kennzeichenhalterung

  • hallo leute, hab mal ne frage bezüglich kennzeichen anbringen.


    hab in italien viele z 750 u 1000 gesehen die ihr kennzeichen unten an der sitzbank befestigt haben.
    ist das bei uns zulässig? schaut voll porno aus!!! :D ^^ :P will ich auch haben!!!

  • kann mir nicht vorstellen, dass das bei uns in D zulässig ist. Aber hast du ein Bild davon? Ich könnte mal unseren TÜVer fragen

  • irgendwo hab ich ein bild, ich gucke!


    hab mir den link durchgelesen, darauf hin würde ich sagen es ist zulässig. kann aber auch sein das ich mich da täusche.

  • @ Allan Sche Sar


    hab dir 2 pics per email gesendet

  • wurede auch gerne die bilder sehen stell sie doch hier rein zu deinem beitrag

  • Du darfst in 30° von der Senkrechten abweichen. Ergo brauchst du dafür ein verdammt steiles Heck :)

  • Zitat

    Original von DeNn!s
    Der Reifen ist auch noch Top ^^


    Nicht nur das!


    Der Killer ist draußen, der Blinker nicht sichtbar...ein gefundenes Fressen für unsere Ordnungshüter! :smirk:

  • aber die Angstnippel sind noch an den Rasten - klarer Fall von Poser :)

  • Zitat

    Original von blahwas
    Du darfst in 30° von der Senkrechten abweichen. Ergo brauchst du dafür ein verdammt steiles Heck :)


    Hilft nicht - 30° nach oben geneigt, bei der Höhe. Nach unten geht schonmal gleich gar nicht.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • Ist es nicht so, dass wenn das kennzeichen nach "oben" guckt, dürfen es 30° sein, wenn es nach "unten" guckt, aber nur 15° (zumindest hier in D)


    hab das hier gefunden:
    "Das hintere amtliche Kennzeichen muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen; darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt; darf bei unbeladenen Fahrzeug um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt."


    Weiß jetzt nicht genau welcher § das ist


    15° ist nicht allzuviel, da brauchste schon ein extremes Fighterheck oder ne passende Befestigung unterm Popo

  • Der Reifen faehrt noch nen Tausender >D
    Auf jeden Fall nicht zulaessig in unserem Land. Sieht auch komisch aus, dann wuerde ich eher auf das Nummernschild verzichten.
    Gruss obstgarten

  • Zitat

    Original von blahwas
    Interessant. Und sinnlos... :O


    Hä? Ist das einzig sinnvolle. Unterhalb 1,50m oder so darf das Nummernschild bis 30° so gekippt sein: \ (Fahrtrichtung: <-). Oberhalb davon um glaube ich 15° so rum: /


    Es geht darum, es lesbar zu halten. Auf Kniehöhe 30° nach unten Abwinkeln ist IMO viel sinnfreier.


    Edit:
    Ich zitiere nochmal:


    RiLi 70/222/EWG


    Zitat

    Soweit es auf Grund der Fahrzeugform erforderlich ist , kann das Kennzeichen jedoch auch gegenüber der Senkrechten geneigt sein , und zwar :


    2.3.1 . um höchstens 30 ° , wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben geneigt ist und der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn nicht mehr als 1,20 m beträgt .


    2.3.2 . um höchstens 15 ° , wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten geneigt ist und der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn mehr als 1,20 m beträgt .

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

    Einmal editiert, zuletzt von Coyote ()

  • überredet, dann lass ich es lieber...
    :danke:
    hab mir eh schon was anderes gebastelt! ^^

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