Ohne Zulassung zur Werkstatt schieben (nicht fahren)

  • Dr einfachste Weg wäre, VOR der geplanten Aktion bei der Polizei anzufragen. ^^


    Würde ich auch machen. Natürlich nicht die 110, sondern die Nummer aus'm Telefonbuch. An der Reaktion wirst du erkennen, wie die das handhaben.

  • Anscheinend doch?!


    §6 PflVG:
    (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Gebrauch eines Kfz


    Voraussetzung für die Leistungspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung im Schadenfall. Der Gebrauch eines Kraftfahrzeuges umfasst den engeren Begriff des Betriebs eines Kraftfahrzeuges nach § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und geht über das Fahren bzw. Bewegen von Kfz weit hinaus. Danach liegt ein Gebrauch eines Kraftfahrzeuges auch bei Handlungen vor, die mit dem Kraftfahrzeug in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen und bei denen sich eine kraftfahrzeugtypische Gefahr verwirklicht. Ebenfalls vom Gebrauchsbegriff umfasst sind daher:


    das Schieben von Fahrzeugen - auch von abgekuppelten Anhängern;


    das Abschleppen von defekten Fahrzeugen;


    das Wegrollen von geparkten Fahrzeugen;


    Reparaturarbeiten, soweit sich hierbei eine typische Gefahr verwirklicht (z. B. ein Brand nach Schweissarbeiten);


    das Be- und Entladen von Fahrzeugen, einschließlich unmittelbar damit zusammen hängender Vor- und Nachbereitungshandlungen (etwa das Öffnen der Kofferraumtür);


    das Verlieren von Ladung während der Fahrt.


    Der Gebrauchsbegriff ist wichtig, um Abgrenzungen der Leistungspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung gegenüber der Allgemeinen Haftpflicht treffen zu können. Im Einzelfall ist die Abgrenzung schwer zu treffen. Die Rechtsprechung zu diesem Punkt ist sehr uneinheitlich.


    8|

  • Moment moment...
    Heißt das, wenn ich mit meinem angemeldeten PKW zu meinem Kumpel fahre, der mir die Karre schweisst, er dabei Mist baut (natürlich nicht grob fahrlässig) und ihm die Hütte abbrennt, dann zahlt meine Kfz Haftpflicht ihm ne neue??
    Nee, bullshit, da fallen meiner Versicherung doch 1000 Gründe ein, wieso sie damit nix zu tun hat.
    Aber wenn ich wie im Beispiel mein abgemeldetes Moped 50m zur Werkstatt nebenan schiebe, dabei kippts mir weg und zertümmert Nachbars Oma den Fuß, dann bin ich total verratzt?
    Weil das normal ein Fall für die private Haftpflicht wäre. Weil es aber mit einem Kfz passiert ist zahlt diese nicht und verweist statt dessen auf die Kfz Haftpflicht. Und die wiederum zeigt mir logischerweise den Finger, weil sie zur Zeit des Unfalls nicht bestanden hat.


    Tolle Wurst.

  • Dr einfachste Weg wäre, VOR der geplanten Aktion bei der Polizei anzufragen. ^^

    Ja, das wäre wahrscheinlich das sicherste . . . aber mal ehrlich, so ein Theater wegen 1500m Schiebebetrieb . . ein wenig Risiko bringt doch erst die Würze ins Leben ;)

    Geradeaus kann (fast) jeder und nahezu 100% der Erdoberfläche sind nicht asphaltiert ! :dakar:

  • Moment moment...
    Heißt das, wenn ich mit meinem angemeldeten PKW zu meinem Kumpel fahre, der mir die Karre schweisst, er dabei Mist baut (natürlich nicht grob fahrlässig) und ihm die Hütte abbrennt, dann zahlt meine Kfz Haftpflicht ihm ne neue??


    Nein. Denn die Brandursache war das Schweißen am Fahrzeug und nicht ein Kurzschluss im Fahrzeug.


    Ursache -> Wirkung.


    Du stellst ihn dort ab und dank der nach Jahren blankgescheuerten Leitungen irgendwo gibt es einen Funken und die Kiste brennt -> HP zahlt.
    Dein PKW wird in der Halle von einem Blitz getroffen und fängt Feuer -> HP zahlt.
    Dein PKW mit schwäbischem Kennzeichen wird von einem schwabenfeindlichen Berliner in der Garage erspäht und angezündet -> HP zahlt nicht da Vandalismus.


    Grüße, Martin

  • Dein PKW mit schwäbischem Kennzeichen wird von einem schwabenfeindlichen Berliner in der Garage erspäht und angezündet



    BTT: Frag die Polizei, vielleicht geben die dir einen Wisch mit, damit die Kollegen Bescheid wissen. Ansonsten musst du wohl oder übel warten. :S

  • Zitat


    Nein. Denn die Brandursache war das Schweißen am Fahrzeug und nicht ein Kurzschluss im Fahrzeug.


    Ursache -> Wirkung.


    Lies bitte den Text von Alex, auf den ich mich beziehe, RICHTIG...
    Da steht nämlich exakt das wörtlich drin. Sonst würde ich ja nicht anfangen hier wild rum zu spekulieren.

  • @Alex: danke, dass Du Dir die Mühe gemacht und die angeführten Vorschriften gelesen/zitierst hast. Leider argumentieren die meisten aus dem Bauch heraus.


    @Uli: Brand nach dem Schweißen heißt z B, dass der Krümmer noch heiß ist und dann ein Brand entsteht. Sowas kann zwar auch beim Schweißen eines Fahrstuhls passieren, aber für diese gibt es eben keine sog Betriebsgefahr und keine Pflichtversicherung.


    Und damit beantwortet sich auch der letzte Absatz: aus diesem Grund darf ein nicht-versichertes Kfz auf öffentlichen Wegen nicht geschoben werden.


    Wenn ein Blitz einschlägt, zahlt die Kfz-Haftpflicht natürlich nicht, denn da hat sich eine Naturgewalt ausgewirkt, und gerade keine Fzg-spezifische typische Gefahr.

    Einmal editiert, zuletzt von MASCH ()

  • Datt gibbt Knast, 100pro.
    Die Rockers mal wieder.
    Aber wenn du deine kriminelle Energie absolut nicht mehr
    kontrollieren kannst, trag beim Schieben wenigstens einen
    Helm. Vielleicht kommst du dann mit Bewährung davon. guter
    Anwalt vorausgesetzt. Was da alles
    passieren kann, Heijeijei.
    :angel:

  • Dr einfachste Weg wäre, VOR der geplanten Aktion bei der Polizei anzufragen. ^^


    Die beste Problemlösung kam natürlich wieder einmal vom weiblichen Geschlecht ^^ :



    Habe Antwort per Mail vond er Polizei erhalten:


    "Sehr geehrter Herr XXX,


    sie haben den zutreffenden Vorschlag
    selbst unterbreitet. Wenn sie ihr Motorrad bis zur Werkstatt auf dem
    Gehweg schieben, ist alles in Ordnung.



    Mit freundlichen Grüßen"

  • Auf dem Gehweg. ;(


    Ich weiß nicht, wie oft du da einen Bordstein hochschieben musst, bzw. wieviel Steigungen du unterwegs hast.


    Beim Schieben merkt man schon Kleinigkeiten.


    Ich würde mir einen Hänger besorgen, oder bei der Werkstatt anfragen.


    Max

  • Und bei der rechtlichen Betrachttung dürfte Gehweg oder Straße egal sein.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE


  • Sieg der Vernunft :thumbup:


    Das ist jetzt zwar kein Freibrief, aber so wird's wohl laufen.

  • Auf dem Gehweg. ;(


    Ich weiß nicht, wie oft du da einen Bordstein hochschieben musst, bzw. wieviel Steigungen du unterwegs hast.


    Beim Schieben merkt man schon Kleinigkeiten.


    Vor allen Dingen 1,5 km. Das ist geschoben eine echt weite Strecke (gefühlt natürlich)! Ich habe mal einen 50er Roller ca. 500 m einen Berg bei uns hoch geschoben. Danach habe ich gedacht ich brauche ein Sauerstoffzelt. Wenn ich nicht so platt gewesen wäre hätte ich am liebsten das Drecksdingen kaputt getreten. ^^

  • Vor allen Dingen 1,5 km. Das ist geschoben eine echt weite Strecke (gefühlt natürlich)! Ich habe mal einen 50er Roller ca. 500 m einen Berg bei uns hoch geschoben. Danach habe ich gedacht ich brauche ein Sauerstoffzelt.


    Verstehe ich. Kenne ich. Kann ich nachfühlen.
    Bei mir war's die Guzzi und ich hatte halt gedacht, es reicht noch bis zur Tanke. Hat es auch bis auf die letzten paarhundert Meter :cursing:


    Wenn ich nicht so platt gewesen wäre hätte ich am liebsten das Drecksdingen kaputt getreten.


    DAS versteh ich nicht.
    Wieso hast denn dann geschoben? War das Ding doch wohl eh schon kaputt also konntest Dir die Tret-Arbeit sparen.
    Ooooder es war aus Gründen wie bei mir. Dann hättest Dich selbst kaputt treten müssen. Wobei... Das hattest ja zu dem Zeitpunkt schon :D



    Langer Rede kurzer Sinn: Ich würd mir das auch nochmal verdammt gut überlegen! 1,5km ist schon nervig, ein MOFA zu schieben. Motorrad ist ein richtig geiler Workout! Die Dinger haben nicht umsonst Motoren mit 2-3stelligen PS-Zahlen...

  • Ehrlich gesagt wundere ich mich überhaupt über das "Problem", immerhin hast Du ja freiwillig ein Saisonkennzeichen genommen, und die Pause im Winter kommt nicht ganz überraschend?! Vielleicht einfach n Kurzzeitkennzeichen besorgen, das müsste die Werkstatt Dir doch zur Verfügung stellen können. Immerhin bist Du dort Kunde.

  • DAS versteh ich nicht.
    Wieso hast denn dann geschoben? War das Ding doch wohl eh schon kaputt also konntest Dir die Tret-Arbeit sparen.
    Ooooder es war aus Gründen wie bei mir. Dann hättest Dich selbst kaputt treten müssen. Wobei... Das hattest ja zu dem Zeitpunkt schon :D

    Weil ich sie zu dem Schrauber geschoben habe der sie repariert hat und der wohnt leider so ungelegen.


    Des Rätsels Lösung war ein Auspuff der zu saß und als der wieder frei war lief der Roller wieder problemlos. Leider fuhr er aber vorher nicht mehr bis zu dem Schrauber.

  • Die Dinger haben nicht umsonst Motoren mit 2-3stelligen PS-Zahlen...

    Die werden für eine Geschwindigkeit wie sie beim Schieben benötigt wird (schätze mal 3-5km/h) aber kaum benötigt. Dafür sollten PS-Zahlen im unteren 1 stelligen Bereich ausreichen, selbst bei einem "dicken Brocken". Und genau diese bei Standgas verfügbaren PS würde ich nutzen, um mit laufendem Motor und gelegentlichem Kupplungseinsatz die 1,5km zurückzulegen ;)

    Geradeaus kann (fast) jeder und nahezu 100% der Erdoberfläche sind nicht asphaltiert ! :dakar:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!