Gutachten für Jama-Endtöpfe für Yamaha XV 750 SE 5G5

  • Moin,


    Die Tage steht die Eintragung für meine Drossel an, weshalb ich nun ein Gutachten für meine Jama-Endtöpfe benötige.
    Der Vorbesitzer hat mir da leider nichts mitgegeben und da die Nummern auf dem Auspuff durch die schlechte Lackierung vom Vorbesitzer nicht mehr lesbar sind, kann ich außer den Daten des Motorrades jetzt spontan nichts liefern.


    Es geht um eine Yamaha XV 750 SE 5G5 von 1983.
    Ein Händler hat mir angeboten, mir für 90€(!) ein Gutachten rauszusuchen, da es ihm selbst nicht vorliegt.


    Habt ihr dafür vielleicht was rumliegen?
    Wo könnte ich sonst noch fragen? Jama gibt es scheinbar jetzt nur nach als "Laser". Ob die sowas noch rausgeben können?


    Gruß,
    Bwing

  • Hallo,


    probiers mal beim deutschen Importeur von Laser/ Jama.


    Wenn die Schalldämpfer eine E-Nummer haben, ist das ausreichend, dann braucht man keine Dokumente dazu. Die Nummern auf dem Auspuff wirst Du ohnehin freilegen müssen, da ein Gutachten, wenn Du es bekommst, sich immer auf die Nummern am Auspuff bezieht. Die wird der Prüfer also sehen wollen.


    Also, erstmal die Nummer freilegen und schauen, ob überhaupt ein Gutachten erforderlich ist.


    Grüße


    Hawkeye

  • Danke dir hawkeye.


    Das ganze hat heute aber eine recht amüsante Wendung genommen.


    Nachdem ich etliche Emails an Händler rausgehauen habe, die Laser oder Jama verkaufen, und nur negative Ergebnisse erhalten habe, musste ich feststellen, dass das ganze ausweglos ist.
    Beim TÜV hieß es immer und immer wieder, dass es nur per Einzelabnahme geht und dafür eine Geräusch- und Abgasmessung nötig ist.
    Die Kosten könnt ihr sicherlich schon erahnen.


    Aufgrund der anstehenden Leistungsmessung wird der TÜV-Prüfer sicherlich den Auspuff beanstanden.
    Als der Motorradfritze, bei dem die Messung durchgeführt werden sollte, mir aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorgelesen hatte, dass bei mir nur die originale Yamaha-Auspuffanlage drinn steht, habe ich nicht weiter nachgeforscht.


    Heute fällt mir der Zettel durch Zufall in die Hand und ich les nur "m. auspuffschalldaemperanlage yama (kennz. 31.5012/bsau 193t2)".


    Da erinnerte ich mich an die riesengroße Brille vom Motorradfritzen und musste nur schmunzeln.
    Er war wohl nicht mehr der beste Leser und hat aus dem vom TÜV-Prüfer falsch geschriebenen "Yama"(Richtig: Jama) natürlich dann "Yamaha" rausgelesen und hat somit auf die original Auspuffanlage geschlossen.


    Ich hab mir daraufhin nen Wolf im Internet gesucht und wäre fast verzweifelt, weils kein Gutachten mehr gab. Somit hat sich der Fall gelöst, falls jemand irgendwie aus meiner Eintragung profitieren kann/will und er eine Kopie oder ähnliches benötigt, darf er sich gern melden.


    Aber mal so nebenbei: Diese Jama-Geschichte ist echt mysteriös. Irgendwie suchen etliche Leute im Internet nach Gutachten für ihre Jama-Töpfe.
    Wie kann es denn sein, dass man nirgends mehr diese Gutachten findet oder überhaupt soviele Leute Jama-Endtöpfe drauf haben, obwohl nie ein Gutachten existiert hat?
    Dazu kommt, dass es scheinbar kein Jama mehr gibt, sondern das ganze nun Laser mady by Jama heißt.


    Gruß,
    bwing

  • Hallo

    Aber mal so nebenbei: Diese Jama-Geschichte ist echt mysteriös.

    So mysteriös ist das nicht. Die Jama Schalldämpfer wurden recht häufig ohne Gutachten geliefert. Die wurden als "street legal" bezeichnet. Das bedeutet, dass sie nach Angabe des Herstellers nicht zu laut waren, darüber aber kein Gutachten existierte. Die Eintragung per Einzelabnahme war früher(vor dem 01.04.1989) unproblematisch und nicht so teuer, das es noch keine Abgasgrenzwerte und sehr großzügige Geräuschgrenzwerte gab. Da sie optisch dem Originalschalldämpfer entsprachen, hat sich kaum jemand die Mühe gemacht, sie eintragen zu lassen. Jama Schalldämpfer für neuere Motorradmodelle sind oft E-geprüft und brauchen daher kein Gutachten, da sie mit der entsprechenden E-Nummer gekennzeichnet sind. "Jama" und "Laser" sind einfach zwei Markennamen eines Herstellers.


    Bekommt die XV eine Drosselung per Einzelabnahme mit selbst gebautem Drosselsatz?


    Grüße


    Hawkeye

  • Bekommt die XV eine Drosselung per Einzelabnahme mit selbst gebautem Drosselsatz?


    Da es nur eine 34PS-Drossel für die 5G5 gibt und ich ungern auf die zusätzlichen 14PS verzichten möchte, habe ich mit dem TÜV und einem Motorradfritzen mit nem Leistungsprüfstand geredet.
    Beide haben grünes Licht gegeben, was vielleicht auch daran liegt, dass sich beide sehr gut kannten und schon viele Leistungssteigerungen und -reduzierungen in Zusammenarbeit an den Mann gebracht haben.


    Da es in meinem Fall nur 2PS sind, die weggedrosselt werden müssen, gehen beide davon aus, dass durch normalen Verschleiß diese über die 31 Jahre von allein 'verschwunden' sind. Alltäglicher Verschleiß halt.


    Viele andere Prüfer, mit denen ich gesprochen hatte, könnten es sich nichtmal im Traum vorstellen, ohne vollwertige Drossel diese 48PS einzutragen. Glück gehabt schätze ich.


    Der TÜV-Prüfer meinte aber auch, dass das ganze per Eigenbaudrossel möglich wäre, wenns denn auf 'natürlichem' Wege nicht ausreicht.


    Gruß,
    bwing

  • Hallo

    Da es in meinem Fall nur 2PS sind, die weggedrosselt werden müssen, gehen beide davon aus, dass durch normalen Verschleiß diese über die 31 Jahre von allein 'verschwunden' sind. Alltäglicher Verschleiß halt.

    Die Eintragung würde ich ja gern mal sehen. Leistungsreduzierung durch Verschleiß. Wird Dir dann auch ein Reparatur- und Wartungsverbot erteilt?
    Bei der Eintragung geht es ja nicht um die tatsächlich vorhandene Leistung, sondern um die Nennleistung. Bei 37kW Nennleistung wären tatsächlich vorhandene 35kW absolut im Rahmen der Serienstreuung, auch ohne Verschleiß.


    Ist ja schön, wenn Du das so einfach gemanagt kreigst, rechtlich windig ist das aber schon.


    Grüße


    Hawkeye

  • Ich hatte ja das selbe Vorhaben. Nachdem ich mit einem Sachkundigen Prüfer gesprochen hatte, war das Ergebnis: Machbar, aber es muss eine Drossel vorhanden sein. Ein ganz kleiner Gasanschlag (1mm) hätte schon als Änderungsgrund gereicht, dann kann man die gemessene Leistung als Nennleistung eintragen.
    Im Endeffekt war mir der finanzielle Aufwand aber zu hoch (ca. 400€ nur für Prüfstand + Abnahme), daher hab ich lieber die vorhandene 34PS-Drossel eingebaut.

    Yamaha Ténéré 700 (2022 - ?)

    Suzuki V-Strom 1000 (2018 - 2022)

    Suzuki Bandit 1250 SA (2015 - 2018)

    Yamaha XJ 600 S Diversion (2013 - 2015)


    :japan:


  • Ja wie auch von mir bereits erwähnt, haben andere TÜV-Prüfer von anderne TÜV-Niederlassungen mit Herzrasen auf mein Vorhaben reagiert. Und als ich Ihnen erzählt hatte, dass bei mir genau das gemacht wurde, hätten die sich beinahe verschluckt vor Ergriffenheit.


    Es hat alles wie beschrieben hingehauen. Ich habe das Leistungsgutachten erstellen lassen und habe laut Gutachten noch 46,4 PS am Hinterrad bei ca. 7200 U/min.
    Damit liegt die Nenndrehzahl zwar höher, als vom Werk aus, stört mich aber nicht. Der TÜV-Prüfer wurde bei dem Ergebnis dann aber leicht stutzig, sodass er erstmal ne Runde telefonieren musste.


    Letztendlich hat er mit die 34kW aber eingetragen und ich bin nun seit 3 Wochen munter mit dem Bock unterwegs.
    Kosten für das Leistungsgutachten lagen bei glatten 50€ und die Eintragung hat mich ~97€ gekostet.
    Eine Drossel auf 34PS hätte ebenfalls ~100€ gekostet und dann wäre da noch die Eintragung dazu gekommen, womit sich da preislich kein Unterschied zeigt.
    Und ich musste nicht auf die 14PS verzichten :).


    Bei dringendem Bedarf kann ich Leistungsgutachten und ggf. TÜV-Unterlagen hier auch hochladen, wenn es denn jemandem hilft.


    hackstueck:
    Bei mir warens wie gesagt 50€ fürs Gutachten + ~97€ für die Eintragung. Wie kommen die Heinis von deinem TÜV denn auf 400€?


    Gruß,
    bwing

  • Hallo,


    vorstellen kann ich mit eigentlich nur, dass die XV formal eine Vollabnahme mit neuen Leistungsdaten bekommen hat. Es werden also komplett neue Papiere ausgestellt, in denen dann die gemessene Leistung als Nennleistung eingetragen wird. Der Vorteil der XV 750 ist dabei ihr Baujahr. Bei Moppeds vor Erstzulassung 01.04.1989 ist keine aufwendige Abgasmessung notwendig, da es keine Abgasgrenzwerte für diese Fahrzeuge gab. Dadurch erklärt sich auch der Preisunterschied für so ein Verfahren zu einem Mopped wie der Diversion, die nach 1989 erstmals zugelassen war.


    Grüße


    Hawkeye

  • Ja, nötig gewesen wäre: Leistungsmessung (beim den hiesigen Werkstätten so um die 100€), Einbaubescheinigung für einen kleinen Gasanschlag (entweder soweit zerlegen, dass der Prüfer das sehen kann oder von der Werkstatt , die misst, einbauen lassen), Geräuschmessung, Abgasmessung (wohl nur CO-Anteil). Wäre alles in allem bei ca. 350€ nur für die ganzen Messungen gewesen, dann hat der TÜVler noch keinen Finger gekrümmt...
    Das hätte zwar nach Absprache alles in einem in der entsprechenden Werkstatt stattfinden können und wäre innerhalb von ner Stunde erledigt gewesen, aber die Kosten waren mir dann doch zu hoch.

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    :japan:

  • Hallo bwing, ist ja schon 6 Jahre her dieser Beitrag aber vielleicht kannst du mir helfen? Habe eine XV 750 5G5 Bj. 1986 und möchte sie auf 48PS bzw. 35kw drosseln. Dein Leistungsgutachten und ggf. die TÜV-Unterlagen würden mir sehr helfen. Kannst du mir diese zukommen lassen? Mit Grüßen aus der Uckermark

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