Tach zusammen,
bin im Zuge von diversen preisvergleichen von Miniblinkern auf was interessantes gestoßen, über das ich mir bisher wenig Gedanken gemacht habe.
Offenbar wird bei Blinkern dazwischen unterschieden, ob sie nur vorne, nur hinten oder vorne und hinten verbaut werden dürfen. So verkauft Kellermann den "Micro 1000" in der LED Version für 120€ das Paar (für vorne und hinten zugelassen) und außerdem in einer Halogen Version nur für hinten für 60€ das Paar. Gekennzeichnet wird der Blinker mit einem "F" oder "R" für vorne oder hinten.
ZitatAlles anzeigendas steht in der ECE R50 zur Kennzeichnung !!!!
3 Fahrtrichtungsanzeiger der Kategorien 11, 11 a, 11 b, 11 c und 12
Mindesthorizontalwinkel der räumlichen Lichtverteilung:
Kategorien 11, 11 a, 11 b und 11 c: Fahrtrichtungsanzeiger an der Vorderseite des Fahrzeugs
Kategorie 11: bei Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 75 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht;
Kategorie 11 a: bei Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 40 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht;
Kategorie 11 b: bei Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 20 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht;
Kategorie 11 c: bei Anbringung in einem Abstand von weniger als 20 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=91224
Weiß einer, was es jetzt damit auf sich hat? Erfahrungen?
Bisher habe ich nur bei Kellermanns überteuerten Blinkern (Nur wieso sieht der Rest aus wie Spielzeug!?) den Hinweis gefunden, dass sie für vorne bzw. hinten verwendet werden dürfen. Bei den "Japanblinkern" steht dann dabei "e-geprüft für universellen Gebrauch".
Gruß,
Robert