hallo leute, hab mal ne frage bezüglich kennzeichen anbringen.
hab in italien viele z 750 u 1000 gesehen die ihr kennzeichen unten an der sitzbank befestigt haben.
ist das bei uns zulässig? schaut voll porno aus!!! will ich auch haben!!!
hallo leute, hab mal ne frage bezüglich kennzeichen anbringen.
hab in italien viele z 750 u 1000 gesehen die ihr kennzeichen unten an der sitzbank befestigt haben.
ist das bei uns zulässig? schaut voll porno aus!!! will ich auch haben!!!
kann mir nicht vorstellen, dass das bei uns in D zulässig ist. Aber hast du ein Bild davon? Ich könnte mal unseren TÜVer fragen
Lass es sein, es ist nicht zulässig!
Vielleicht mal was interessantes für Dich zum Lesen: http://www.gutefrage.net/frage…nzeichen-bei-motorraedern
irgendwo hab ich ein bild, ich gucke!
hab mir den link durchgelesen, darauf hin würde ich sagen es ist zulässig. kann aber auch sein das ich mich da täusche.
@ Allan Sche Sar
hab dir 2 pics per email gesendet
wurede auch gerne die bilder sehen stell sie doch hier rein zu deinem beitrag
Hier sind mal die Bilder:
http://www.bilder-hochladen.net/files/81qb-12-jpg.html
Ich denke nicht, dass du damit durchkommen würdest in good old Germany
Du darfst in 30° von der Senkrechten abweichen. Ergo brauchst du dafür ein verdammt steiles Heck
Der Reifen ist auch noch Top
ZitatOriginal von DeNn!s
Der Reifen ist auch noch Top
Nicht nur das!
Der Killer ist draußen, der Blinker nicht sichtbar...ein gefundenes Fressen für unsere Ordnungshüter!
aber die Angstnippel sind noch an den Rasten - klarer Fall von Poser
ZitatOriginal von blahwas
Du darfst in 30° von der Senkrechten abweichen. Ergo brauchst du dafür ein verdammt steiles Heck
Hilft nicht - 30° nach oben geneigt, bei der Höhe. Nach unten geht schonmal gleich gar nicht.
Interessant. Und sinnlos...
Ist es nicht so, dass wenn das kennzeichen nach "oben" guckt, dürfen es 30° sein, wenn es nach "unten" guckt, aber nur 15° (zumindest hier in D)
hab das hier gefunden:
"Das hintere amtliche Kennzeichen muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen; darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt; darf bei unbeladenen Fahrzeug um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt."
Weiß jetzt nicht genau welcher § das ist
15° ist nicht allzuviel, da brauchste schon ein extremes Fighterheck oder ne passende Befestigung unterm Popo
Der Reifen faehrt noch nen Tausender >D
Auf jeden Fall nicht zulaessig in unserem Land. Sieht auch komisch aus, dann wuerde ich eher auf das Nummernschild verzichten.
Gruss obstgarten
ZitatOriginal von blahwas
Interessant. Und sinnlos...
Hä? Ist das einzig sinnvolle. Unterhalb 1,50m oder so darf das Nummernschild bis 30° so gekippt sein: \ (Fahrtrichtung: <-). Oberhalb davon um glaube ich 15° so rum: /
Es geht darum, es lesbar zu halten. Auf Kniehöhe 30° nach unten Abwinkeln ist IMO viel sinnfreier.
Edit:
Ich zitiere nochmal:
ZitatSoweit es auf Grund der Fahrzeugform erforderlich ist , kann das Kennzeichen jedoch auch gegenüber der Senkrechten geneigt sein , und zwar :
2.3.1 . um höchstens 30 ° , wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben geneigt ist und der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn nicht mehr als 1,20 m beträgt .
2.3.2 . um höchstens 15 ° , wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten geneigt ist und der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn mehr als 1,20 m beträgt .
überredet, dann lass ich es lieber...
hab mir eh schon was anderes gebastelt!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!