Hallo,
wie wird es in der Schweiz gehandhabt, wenn es um die Aufklebestelle der Vignette geht ?
Waere es erlaubt, die Vignette von unten an die Heckverkleidung zu kleben ? (also quasi über dem Hinterrad von unten an die geschlossene Heckunterseite)
Oder wie sieht es mit dem Aufkleben unter der Sitzbank aus ? (Angeblich in Oesterreich akzeptiert)
Am Motorrad angebracht ist es damit ja eindeutig, aber ist denen das auch "sichtbar" genug ?
Oder muss es zwingend irgendwo an der Scheibe, Rahmen, Gabel, Seitenverkleidung sein ?
Gruss,
-slowline-