land- und forstwirtschaftlichen Wege

  • Hi,


    wie ist das denn eigentlich so rechtlich mit diesen "land- und forstwirtschaftlichen Wege". Bei uns gibt es entweder Schilder mit "Anlieger frei" und darunter eben das Zusatzschild ""land- und forstwirtschaftlichen Wege" oder aber auch doch einige eher Feldwege ohne Schild.


    Was bedeutet denn ersteres konkret? Ich habe das letzte Haus vor dem Waldrand und die Tür meines Gartens öffnet zum Waldweg, quasi hinter dem Anlieger frei Schild... Darf ich nun mit dem Motorrad in meinen Garten fahren? Darf ich auch nicht direkte Wege zu meinem Garten nehmen... ihr wisst schon worauf das hinaus läuft... darf ich bei uns durch den Wald brummen und wenn mich der Förster anhält dann rausreden mit... aber ich bin doch Anlieger? 8|


    Die zweite Frage bezieht sich auf Wege die offensichtlich keine offiziellen Straßen sind, aber vor denen auch kein Schild steht, also wirklich gar keins... Befahre ich diese Wege komme ich meist an Stellen raus an denen dann aber wieder ein Anlieger frei Forstweg bla bla... Es ist irgendwie dämlich, haben die einfach vergessen 2-3 Schilder aufzustellen oder macht es irgendwie Sinn das da keine stehen? Was passiert hier wenn mich der Förster anhält und ich sage "Aber ich komme von da, da stand kein Schild!". Braucht es überhaupt ein Schild oder gibt es andere Merkmale die immer auf solch einen Weg hindeuten ohne das da ein Schild stehen muss.


    Fragen über Fragen und ich möchte auch gleich hinzu sagen das ich keine Absicht habe hier regelmäßig quer durch Wiesen und Flur zu heizen und die Erde umzugraben oder Spaziergänger und Fahrradfahrer zu nötigen. Das Wort Rücksicht ist mir nicht fremd.

    Don't follow me, I do stupid things

  • wie ist das denn eigentlich so rechtlich mit diesen "land- und forstwirtschaftlichen Wege". Bei uns gibt es entweder Schilder mit "Anlieger frei" und darunter eben das Zusatzschild ""land- und forstwirtschaftlichen Wege" oder aber auch doch einige eher Feldwege ohne Schild.


    Erstgenannte findest du z.B. bei Schrebergärtenanlagen bzw. deren Zufahrten. Oder bei Wegen, welche - gerade in ländlichen Gebieten - häufig nur einspurig ausgebaut sind und eben nur der Andienung bzw. den Anliegern dienen sollen.


    Feldwege ohne Schild sind i.d.R. keine Straßen und daher nicht zu befahren. Auf der Schwäbischen Alb führt einen das Navi (Garmin nüvi jedenfalls) gerne mal ins Nichts - über solche Wege. :D


    Was bedeutet denn ersteres konkret? Ich habe das letzte Haus vor dem Waldrand und die Tür meines Gartens öffnet zum Waldweg, quasi hinter dem Anlieger frei Schild... Darf ich nun mit dem Motorrad in meinen Garten fahren? Darf ich auch nicht direkte Wege zu meinem Garten nehmen... ihr wisst schon worauf das hinaus läuft... darf ich bei uns durch den Wald brummen und wenn mich der Förster anhält dann rausreden mit... aber ich bin doch Anlieger? 8|


    Durch den Wald -> nein. Außer du hast dort Holz zu schlagen und nimmst es im Topcase mit nach Hause. :)


    Die zweite Frage bezieht sich auf Wege die offensichtlich keine offiziellen Straßen sind, aber vor denen auch kein Schild steht, also wirklich gar keins... Befahre ich diese Wege komme ich meist an Stellen raus an denen dann aber wieder ein Anlieger frei Forstweg bla bla...


    Siehe oben. Findet man immer wieder. Teilweise sogar noch 80 Meter geteert, danach steht man - wie ich mit meiner XJ damals - vor Kies und Schlamm.


    Es ist irgendwie dämlich, haben die einfach vergessen 2-3 Schilder aufzustellen oder macht es irgendwie Sinn das da keine stehen? Was passiert hier wenn mich der Förster anhält und ich sage "Aber ich komme von da, da stand kein Schild!". Braucht es überhaupt ein Schild oder gibt es andere Merkmale die immer auf solch einen Weg hindeuten ohne das da ein Schild stehen muss.


    Ein umgangssprachlicher Feldweg (Schotter plus Gras in der Mitte - und häufig alle anderen Erscheinungsformen) ist keine Straße sondern im Amtsdeutsch ein Wirtschaftsweg.


    -> https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsweg


    Dort ist auch nachzulesen, dass die Nutzung dem jeweiligen Landesrecht (evtl. sogar auch noch Forstrecht?) unterstellt wird. Somit kommt es auch noch darauf an in welchem Bundesland du dich befindest.


    Grüße, Martin

  • Sofern es sich um eine normale Axt handelt ist hier kein Konflikt mit dem Waffengesetz zu befürchten, denn diese gilt offiziell als Werkzeug und wird vom WaffenG nicht mal erfasst/benannt.


    Die Sache mit dem Holz im Wald holen, bringt dir im Falle einer fehlenden Erlaubnis vom Förster/Forstbehörde oder dem Eigentümer jedoch Ärger mit der Staatsanwaltschaft ein und wird nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen.
    Die Konsequenzen für Befahren eines Forstweges und was es sonst noch so gibt kann man im Landesforstgesetz kurz LFoG finden.


    Also besser Brennholz kaufen und liefern lassen ;)

    Liebe Oma, schick mir meinen 2ten Colt, hier ist mehr los als ich gedacht habe.

  • Don, war ja auch nur ein Scherz... habe nämlich gar kein Topcase xD


    Aber wie erkennt man denn einen Wirtschaftsweg der asphaltiert ist und kein Schild davor steht?


    Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

    Don't follow me, I do stupid things

  • Musst du gar nicht:
    Es ist grundsätzlich verboten, die einschlägigen Forstgesetze sind so!
    Habe ich hier vor Jahren alles mal detailliert erklärt.


    Der Töff.

    "Kein Herz für Arschlöcher!"

  • Es sind nur dem öffentlichen Verkehr gewidmete Strassen erlaubt. Welche das sind, ist im Rathaus etc. zu erfragen.
    Ein Indiz für eine solche Widmung sind auch Wegweiser und Strassenschilder.
    Aber eben nicht 100% zuverlässig, denn es gibt auch Entwidmungen/Einziehungen und manche Schilder bleiben versehentlich stehen.

    MfG
    Thomas

  • Musst du gar nicht:
    Es ist grundsätzlich verboten, die einschlägigen Forstgesetze sind so!
    Habe ich hier vor Jahren alles mal detailliert erklärt.


    Leider ist es nicht bundesweit einheitlich geregelt und es gibt keine »einschlägigen Forstgesetze« in Deutschland. Ein ForstG gibt es in Österreich, welches schon länger nicht mehr zu Deutschland gehört. ;)


    Bleiben die Landeswaldgesetze, aus denen du mir dann dort bitte mal die Stellen raussuchst, welche einen Wirtschaftsweg definieren und dessen Nutzung klar regeln - außerhalb von Waldflächen. :)


    Alleine die Nutzung für Radfahrer ist schon extrem »artenreich«:


    http://www.hochtaunuskreis.de/…+Umwelt/Texte_HTML/MB.htm (runter scrollen zu etwa dem letzten Drittel).


    In einem anderen Forum wurde vor einigen Jahren diskutiert, ob z.B. die Zufahrt zu einem Gehöft (laut Navi vorgeschlagen) bei einem nicht gekennzeichneten aber sehr gut ausgebauten Wirtschaftsweg nun ein Verstoß darstellt oder nicht. Konsens gab es keinen. Wann liegt keine Nutzung vor? Fahre ich mit dem Motorrad in einen - nicht als gesperrt gekennzeichneten - Wirtschaftsweg um ein Bild zu machen -> Verstoß oder keiner?


    In Oberbayern bin ich beispielsweise regelmäßig auf Wirtschaftswegen gefahren. Warum? Weil diese die schnellste Verbindung zwischen zwei Ortschaften waren und teilweise eigene Straßennamen hatten (2 Hausnummern auf 4 Kilometern :D ).


    Grüße, Martin

  • Ich poste nach meinem Urlaub mal ein paar Bilder von Wegen ohne Schilder und ihr sagt mir dann was es ist... bin gespannt drauf.


    Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk

    Don't follow me, I do stupid things

  • Leider ist es nicht bundesweit einheitlich geregelt und es gibt keine »einschlägigen Forstgesetze« in Deutschland


    Was bitte verstehst du denn unter einschlägigen Forstgesetzen???
    Es gibt Landeswaldgesetze oder auch genannt Landesforstgesetze und darüber das Bundeswaldgesetz (BWaldG) also alles klar definiert.
    Und das wenn der Bund etwas vorgibt die Länder daraus ihre eigene Suppe kochen ist in dem Fall nicht mal so schlecht. Denn die Gesetze der unterschiedlichen Länder sind deutlicher im Detail ausgearbeitet als es der Bund getan hat.


    Chris: bin mal davon ausgegangen das du das nicht machen wolltest. Aber es gibt immer mal nen Irren der mit der Axt oder Kettensäge in den Wald geht. Grad an Weihnachten immer gerne... da kommt dann Freude auf wenn man die Schäden begutachtet.
    Freu mich dann mal aufs Bilderraten mit Chris ^^

    Liebe Oma, schick mir meinen 2ten Colt, hier ist mehr los als ich gedacht habe.

    Einmal editiert, zuletzt von DonBibero ()

  • Bei mir war es seinerzeit eine gebührenpflichtige Beratung: Das Landesforstschutzgesetz (7? b oder c?)
    verbiete grundsätzlich das fahren in Wald oder Forst..selbst wenn dort keine Schilder aufgestellt sind.


    Seither halte ich mich natürlich daran..!


    Der Töff.

    "Kein Herz für Arschlöcher!"

  • Bei mir war es seinerzeit eine gebührenpflichtige Beratung: Das Landesforstschutzgesetz (7? b oder c?)
    verbiete grundsätzlich das fahren in Wald oder Forst..selbst wenn dort keine Schilder aufgestellt sind.


    Asphaltiert? Geschottert? Oder querfeldein? ;)


    Wenn nicht explizit gesperrt (asphaltiert, geschottert, befestigt), fahre ich durch, mit Motorrad und PKW. Bisher gab's noch keinen Ärger. Und "Das machen hier alle" ^^
    Natürlich immer mit angemessener Geschwindigkeit.


    Wenn die Männers gerade am Holz machen sind, bin ich auch schon mit Enduro und einer Tüte Brezeln bis zu unserem Flächenlos gefahren. "Ich bringe das Vesper" :whistling:




    Ich denke nicht, daß "Asphalt" oder "Nicht Asphalt" etwas über "Straße" vs. "Waldweg" aussagt. Und Ausschilderung alleine kann's auch nicht ausmachen. Schließlich gibt es auch Leute, die am Ende eines - nicht gesperrten - Schotterweges wohnen, bzw. Ausflugsgaststätten mitten im Wald. Die dürfen auch angefahren werden, obwohl dort keine weitere Ortschaft ausgeschildert ist.


    Von daher gilt bei mir: Wenn nicht direkt dran steht, daß diese Straße gesperrt ist, dann fahre ich durch. Pasta! ^^

  • Zitat

    Von daher gilt bei mir: Wenn nicht direkt dran steht, daß diese Straße gesperrt ist, dann fahre ich durch. Pasta!


    Je, genau so dachte ich mir das auch... aber scheinbar ist das zumindest auf dem Papier etwas schwierig. Hier bei uns gibt es teilweise echt Straßen, da merkt man erst wenn man auf der anderen Seite rauskommt und dort ein Schild steht das sie eigentlich nicht für die normale Durchfahrt vorgesehen ist, aber betoniert wie eine normale Straße. Andererseits gibt es hier auch einen Weg, geschottert, bzw. 2 dünne Fahrspuhren und Ausweichbuchten betoniert, der darf offiziell benutzt werden.

    Don't follow me, I do stupid things

  • Hier steht auch noch was Interessantes zu dem Thema, sogar mit Bildern:


    Nutzungsbeschränkung
    In Baden-Württemberg sind Feldwege dem Gemeingebrauch
    gewidmet, jedoch nur als beschränkt öffentlicher Weg für die
    Bewirtschaftung der angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen
    Grundstücke. Es kann als Ordnungswidrigkeit angezeigt werden, wenn ein
    Feldweg ohne Sondernutzungserlaubnis befahren wird. Eine gesonderte
    Sperrung durch Verkehrszeichen ist nicht erforderlich, da die Feldwege
    bereits auf Grund ihrer Widmung als beschränkt öffentlicher Weg gesperrt
    sind.


    In Nordrhein-Westfalen
    werden Wirtschaftswege nicht als öffentliche Straßen oder Wege
    gewidmet, sondern bleiben Privatwege, auch wenn sie zwischenzeitlich ins
    Eigentum der Stadt oder Gemeinde gelangt sind. Es wird angenommen, dass
    Wirtschaftswege ursprünglich (einige bei den Aufteilungen der
    Gemeinschaftsflächen zu Anfang des 19. Jahrhunderts) aus dem Eigentum
    der anliegenden Grundstücke entstanden und weiterhin für deren Nutzung
    bestimmt sind.
    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsweg

    Geradeaus kann (fast) jeder und nahezu 100% der Erdoberfläche sind nicht asphaltiert ! :dakar:

  • Aber überall bleibt die Frage ungeklärt... wie erkenne ich einen Wirschaftsweg wenn da keine Schilder stehen? Wir wohnen hier doch in Deutschland, alles ist genau definiert aber keine Wirtschaftswege!?

    Don't follow me, I do stupid things

  • Ich denke, es sieht so aus: ist die Straße nicht befestigt, solltest du von einem Wirtschaftsweg ausgehen. Generell darfst du Wirtschaftswege nicht befahren, der Eigentümer kann das Verbot aber zugunsten der Allgemeinheit aufheben - leztzteres sagt dir dann die jeweilige Kommune. Also: du darfst nicht, außer du weißt genau, dass du doch darfst.


    Das Fehlen von Beschilderung (Vorfahrtszeichen an der Hauptstraße, Warn-/Gebots-/Verbotsschilder unterwegs) oder Leuchtpfählen kann ebenso ein Zeichen sein.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • wie erkenne ich einen Wirschaftsweg wenn da keine Schilder stehen?


    Genau das ist auch das, was mir nicht klar ist. Wenn's nicht dran steht, der Weg aber bis in die nächste Ortschaft führt, wieso sollte es dann ein Wirtschaftsweg sein? 8|


    Ich denke, es sieht so aus: ist die Straße nicht befestigt, solltest du von einem Wirtschaftsweg ausgehen.


    da ist die frage: Gibt es eine Regelung, daß ich DE Straßen grundsätzlich befestigt zu sein haben? 8|


    Im Ausland (CH, F, I, ...) gibt es ja ganz offizielle, ausgeschilderte Straßen, die nur geschottert sind. Die auch ganz offiziell irgendwo hin führen.


    Alles nicht so einfach... :S

  • da ist die frage: Gibt es eine Regelung, daß ich DE Straßen grundsätzlich befestigt zu sein haben?


    Es gibt immerhin Normen für Straßen. Genaueres wüsste Nictom.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!