Harley Davidson Sportster XL 1000 Baujahr 1975

  • Hallo,da ich im Forum neu bin, will ich mich kurz vorstellen:


    Ich wohne in München und fahre eine Harley Sportster XL 1000, Baujahr 1975. Sie ist voll restauriert , hat deutsche Papiere und läuft seit nunmehr 3 Jahren super. Allerdings macht mir der TÜV gerade ein kleines Problem.Das Motorrad ist mit einer Stütze (Original) ausgestattet, die man seitlich mit dem linken Fuß aus- und einklappen muss.Die an der Stütze befindliche Feder verhindert zwar, dass der Stützhebel während der Fahrt nicht ausklappt, ist aber zu schwach oder konstruktionsbedingt nicht dafür geeignet, den Stützhebel beim anfahren automatisch einzuklappen. Der Tüv fordert jetzt für das Motorrad eine Stützvorrichtung, die beim anfahren automatisch einklappt.Grund: Unfallgefahr, falls man das Einklappen der Stütze vergessen sollte.


    Weis vielleicht jemand, ob in Deutschland für das Motorrad eine Stützvorrichtung angeboten wird, die den aktuellen TÜV- Vorschriften entspricht?Ich wäre für jeden Lösungsvorschlag dankbar.

  • Mahlzeit Fred,


    willkommen im Forum. :)


    Ich kenne die Konstruktion deiner XL leider nicht, sondern nur die bei den aktuellen Modellen. Da ist es völlig normal, dass der Stender etwas überzeugt werden muss, in die Fahrposition zu schwenken. Im Stand ist das sogar gesperrt.


    Frage: Deine XL ist seit mehreren Jahren hier zugelassen und jetzt beschwert sich der TÜV?? Liegt denn überhaupt ein Defekt vor, der nicht so von H-D gedacht ist? Feder erschlafft oder Mechanismus beschädigt?


    Natürlich muss das alles funktionieren, so wie gedacht, aber wenn sich da beim TÜV nur jemand aufspielt, fahr woanders hin. Im Zweifelsfall findest du einen Dealer oder Schrauber, der die HU durchführen lässt. Da du schreibst, dass die XL in einem guten Zustand ist, hört sich das für mich so an, als wäre das Problem beim TÜV zu suchen. Mir haben sie auch schon erzählt, die Sporty müsse eine Abschaltautomatik am Ständer haben... Erst der erfahrenere TÜV-Prüfer wusste, dass H-Ds das nicht generell haben müssen.


    Gruß,
    Robert


    p.s. ein Foto wäre schonmal gut. :thumbup:

  • Hi Fred,
    das Problem kenn ich, mußte bei den DEKRA Freunden den Seitenständer mal abbauen um den Stempel zu bekommen...
    wie schon erwähnt kommt es auf die Konstruktion an, aber denke stärkere Rückzugsfedern (außen und innen noch mal eine)
    und evtl. die Anbringung einer Schraube mit Scheibe die verhindert das der Seitenständer über den "Totpunkt" ausgeklappt wird
    müßten das Problem beheben. Gut, wenn die Prüfer meistens aus ner Laune raus einen nerven... aber in dem Fall kann es schon mal
    lebensgefährlich werden :dakar:

  • Der Seitenstäner meiner Honda geht auch nicht alleine hoch.


    Das hat den TÜV letzte Woche gar nicht gestört.
    Der hatte was viel schlimmeres entdeckt.


    Eine fehlende E-Kennzeichnung auf dem Rückstrahler.


    Durchgefallen !!! :S

    Saludos Tom


    - gut, das ich nicht perfekt bin......sonst wäre es langweilig.-

  • Die Feder bzw. der Mechanismus sollte einen halt im Eigeninteresse interessieren.


    Eine Feder kostet unter 10€ bei den großen Drei. Bei W&W 8,50€. :smirk:



    Wenn der Prüfer sonst keine Probleme hat: TÜV Station wechseln. Oder Schrauber/Dealer. :)

  • Gefordert wird:


    Der Ständer klappt selbst ein oder das Starten ist nicht möglich. Siehe folgende Gesetzestexte:


    § 61 StVZO:



    Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_61.php


    Der darin erwähnte Anhang:



    Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUr…=CELEX:31993L0031:DE:HTML


    Die »Richtlinie 93/31/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen« wurde zwischenzeitlich überarbeitet, die Passage mit dem Seitenständer blieb dabei in der Kernaussage unverändert.


    Es gibt leider keinen Bestandschutz. In einigen Foren ist was von Fahrzeugen vor 1984 und vor 1976 zu lesen. Das finde ich aber in dem Anhang (oder sonstwo) nicht wieder. Auch das bekannte Merkblatt vom TÜV sagt dazu nichts:


    Zitat

    61StVZO // 93/31 EWG


    Ohne geht´s nicht!


    - ein Seitenständer und/oder ein Hauptständer muss vorhanden sein
    - ein Losfahren mit ausgeklapptem Ständer darf nicht möglich sein
    - der/die Ständer muss/müssen sicher fixiert werden - i.d.R. mittels zweier Federn oder eine Feder in Verb. mit einer Halteklammer oder eine nachgewiesen haltbare Feder (10000 Zyklen)


    Quelle: http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer


    Grüße, Martin

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