Roller aufmotzen, was ist erlaubt?

  • Hallo Leute,


    ich habe mich in den letzten paar Tagen mit dem Thema Roller aufmotzen befasst.
    Habe dazu viele Sachen im Internet gelesen, die sich teilweise stark widersprechen.
    Ich habe einen Piaggio Zweitakter und möchte ihn etwas aufmotzen. Die entsprechenden Rollerteile wie Auspuffanlage, Bremsen und evtl. auch Motorteile, wenn nötig, hätte ich schon in Aussicht.
    Wie man den Roller aufmotzt habe ich auch schon auf vielen Seiten gelesen (Drossel, Vergaser etc.) und könnte das auch durchführen. Hier habe ich also keine Probleme.
    Was mich allerdings beängstigt sind die Verkehrs- und Zulassungsregeln. Ich habe einen normalen B-Führerschein inkl. Roller/Mofa bis 50cc.
    Durchs frisieren soll der Roller auf ca. 70 km/h kommen.
    Jetzt sagen einige, dass man ganz normal einen Roller mit 60 km/h Maximalgeschwindigkeit anmelden kann. Mit Toleranz käme man auf 62 km/h, was ok wäre.
    Andere Quellen sagen nun, dass jederlei Veränderung am Roller die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz erlöschen.
    Kann ich das Frisieren auch so beeinflussen, dass der Roller sagen wir auf 55 oder 60 km/h kommt?


    Grüße
    Andre12

    Es geht stehts voran!

  • ich habe mich in den letzten paar Tagen mit dem Thema Roller aufmotzen befasst.
    Habe dazu viele Sachen im Internet gelesen, die sich teilweise stark widersprechen.


    Das ist auch das Thema, zu dem man am meisten Schwachsinn überhaupt finden kann.


    Ich habe einen Piaggio Zweitakter und möchte ihn etwas aufmotzen. Die entsprechenden Rollerteile wie Auspuffanlage, Bremsen und evtl. auch Motorteile, wenn nötig, hätte ich schon in Aussicht.


    Ganz wichtig: Wenn du nicht gleich von den Grünen eingesammelt werden willst und dir den Hass aller anderen Verkehrsteilnehmer/Anwohner ersparen willst: Lass den Auspuff original! Da kann man zwar richtig Leistung rausholen, aber es wird nur laut und auffällig!


    Was mich allerdings beängstigt sind die Verkehrs- und Zulassungsregeln. Ich habe einen normalen B-Führerschein inkl. Roller/Mofa bis 50cc.
    Durchs frisieren soll der Roller auf ca. 70 km/h kommen.


    In B ist die Klasse M enthalten. Was steht da drin? Kleinkrafträder bis 50 ccm mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h.
    Bei älteren Modellen aufgrund von Bestandsschutz auch 50 km/h (KKR vor 2002 in Verkehr gebracht) oder 60 km/h (nur DDR-KKR vor 1990).


    Jetzt sagen einige, dass man ganz normal einen Roller mit 60 km/h Maximalgeschwindigkeit anmelden kann. Mit Toleranz käme man auf 62 km/h, was ok wäre.
    Andere Quellen sagen nun, dass jederlei Veränderung am Roller die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz erlöschen.


    Du kannst einen 50er-Roller nicht anmelden ;)
    Ein Roller hat eine Betriebserlaubnis mit eingetragener Höchstgeschwindigkeit und muss zu Teilnahme am Straßenverkehr lediglich haftpflichtversichert werden (Versicherungnachweis + Versicherungskennzeichen).
    Legal wird da nichts machbar sein. Jede Leistungssteigerung führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und im Falle einer erhöhten Höchstgeschwindigkeit dazu, dass die Fahrerlaubnis nicht mehr ausreicht (bei Klasse B) -> Fahren ohne Fahrerlaubnis. Für jugendliche ist es meist mit Sozialstunden getan, als Erwachsener legt man dafür ca. ein Monatsgehalt(30 Tagessätze Geldstrafe) hin.


    Einige haben schon Roller mit Hubraumsätzen als Leichtkrafträder vom TÜV abnehmen lassen, dann wird allerdings ordentlich Kohle für Umbau/TÜV und die Führerscheinklasse A1 nötig.


    Zusatz: Der Haftpflichtversicherungsschutz kann nicht erlöschen, das ist ein Internetmärchen. Es können lediglich Regresszahlungen fällig werden, wenn die Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmer (bspw. der zu schnelle Roller) unfallursächlich war (bspw. aus 70 km/h nicht mehr rechtzeitig bremsen können). Die sind gedeckelt auf 5000€ pro Obliegenheitsverletzung.

    Yamaha Ténéré 700 (2022 - ?)

    Suzuki V-Strom 1000 (2018 - 2022)

    Suzuki Bandit 1250 SA (2015 - 2018)

    Yamaha XJ 600 S Diversion (2013 - 2015)


    :japan:

    2 Mal editiert, zuletzt von hackstueck ()

  • Die Antwort von hackstueck ist korrekt. Ergänzen kann man höchstens noch, dass legale Umbauteile eine ABE oder e-Nummer FÜR DEIN FAHRZEUG haben müssen. Und selbst dann musst du natürlich immernoch den richtigen Führerschein haben (A1, A2, A).


    Fazit: Mach den großen Lappen ;)

  • Jetzt sagen einige, dass man ganz normal einen Roller mit 60 km/h Maximalgeschwindigkeit anmelden kann. Mit Toleranz käme man auf 62 km/h, was ok wäre.


    Hackstueck hatte es ja schon erwähnt: Es gibt roller, die Werksseitig schon 60kmh laufen -> Die gute ale DDR Schwalbe.


    Und die darf man dann auch mit dem Mofaschein, bzw. B bewegen. Aber die sind eben werksseitig 60kmh gelaufen, und dürfen aus Bestandsschutz weiterhin so flott unterwegs sein. Aus einem modernen 45kmh-Roller einfach 60kmh rausholen, ist nicht erlaubt.



    Mal ne ähnliche Frage - auch wenn's finanziell totaler Plödsinn wäre (gebrauchtes Motorrad ist vermutlich billiger):
    Wenn man einen 45kmh-Roller tunt, um z.B. 70kmh rauszuholen, angenommen auch nch die Bremse entsprechend anpasst, kann man diesen dann als "Motorrad" oder "Leichtkraftrad" beim TÜV abnehmen lassne, und mit einem A1/A2/A fahren? 8|
    Problem wird wohl sein, daß Fahrwerk, Bremsen usw. eben nur auf 45kmh ausgelegt sind, und der TÜV da nicht ohne weiteres mitspielen wird (und eben vermutlich finanziell eh Dummfug).

  • Und die darf man dann auch mit dem Mofaschein, bzw. B bewegen


    ACHTUNG Mofaschein =/= Klasse M.
    Der "Mofaschein" oder korrekt die Mofaprüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im eigentlichen Sinn und erlaubt nur das Führen eines Mofas mit max. 50ccm und 25 km/h.


    Mal ne ähnliche Frage - auch wenn's finanziell totaler Plödsinn wäre (gebrauchtes Motorrad ist vermutlich billiger):
    Wenn man einen 45kmh-Roller tunt, um z.B. 70kmh rauszuholen, angenommen auch nch die Bremse entsprechend anpasst, kann man diesen dann als "Motorrad" oder "Leichtkraftrad" beim TÜV abnehmen lassne, und mit einem A1/A2/A fahren?
    Problem wird wohl sein, daß Fahrwerk, Bremsen usw. eben nur auf 45kmh ausgelegt sind, und der TÜV da nicht ohne weiteres mitspielen wird (und eben vermutlich finanziell eh Dummfug).


    Wie ich schon in meiner ersten Antwort beschrieben habe, ist das Möglich.
    Allerdings nur in Verbindung mit einer Hubraumsteigerung (bspw. 70ccm-Sätze für gängige Rollermodelle). Die Fahrwerke werden oft genau so auch bei 125er-Varianten der Roller verwendet, das stellt weniger ein Problem dar.
    Die Hubraumerweiterung ist nötig, da in der StVZO keine Fahrzeugkategorie für motorisierte Zweiräder mit Hubraum < 50ccm und Höchstgeschwindigkeit > 45/50/60 km/h existiert. (Die alten "offenen Fuffis" als Leichtkrafträder wegen Bestandsschutz mal außen vor gelassen)

    Yamaha Ténéré 700 (2022 - ?)

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    :japan:

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  • Anmerkung:


    Man muss nicht aus aktuellen Rollern mehr Leistung »herausholen« sondern lediglich die Drosselung »herausholen«. :)


    Die Teile sind in anderen Ländern ohne Vmax-Drosselung unterwegs da dort andere Spielregeln bei den Führerscheinklassen bestanden haben/noch immer bestehen.


    Beispiel Schweiz: Keine 125er unter 18. Dafür dürfen Maschinen mit 50 ccm so schnell laufen wie sie eben laufen.


    Die baugleichen Roller/Leichtkrafträder sind dort mit 50 ccm so schnell wie sie eben fahren können - ohne Drossel in der Variomatik oder via Elektronik/Gasschieber.


    Unsinnig daher z.B. in Deutschland 50er mit 5-Gang-Getriebe. In der Schweiz durchaus sinnvoll, da die Dinger dort nicht bei 45 km/h im 5. Gang abgeregelt werden sondern ihre 100 km/h schaffen dürfen. :)


    Grüße, Martin

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