Reifen hinten (Dunlop Sportmax Qualifier) bleibt, welches Reifenprodukt für vorne? Inwieweit dürfen versch. Reifenmodelle kombiniert werden?

  • Hi,


    ich habe mir eine gebrauchte FZ6 Fazer S2 (RJ14) zugelegt. Insgesamt bin ich äußerst zufrieden mit dem Kauf, doch stehe ich vor einer selstamen Situation in Punkto Reifen:


    Es ist vorhanden:
    Vorne: Dunlop Sportmax Roadsmart (muss ersetzt werden!)
    Hinten: Dunlop Sportmax Qualifier (fast neu, soll bleiben)


    Der vordere Reifen ist abgenutzt und alt, dass ich ihn in kürze austauschen muss, jedoch soll der hintere Reifen beibehalten werden, da er fast neu ist.
    Die Frage ist demnach welches Reifenmodell ich nun vorne aufziehen darf um wegen einer unzulässigen Kombination keine schwierigkeiten zu bekommen.
    Muss es vorne zwingend auch der Dunlop Qualifier sein? Aufgrund durchwachsener Testberichte zu diesem Reifen halte ich es evtl. für sinnvoll, vorne eine besseres Modell zu wählen.


    Wie stünde es mit dem Qualifier 2, dem Sportsmart 2 oder dem Roadsmart II ?


    Diese Reifen stehen alle in der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers, jedoch nicht in Kombination!
    Drückt der TÜV hierbei ein Auge zu, wenn alles Dunlop heisst?
    Was macht hier am meisten Sinn?
    Vielen Dank schonmal!

  • Wenn nicht in Kombination freigegeben, dann nicht freigegeben.
    Dass alle Dunlop heißen kann gut gehen oder nicht - je nach Prüfer.


    Aus eigener Erfahrung kann ich für die Fazer den Pirelli Angel GT empfehlen.
    Der war noch etwas handlicher, als der Conti Road Attack. (Ist bei meiner jetzigen Maschine genau umgekehrt.)

    Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
    André Heller

    • Offizieller Beitrag

    Unbedenklichkeitsbescheinigung? Ich dachte, Reifenfreigabe sei hier maßgeblich. Wie schaut's mit Reifenbindung aus, ist die bei Dir eingetragen im Fahrzeugschein? Wenn nicht, dann kannst Du die Reifen aufziehen, wie Du lustig bist, solange Dimension, Geschwindigkeitsindex und Bauart (Radial- oder Diagonalbauweise) stimmen.


    Grüße,
    Thomas

  • [Technik] Mischbereifung


    Sowohl in Zulassungsbescheinigung Teil 1 als auch in der Übereinstimmungsbescheinigung, (COC = Certificate of Conformity) können Beschränkungen drin stehen... dann nur mit Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers.


    Nach Metzeler Roadtec Z8, Pirelli Angel ST, Pirelli Angel GT und Michelin Pilot Road 4 auf der R 1200 R kann ich den Michelin wärmstens empfehlen!

    Don't follow me, I do stupid things

    Einmal editiert, zuletzt von kleiner Chris ()

  • Wie schaut's mit Reifenbindung aus, ist die bei Dir eingetragen im Fahrzeugschein?


    Die ist bei den Fazers drin - egal ob RJ07 oder, wie hier, RJ14.

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    André Heller

  • Wie schon richtig erkannt, sind Reifenbindungen im Fahrzeugschein eingetragen. Somit bin ich auf die Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Dunlop angewiesen, so lange ich Dunlop auf dem Hinterrad habe.
    Demnach muss ich zwingend den Dunlop Qualifier vorne aufziehen, sehe ich das richtig?


    Wie ich gerade entdecke ist für die FZ6 (RJ07) die Kombination Qualifier mit Qualifier II freigegeben. Leider kann ich diese für meine FZ6 (RJ14) nicht finden :(

  • Hallo,


    in der Reifenfreigabe, die Yamaha für die RJ14 veröffentlicht, ist der Dunlop Qualifier nur in der Sonderkennung "RR" für vorn und hinten freigegeben. Als Alternative steht in der Freigabe der Dunlop Qualifier II drin. Allerdings beide Reifen jeweils nur paarweise. Dunlop veröffentlicht für die RJ14 keine Freigabe für den Qualifier, nur für den Qualifier II.


    Die Alternative wäre, zu versuchen, die Typenbindung austragen zu lassen. Kann klappen , muss aber nicht.


    Grüße


    Hawkeye

  • Vielen Dank schonmal für die Antworten!


    Was bedeutet die Sonderkennung RR? Ich kann im Internet nirgends den Reifen mit Sonderkennung RR zu kaufen finden.


    Wie funktioniert es, die Typbindung austragen zu lassen?

  • Hallo,


    Reifen mit Sonderkennungen können sich von den Standardversionen durch eine geänderte Karkasse, Kontur oder Gummnimischung unterscheiden. Diese Reifen werden meist für spezielle Fahrzeugmodelle entwickelt und dann freigegeben. Wo genau der Unterschied zwischen "RR" und Standard Qualifier liegt, weiß ich nicht. Möglicherweise gibt es diesen Reifen nicht mehr. Dann müsste, zumindest laut Yamaha Freigabe, der komplette Reifensatz erneuert werden.


    Man kann beim TÜV per Einzelabnahme versuchen, die Typenbindung austragen zu lassen, da die RJ14 schon nach EU- Regeln zugelassen ist. Macht aber nicht jeder TÜV- Ingenieur. Einfach solange rumfragen, bis man jemanden gefunden hat. Nach Austragung darf man dann alle Reifen, die der eingetragenen Größe, Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeit entsprechen kombinieren. Dies tut man dann allerdings auf eigenes Risiko.


    Grüße


    Hawkeye

  • Der Qualifier ist aus Woche 1 2015. Vermutlich mit dem TÜV im Februar 2015 montiert worden. Der Reifen ist so gerade erst eingefahren. Außen hat er sogar noch die produktionsbedingten Noppen.

  • Krass, wird der echt schon seit 10 Jahren produziert... aber vielleicht gibt es deshalb keinen RR mehr!? Frag einfach mein freundlichen Reifenhändler deines Vertrauens nach. Wenn du den RR nicht bekommst müsstest du eigentlich eh laut Freigabe sowieso den Hinterreifen mitwechseln da dieser nur mit gleichem Vorderreifen gefahren werden darf.

    Don't follow me, I do stupid things

  • Ich werde mal meinen Motorradwerkstattmeister um Rat fragen. Kann mir gut vorstellen, dass er einen Kulanten Abnahmeprüfer an der Hand hat, der die Typbeschränkung aus den Papieren entfernt. Das wäre dann die praktischste Lösung.
    Den Reifen zu entsorgen wäre Verschwendung.
    Ansonsten brauche ich bei der nächsten HU in knapp 2 Jahren einen kulanten Prüfer, den es nicht interessiert ob hinter "Qualifier" das RR fehlt bzw. am Vorderrad eine 2 dahinter steht.
    Dass es sich um Formalismus handelt, sieht man schließlich an entsprechender Unbedenklichkeitsbescheinigung für die RJ07.

  • Hallo,


    also eigentlch müsste dass ja dann auch ein Qualifier RR sein. Ansonsten mag der zwar neu sein, freigegeben wäre er dann nicht. Es sei denn, es gibt noch eine andere, ältere Freigabe für den normalen Qualifier auf der RJ14.


    Grüße


    Hawkeye

    • Offizieller Beitrag

    Ja, kann ich. Erstens mag der Reifen zwar neu sein, aber technisch auf dem Stand von vor zehn Jahren und sogar schon 2008 war der Reifen technisch überholt. Zweitens kenne ich keinen Reifen von Dunlop, der heute(!) nicht als durchweg schlecht zu bezeichnen wäre.


    Grüße,
    Thomas

  • Zitat

    Dunlop Sportmax Qualifier (fast neu, soll bleiben)


    Den willst du behalten?! ^^ Das ist ein Witz oder?


    DAS würde ich mir gut überlegen, ein neuer GUTER Reifen kostet weit weniger als die Reparatur eines Motorrades nach Lowsider in Kurve ;) Der Qualifier ist in meinen Augen ein Scheissreifen. Wird selbst nach 20km an einem sonnigen Märztag nicht warm und schmiert und eiert ohne Ende! Das sind ERFAHRUNGSWERTE meinerseits! Selbst als Autobahnbolzreifen würde ich mir keinen Dunlop zulegen! Ich habe damals einen 1000km gelaufenen Satz Qualifier meinem Reifenfitzen GESCHENKT und Pirelli Angel ST aufziehen lassen!



    Lass mich raten: Die Karre hast du beim Händler gekauft? Naja wobei, auch egal. Selbst als Privatmann zieht "Neuer Hinterreifen" in der Verkaufsanzeige sicher ganz toll. Und so ein Qualifier ist günstig.



    Tu dir selber den gefallen: Spar nicht an den Reifen. Zieh was vernümftiges auf. Pirelli Angel ST oder GT. Michelin Pilot Road 3 oder 4 etc.



    Sorry wegen off topic und so!

  • Alle Dunlop Reifen jetzt schlecht reden, ich weiß nicht.
    Den Roadsmart auf meiner damaligen F 800 R fand ich okay und der aktuelle Trailsmart soll auch gut sein.


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