Ein paar Fragen wegen Yamaha Roller

  • Hallo


    habe gestern eine Garage gekauft soweit so gut, rein in die Garage steht da noch ein Roller den mir der Verkäufer gleich kostenlos mit dazu gibt.
    Nach Bilder Sichtung bei Google handelt es sich um ein Yamaha Slider. Leider hat der Vorbesitzer keine Unterlagen mehr zu dem Roller und auf der Seite vom KBA konnte ich auch nur ein Formular für Ostmopeds finden.
    -Wo bzw. Was muss ich tun um in den Genuss einer Betriebserlaubniss zu kommen?
    -Wo finde ich die FIN vom Roller?
    -Wie erkenne ich das genaue Baujahr vom Roller?


    Ja das wären erstmal die Fragen die ich so hätte wäre schön wenn mir da jemand helfen könnte, weil zum wegschmeissen steht der Roller mit seinen erst 1200km noch zu gut da.



    Danke und Gruß
    Enrico

    Wenn der Polizist sagt "Papiere", und ich sag "Schere" - hab ich dann gewonnen? ^^

  • Also die Fahrgestellnummer habe ich nun gefunden.
    Und wie ich erfahren habe kann ich wohl bei Yamaha direkt eine Ersatz BE beantragen.
    Nur wie zur Hölle bekomme ich die Erstzulassung/Baujahr raus?
    Da ich das Baujahr/Erstzulassung angeben muss um eine neue BE zu bekommen......


    Gruß
    Enrico

    Wenn der Polizist sagt "Papiere", und ich sag "Schere" - hab ich dann gewonnen? ^^

    Einmal editiert, zuletzt von Enrico_W. ()

  • Und wie ich erfahren habe kann ich wohl bei Yamaha direkt eine Ersatz BE beantragen.
    Nur wie zur Hölle bekomme ich die Erstzulassung/Baujahr raus?


    EZ gar nicht, aber das Baujahr Yamaha dir anhand der Fahrgestellnummer sagen können.


    Wenn ich mich richtig erinnere, brauchst du noch eine Bescheinigung von der Polizei, dass der Roller nicht gestohlen gemeldet ist. Dafür brauchen sie die Fahrgestellnummer ebenfalls.

    WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

  • Hallo Coyote


    ja ich bekomme am Montag ein 3 Seitiges Schreiben "Anforderungen von Zweitschriften der allgem. Betriebserlaubnis" von unserem örtlichen Yamaha Händler dadrin ist auch eine Seite für die Zulassungsstelle/Polizei die mir bestätigen müssen das der Roller nicht gegen seinen Willen bei mir ist und nicht aus dem Verkehr gezogen wurde. In dem anderen Blatt muss ich Typ,Bj. und Fahrgestellnummer angeben. Falls ich es nicht rausfinden sollte lass ich das Feld halt leer.
    Danke trozdem für Deine Antwort.


    Gruß
    Enrico

    Wenn der Polizist sagt "Papiere", und ich sag "Schere" - hab ich dann gewonnen? ^^

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