10.07.2010


    Grüße, Martin

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